Überblick: Was ist der Rentenzuschlag?
Der Rentenzuschlag ist eine Zusatzleistung, die im Rahmen von Reformen gezielt eingeführt wurde, um Menschen mit Erwerbsminderungsrente finanziell zu stärken. Hintergrund sind häufig geringe individuelle Rentenansprüche aufgrund von Erkrankungen, langer Teilzeitarbeit oder Unterbrechungen im Versicherungsverlauf. Seit Juli 2024 gibt es Zuschläge von bis zu 7,5 % der Netto-Rente für viele Betroffene.
Auszahlungstermin: Wann kommt der Rentenzuschlag im September?
Die reguläre Monatsrente wird stets am letzten Bankarbeitstag des Monats überwiesen – im September 2025 ist das der 30.09.2025. Der Rentenzuschlag hingegen ist eine separate Zahlung, die nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung und einschlägiger Fachportale zwischen dem 10. und 20. September 2025 erfolgt:
- Der Zuschlag landet entsprechend wenige Tage vor der regulären Rente auf dem Konto.
- Auf dem Kontoauszug erscheint die Zahlung als eigener Posten neben der Monatsrente.
- Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag nicht mehr separat ausgewiesen, sondern direkt in die reguläre Rentenzahlung integriert.
Anspruchsberechtigte: Wer bekommt den Rentenzuschlag?
Die Sonderzahlung betrifft insbesondere folgende Gruppen:
- Erwerbsminderungsrentner, deren Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 lag und die am 30. Juni 2024 ihre Rente bezogen haben.
- Empfänger sogenannter „Folgerenten“, die sich unmittelbar an eine Erwerbsminderungsrente anschließen.
- Besonders profitieren Menschen mit chronischen Krankheiten, Behinderungen oder Personen, die überwiegend in Teilzeit gearbeitet haben oder niedrige Einkommen hatten – darunter auffällig viele Frauen.
Staffelung der Zuschläge
- Für Rentenbeginn 2001 bis 2014: 7,5 % Zuschlag auf die Netto-Rente
- Für Rentenbeginn 2015 bis 2018: 4,5 % Zuschlag
Wie wird der Zuschlag ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt automatisch – ein Antrag ist nicht nötig.
- Die Deutsche Rentenversicherung verschickt einen gesonderten Bescheid, in dem die genaue Höhe und der Auszahlungstermin aufgeführt werden.
- Wer anspruchsberechtigt ist, sieht auf dem Konto zwei getrennte Zahlungen: die reguläre Rente und den Rentenzuschlag, meist mit einer spezifischen Buchungskennziffer.
Wie geht es nach November 2025 weiter?
Der Rentenzuschlag wird nur noch bis einschließlich November 2025 separat ausgezahlt. Ab Dezember 2025 wird der Betrag fest und dauerhaft in die reguläre Monatsrente integriert:
- Ab dann ist der Zuschlag nicht mehr als eigener Posten sichtbar, sondern erhöht einfach die monatliche Rente.
- Die neue Berechnung erfolgt automatisch. Die Deutsche Rentenversicherung informiert die Betroffenen per Bescheid und Nachberechnung – unter Umständen auch rückwirkend für bis zu 17 Monate, sollte das alte Verfahren zu wenig ergeben haben.
Höhe des Zuschlags: Was kommt tatsächlich an?
Die Zuschlagsbeträge richten sich nach dem individuellen Rentenanspruch:
- Bei einer Netto-Rente von 900 Euro beträgt der Zuschlag zum Beispiel 40 bis 67 Euro monatlich.
- Die Staffelung (7,5 % bzw. 4,5 %) wird bei der Berechnung berücksichtigt. Ein Zuschlag von 7,5 % kann gerade für Menschen mit niedrigen Renten ein relevanter Beitrag zum Lebensunterhalt sein.
Steuerliche und sozialrechtliche Aspekte
- Der Rentenzuschlag ist grundsätzlich steuerpflichtig, sofern die reguläre Rente steuerpflichtig ist.
- Im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung gilt der Zuschlag ebenso als beitragspflichtiges Einkommen.
- Die Auszahlungen erfolgen ohne Antrag, ein automatischer Abgleich durch die rentenzahlende Stelle ist jedoch dringend angeraten, um Fehler zu vermeiden.
Tipps für Betroffene: So bleiben Zahlungen im Blick
- Kontoauszug prüfen: Ab September erscheint der Rentenzuschlag als eigener Buchungsposten. Wer unklar ist, sollte die aktuelle Post von der Deutschen Rentenversicherung auf neue Bescheide kontrollieren.
- Nach November 2025: Es empfiehlt sich, im Dezember die neue Rente zu überprüfen, da der Zuschlag ab diesem Zeitpunkt eingerechnet wird und nicht mehr separat sichtbar ist.
- Fragen oder Unsicherheiten: Hilfreiche Ansprechpartner sind die Deutsche Rentenversicherung, Sozialverbände und Verbraucherzentralen.
Zusammenfassung und Ausblick
Für Millionen Erwerbsminderungsrentner gibt es im September 2025 einen bedeutenden Zusatzbetrag, der jedoch nicht mit der regulären Monatsrente, sondern zwischen dem 10. und 20. September als eigener Posten ausgezahlt wird.
Anspruch haben Rentner mit Beginn der Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018, und ab Dezember 2025 wird der Zuschlag direkt Teil der regulären Monatsrente sein. Wer betroffen ist, sollte die Kontoauszüge und Rentenbescheide besonders aufmerksam prüfen und bei Unklarheiten bei der Rentenversicherung nachfragen.