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Neue Rentensteigerung für Millionen: Dauerhafter Zuschlag ersetzt Übergangszuschlag ab Dezember 2025

Millionen Rentner dürfen aufatmen: Ab Dezember 2025 steigt für viele Menschen die monatliche Rente spürbar an – und das dauerhaft. Bürger & Geld, das Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erklärt, warum der neue § 307i SGB VI für Gerechtigkeit sorgt und was sich genau ändert.

Ab Dezember 2025 greift eine historische Reform der gesetzlichen Rentenversicherung. Mit dem neuen § 307i SGB VI ersetzt der Gesetzgeber den bisherigen Übergangszuschlag durch einen dauerhaften Zuschlag in Form zusätzlicher persönlicher Entgeltpunkte. Diese Änderung betrifft rund drei Millionen Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner, insbesondere mit Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, deren Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 liegt.

Die Rentenanpassung erfolgt automatisch – ohne Antrag. Für einige Rentnerinnen und Rentner kann die Neuberechnung der monatlichen Rente sogar schon im November 2025 sichtbar werden.

Wer genau profitiert vom neuen § 307i SGB VI?

Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sollen die Änderungen vor allem jene begünstigen, die in der Vergangenheit von verkürzten Zurechnungszeiten oder geringeren Entgeltpunkten betroffen waren. Besonders betroffen sind:

  • Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner mit Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018
  • Hinterbliebene, deren Rente auf einer solchen Erwerbsminderungsrente basiert
  • Frühere Bestandsrentner, die bislang nur den befristeten Übergangszuschlag erhielten

So profitieren insbesondere Menschen, die in der Vergangenheit unverschuldet Rentenkürzungen hinnehmen mussten.


Wie funktioniert der neue Zuschlag technisch?

Bisher wurde der Übergangszuschlag als separater Euro-Betrag zur Rente addiert. Ab Dezember wird stattdessen die persönliche Entgeltpunktzahl der Rentenberechtigten erhöht.

Diese Methode führt zu einer dauerhaften Rentensteigerung, da die Entgeltpunkte direkt in die Rentenformel einfließen:Rente=Entgeltpunkte×Zugangsfaktor×aktuellerRentenwertRente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller RentenwertRente=Entgeltpunkte×Zugangsfaktor×aktuellerRentenwert

Damit wird der Zuschlag fest in die monatliche Bruttorente integriert, anstatt als Zusatzzahlung zu erscheinen.

RentenartBetroffene JahrgängeDurchschnittlicher ZuschlagWirkung
Erwerbsminderungsrenten2001–20182,6 bis 4,3 % mehr Rentenpunktedauerhaft
Hinterbliebenenrenten2001–20181,8 bis 3,0 %dauerhaft
Frühere Übergangszuschläge2019–2024entfällt, wird integriertdauerhaft
(Quelle: BMAS, Stand Oktober 2025)

Warum dieser Schritt jetzt kommt

Wie das BMAS berichtete, sei die Integration des Zuschlags „ein notwendiger Schritt zur dauerhaften Gleichstellung früherer Renteneintritte“. Damit reagiert die Bundesregierung auf langjährige Kritik von Rentenverbänden und Sozialrechtsexperten, die eine strukturelle Benachteiligung früherer Erwerbsminderungsrentner beklagten.

Auch aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung schafft der neue § 307i SGB VI Transparenz und Verwaltungsvereinfachung. Die Rentenbescheide werden künftig klarer aufgebaut sein, da der Zuschlag nicht mehr separat ausgewiesen wird.

Erste Auszahlungen bereits im November 2025 möglich

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung kann die Umstellung in einigen Fällen bereits mit dem Rentenlauf November 2025 sichtbar sein. Die Nachzahlung erfolgt automatisch, nachdem die internen Systeme angepasst wurden.

Betroffene Rentnerinnen und Rentner müssen dazu keinen Antrag stellen. Die Mitteilungen über die Rentenanpassung werden automatisch verschickt.

Wie stark steigt die Rente individuell?

Der konkrete Rentenzuwachs hängt von der bisherigen Höhe der persönlichen Entgeltpunkte ab. Laut Berechnungen des Sozialpolitischen Instituts Berlin können sich Zuschläge im Schnitt zwischen 25 und 100 Euro monatlich bewegen – abhängig von Rentenart und Versicherungsverlauf.

Beispielsweise erhält eine Erwerbsminderungsrentnerin mit Rentenbeginn 2010 und bisheriger Monatsrente von 1.160 Euro künftig rund 1.200 Euro – dauerhaft und dynamisiert mit jeder Rentenanpassung.

Stimmen aus der Praxis

„Das ist ein überfälliger Schritt hin zu mehr Rentengerechtigkeit“, erklärte der Rentenexperte Dr. Klaus Neumann gegenüber Bürger & Geld. „Über zwei Jahrzehnte lang gab es hier stille Benachteiligungen, die nun endlich ausgeglichen werden.“

Auch Sozialverbände begrüßen die Reform. Der Sozialverband VdK sprach von einem „wichtigen Signal an Millionen Menschen, die gesundheitlich eingeschränkt waren und sich bisher vergessen fühlten“.

Was bedeutet das für künftige Rentensteigerungen?

Durch die Integration in die Entgeltpunkte werden die Zuschläge künftig bei allen Rentenanpassungen automatisch berücksichtigt. Das bedeutet: Wenn der Rentenwert jährlich steigt, wächst auch der Zuschlag anteilig mit. Damit profitieren die Begünstigten dauerhaft von jeder späteren Rentenerhöhung.


FAQ: Häufige Fragen zur neuen Rentenregelung

Wann wird die Änderung wirksam?

Offiziell zum 1. Dezember 2025. Bei technischer Umsetzung kann der Effekt bereits im November sichtbar sein.

Muss ein Antrag gestellt werden?

Nein. Die Neuberechnung und Auszahlung erfolgt automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung.

Gilt die Änderung auch für neue Renten ab 2026?

Nein. Der § 307i SGB VI betrifft ausschließlich Bestandsrenten mit Beginn zwischen 2001 und 2018.

Wie wird der Zuschlag berechnet?

Er berechnet sich aus zusätzlichen Entgeltpunkten, deren Höhe auf den jeweiligen Rentenverlauf abgestimmt ist.

Wann erfolgt die Mitteilung über die neue Rentenhöhe?

Die Rentenversicherung verschickt die neuen Bescheide voraussichtlich ab Mitte November 2025.

Fazit: Mehr Rentengerechtigkeit für Millionen

Mit dem neuen § 307i SGB VI wird eine langjährige soziale Schieflage korrigiert. Betroffene Rentnerinnen und Rentner erhalten endlich dauerhaft den Zuschlag, der ihre Lebensleistung besser widerspiegelt.

Für viele bedeutet das nicht nur mehr Geld – sondern vor allem das Gefühl, wieder gesehen zu werden.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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