Ein Härtefallfonds sollte Rentnerinnen und Rentnern aus der ehemaligen DDR mit bis zu 5.000 Euro helfen. Jetzt ist klar: Fast die Hälfte des Geldes wurde nie ausgezahlt. Wie t-online berichtet, endete die Stiftung Härtefallfonds zum Jahreswechsel 2025/2026 mit einer ernüchternden Bilanz für Zehntausende Betroffene.
Wer 2023 von einem staatlichen Rentenzuschuss von bis zu 5.000 Euro gelesen hat, wollte wissen, ob er noch eine Chance darauf hat. Die Antwort ist inzwischen eindeutig: Das Programm ist Geschichte, die Antragsfrist ist seit Ende 2024 abgelaufen, und die Stiftung wurde offiziell abgewickelt.
Worum ging es beim Härtefallfonds überhaupt
Der Bund richtete den sogenannten Härtefallfonds Anfang 2023 ein, um Härten aus der Ost-West-Rentenüberleitung abzufedern. Betroffen waren vor allem Menschen, die einen großen Teil ihres Erwerbslebens in der DDR verbracht hatten und deren Rentenansprüche nach der Wiedervereinigung nicht vollständig anerkannt wurden. Auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion konnten einen Antrag stellen.
Antragsberechtigte Berufsgruppen waren unter anderem Beschäftigte der Deutschen Post und der Deutschen Reichsbahn, Pflegepersonen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben hatten, sowie ehemalige Beschäftigte im Braunkohle- und Carbochemie-Bereich. Auch DDR-geschiedene Frauen mit mindestens zehnjähriger Ehe und Kind sowie ehemalige Balletttänzerinnen mit zugesagter „Balletttrente“ zählten dazu. Grundvoraussetzung war stets, dass die gesetzliche Rente nahe am Niveau der Grundsicherung lag.
Der Bund stellte für den Bundesanteil eine Pauschale von 2.500 Euro pro Person bereit. Bundesländer, die dem Fonds beitraten, konnten diesen Betrag auf insgesamt 5.000 Euro verdoppeln.
Die Bilanz nach Abwicklung der Stiftung
Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums gingen bis zum Fristende insgesamt rund 169.000 Anträge ein. Bewilligt wurden davon jedoch nur etwa 57.100. Ausgezahlt wurden insgesamt rund 163 Millionen Euro, während der Bund ursprünglich 500 Millionen Euro für das Programm eingeplant hatte. Rund 425 Millionen Euro blieben demnach ungenutzt und fließen jetzt anteilig an Bund und beteiligte Länder zurück.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Start des Fonds | Januar 2023 |
| Ursprünglich geplantes Budget | 500 Millionen Euro |
| Eingegangene Anträge | rund 169.000 |
| Bewilligte Anträge | rund 57.100 |
| Tatsächlich ausgezahlt | rund 163 Millionen Euro |
| Nicht verbrauchte Mittel | rund 425 Millionen Euro |
| Letzte Antragsfrist | 31. Dezember 2024 |
| Abwicklung der Stiftung | Ende 2025 |
Kritik von Betroffenenverbänden und Opposition
Die Quote der Ablehnungen sorgt für deutliche Kritik. Nach Angaben des Bundes der Vertriebenen wurden von den knapp 169.000 gestellten Anträgen nur gut 57.000 positiv beschieden, was der Verband als klares Verfehlen der ursprünglichen Zielsetzung wertet. Politikerinnen der Linksfraktion kritisierten zudem, dass nur unterstützt wurde, wessen Rente ohnehin nahe am Grundsicherungsniveau lag, während viele Menschen mit langer Erwerbsbiografie leer ausgingen. Aus den Ländern kam zudem Kritik daran, dass nicht alle Bundesländer dem Fonds beigetreten waren und damit die volle Summe von 5.000 Euro nur für einen Teil der Antragstellenden überhaupt erreichbar war.
Die rechtlichen Grundlagen für die Stiftung hatte die damalige Bundesregierung im November 2022 geschaffen. Details zu den ursprünglichen Anspruchsvoraussetzungen und den beteiligten Personengruppen finden sich weiterhin in den Unterlagen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Was Betroffene mit geringer Rente jetzt noch tun können
Auch wenn der Härtefallfonds ausgelaufen ist, bleibt für Menschen mit sehr niedriger Rente die reguläre Grundsicherung im Alter eine Option. Sie wird unabhängig davon geprüft, ob bereits eine Altersrente bezogen wird, und richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Grundsätzlich wird dabei nicht auf das Einkommen der eigenen Kinder oder Eltern zurückgegriffen, es sei denn, deren Jahreseinkommen liegt über der gesetzlich festgelegten Grenze von 100.000 Euro. Wer prüfen möchte, ob ein Anspruch besteht, kann sich an das zuständige Sozialamt oder an die Deutsche Rentenversicherung wenden.
FAQ
Kann ich noch einen Antrag auf die Einmalzahlung aus dem Härtefallfonds stellen?
Nein. Die letzte verlängerte Antragsfrist endete am 31. Dezember 2024. Die Stiftung Härtefallfonds wurde zum Jahresende 2025 vollständig abgewickelt, neue Anträge werden nicht mehr angenommen.
Wer konnte überhaupt von dem Programm profitieren?
Anspruch hatten bestimmte Berufsgruppen aus der ehemaligen DDR, etwa aus dem Post-, Bahn-, Gesundheits- und Sozialwesen, sowie Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion. Voraussetzung war zusätzlich eine gesetzliche Rente nahe am Grundsicherungsniveau.
Warum wurden so viele Anträge abgelehnt?
Von rund 169.000 Anträgen wurden nur etwa 57.100 bewilligt. Häufigster Grund waren nicht erfüllte rechtliche Voraussetzungen, etwa eine Rente, die über der festgelegten Einkommensgrenze lag, oder eine nicht passende Berufsgruppe.
Was passiert jetzt mit dem übrig gebliebenen Geld?
Von den ursprünglich eingeplanten 500 Millionen Euro wurden nur rund 163 Millionen Euro tatsächlich ausgezahlt. Die verbleibenden rund 425 Millionen Euro fließen nach Abzug von Verwaltungskosten anteilig an den Bund und die beigetretenen Bundesländer zurück.