Rentner: Abmeldung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag – Das sollten Sie wissen

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Der Unterschied: Abmeldung vs. Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Eine Befreiung bedeutet: Sie sind aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen für eine bestimmte Zeit von der Beitragszahlung entbunden, Ihre Wohnung bleibt aber beim Beitragsservice registriert. Eine Abmeldung bedeutet: Ihre Wohnung wird vollständig aus dem Rundfunkbeitragssystem gelöscht, weil kein eigener Haushalt mehr besteht – etwa durch Umzug ins Pflegeheim, Zusammenzug mit anderen oder Tod.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag: Die wichtigsten Voraussetzungen

Rentner können eine Befreiung beantragen, wenn sie bestimmte staatliche Sozialleistungen beziehen oder gesundheitliche Voraussetzungen erfüllen:

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§ 19 SGB XII)
  • Hilfe zur Pflege nach SGB XII
  • Sozialhilfe
  • Empfänger von Bürgergeld im Einzelfall
  • Härtefallregelung: Wenn das Einkommen die Grundsicherungsgrenze nur minimal überschreitet (weniger als ein Monatsbeitrag)
  • Bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen wie Taubblindheit oder Empfänger von Blindenhilfe

Wichtig: Die Befreiung ist immer zeitlich befristet auf den Bewilligungszeitraum der Sozialleistungen. Ehepartner und Kinder bis 25 sind im selben Haushalt automatisch mitbefreit. Die Befreiung muss aktiv beantragt und regelmäßig erneuert werden.

Der Weg zur Befreiung – Schritt-für-Schritt:

  1. Antrag und Nachweise: Schriftlicher Antrag per Formular des Beitragsservice, Bewilligungsbescheid der Sozialleistung beifügen.
  2. Härtefallantrag: Falls die Grundsicherung abgelehnt wurde, aber Ihr Einkommen die Grenze nur gering überschreitet, Ablehnungsbescheid und Einkommensnachweise beilegen.
  3. Gültigkeit und Rückwirkung: Die Befreiung gilt rückwirkend ab Leistungsbeginn, max. für 3 Jahre rückwirkend.
  4. Ermäßigung für Behinderung: Menschen mit Ausweis-Merkzeichen „RF“ zahlen nur den ermäßigten Beitrag (aktuell 6,12 Euro/Monat).

Abmeldung vom Rundfunkbeitrag: Wann ist das möglich?

Eine Abmeldung ist immer an die Aufgabe eines eigenen Haushalts oder die Änderung des Wohnstatus gekoppelt – nicht an Alter oder Bezug von Leistungen. Für Rentner bedeutet das:

  • Umzug in eine Pflegeeinrichtung: Wenn der eigene Hausstand dauerhaft aufgelöst wird (Umzug ins Pflegeheim, Altenheim), Abmeldung möglich. Erforderlich: Nachweis der Wohnungsaufgabe.
  • Zusammenzug mit anderen Beitragszahlern: Etwa beim Einzug zum Kind oder in eine organisierte Wohngemeinschaft (WG), in der bereits gezahlt wird. Nachweis über die Beitragsnummer des neuen Haushalts erforderlich.
  • Dauerhafter Umzug ins Ausland: Mit Abmeldung bei der Meldebehörde kann der Beitrag eingestellt werden.
  • Versterben des Beitragszahlers: Angehörige melden beim Beitragsservice ab, Beitragspflicht endet mit dem Folgemonat nach Todesfall.

Nicht ausreichend: Ein Pflegegrad, eine kleine Rente oder ausschließlich Wohngeld.

Der Weg zur Abmeldung – Schritt-für-Schritt:

  1. Nachweis der Wohnungsaufgabe: Meldebestätigung der Abmeldung, Einzugsbestätigung ins Pflegeheim etc.
  2. Antrag beim Beitragsservice: Online möglich oder per Formular, relevante Nachweise beifügen (Kopie Meldebescheinigung, Sterbeurkunde bei Todesfall, schriftliche Bestätigung vom Pflegeheim oder Nachmieter).
  3. Zeitpunkt der Abmeldung: Der Beitrag entfällt ab dem Folgemonat nach Einreichen und Bestätigung durch den Beitragsservice.

Tabelle: Beispiele und typische Fälle

FallBefreiung möglich?Abmeldung möglich?Hinweise
Allein lebender Rentner mit GrundsicherungJa, auf AntragNein, außer bei Umzug/PflegeheimSozialleistungsbescheid beilegen
Rentner zieht ins Pflegeheim, Wohnung aufgegebenNein, Befreiung entfälltJa, Nachweis erforderlichAbmeldung nach Umzug
Ehepaar, einer bezieht GrundsicherungJa, beide sind befreitNeinIm gleichen Haushalt
Umzug zu Angehörigen, die zahlen bereitsNeinJa, Nachweis BeitragsnummerAbmeldung Hausstand
Nur Pflegegrad/kleine RenteNeinNeinKein Grund für Befreiung oder Abmeldung

Häufige Fehler, Tipps & FAQ

Kann man gleichzeitig abmelden und befreien?

Nein – die Wege sind klar getrennt. Abmeldung betrifft die Wohnung/des Haushalts, Befreiung persönliche soziale/gesundheitliche Gründe.

Muss ich jedes Jahr neu beantragen?

Ja, für die Befreiung: Immer mit neuem Sozialleistungsbescheid. Die Abmeldung braucht nur einmalige Nachweise.

Was tun, wenn abgelehnt?

Prüfen Sie Härtefallregelung oder ggf. Widerspruch einlegen, falls Sie die Voraussetzungen erfüllen. Bei Problemen helfen Beratungsstellen weiter.

Fazit zur Abmeldung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Rentner

Rentner können sich vom Rundfunkbeitrag abmelden, wenn sie keinen eigenen Haushalt mehr führen. Eine Befreiung ist bei Bezug von Grundsicherung, Hilfe zur Pflege oder bei bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen möglich. Wer seine Rechte kennt und rechtzeitig handelt, spart jährlich über 220 Euro. Unbedingt auf vollständige Nachweise und fristgerechte Antragstellung achten – der Beitragsservice prüft genau!

Für aktuelle Formulare und weitere Details siehe direkt den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und die Verbraucherzentralen.

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