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Krankenversicherung der Rentner: So sparen Sie jeden Monat bares Geld

Mitten im Ruhestand ist das Loch im Portemonnaie oft überraschend groß – Gesundheitsabsicherung wird für viele zur Belastung. Der folgende Expertenartikel stammt von Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V. und zeigt, wie Sie Ihre Ansprüche bei der Deutschen Rentenversicherung erkennen und geltend machen.

Die Zeit, in der man sein Leben in Ruhe genießen wollte, wird für Deutschlands Rentnerinnen und Rentner oft durch hohe Krankenversicherungsbeiträge getrübt – und viele zahlen mehr als eigentlich nötig. Besonders betroffen sind jene, die privat oder freiwillig gesetzlich versichert sind. Was viele nicht wissen: Die DRV kann als wichtiger Partner bei den Beiträgen Ihre Haushaltskasse deutlich entlasten.

Wer zahlt wie viel? – Der Überblick

Ob Pflichtmitglied oder freiwillig Versicherter: Die Unterschiede sind gravierend. Während Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) automatisch Zuschüsse erhalten, tragen privat oder freiwillig Versicherte ihre Beitragslast oft allein. Doch das Gesetz sieht für beide Gruppen Unterstützung vor.​

Rentner, die privat oder freiwillig versichert sind, können beim Rentenversicherungsträger aktiv einen Beitragszuschuss beantragen. Wie die Deutsche Rentenversicherung berichtete, bemisst sich dieser Zuschuss an der Bruttorente und dem allgemeinen Beitragssatz.​

KVdR-Pflicht: Der automatische Zuschuss

Wer innerhalb seines Berufslebens zu mindestens 90% in der gesetzlichen Krankenversicherung war, wird mit Rentenbeginn Pflichtmitglied in der KVdR. Das bietet Vorteile:​

  • Der Beitragssatz von aktuell 14,6% wird zur Hälfte übernommen.​
  • Den Zusatzbeitrag teilt sich der Rentner ebenfalls mit dem Träger.
  • Die Pflegeversicherung zahlt man jedoch weiterhin selbst.​

Das Gute daran: Die DRV überweist den Anteil direkt, ohne weiteren Antrag.​

Freiwillig oder privat versichert: Antrag nötig!

Wer freiwillig gesetzlich versichert ist oder privat versichert bleibt, muss selbst aktiv werden. Hier gilt:

  • Der Zuschuss beträgt die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (7,3%) plus den halben kassenindividuellen Zusatzbeitrag.​
  • Für privat Versicherte addiert sich noch der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Kassen, sodass der Zuschuss maximal 8,55% der Bruttorente beträgt.
  • Die Beitragsentlastung ist gedeckelt – maximal die Hälfte der tatsächlich gezahlten Prämie.​
  • Beitragszuschuss muss spätestens mit Rentenantrag beantragt werden.

Beiträge im Vergleich: Pflicht, freiwillig, privat

GruppeBeitragssatz gesamtAnteil DRVAntrag nötigBeitragsbasisVorsicht bei…
KVdR (Pflicht)14,6%7,3%neingesetzliche RentenZusatzrenten, Versorgungsbezüge ​
Freiwillig GKV14,6% + Zusatz7,3% + halber Zusatzjaalle Einkünfte inkl. Miete, Kapital ​Mindesteinkommen​
Privat PKVindividuellmax. 8,55%jatatsächliche PrämieTarifwechsel, Altersrückstellungen​

Emotional: Das Loch im Haushaltsbudget

Viele Rentnerinnen und Rentner berichten, dass die steigenden Beiträge nach dem Wegfall des Arbeitgeberanteils schnell existenzbedrohend werden. „Plötzlich war mein Beitrag doppelt so hoch, und ich wusste nicht, dass die DRV einen Teil übernehmen kann“, erzählte eine Leserin Bürger & Geld.

Rechte & Optionen: Was ist jetzt zu tun?

  • Prüfen Sie Ihre Versicherungsart vor Rentenbeginn.
  • Den Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung aktiv mit dem Rentenantrag stellen.
  • Lassen Sie sich von der DRV oder einer Sozialberatungsstelle beraten – gerade bei Vorerkrankungen, mehreren Renten oder Versorgungsbezügen.
  • Bei privater Krankenversicherung lohnt sich der Blick auf Tarifwechsel und Altersrückstellungen, um die Kosten langfristig zu senken.​

FAQ – Häufige Fragen & Antworten

Wer bekommt den Zuschuss automatisch?

Nur Pflichtversicherte in der KVdR – alle anderen müssen den Antrag direkt bei der DRV stellen.

Wie viel zahlt die DRV maximal bei Privatversicherten?

Aktuell bis zu 8,55% der Bruttorente, höchstens die Hälfte der realen Prämie.

Wer zahlt die Pflegeversicherung im Ruhestand?

Den Beitrag zur Pflegeversicherung tragen Rentner vollständig selbst, unabhängig von der Krankenversicherungsart.

Was ist mit Zusatzrenten, Betriebsrenten oder ausländischen Renten?

Darauf fallen eigene Beiträge an; hier übernimmt die DRV keinen Zuschuss.

Gilt das auch für Ehe- oder Hinterbliebenenrenten?

Ja – alle gesetzlichen Renteneinkünfte werden für die Beitragsberechnung zusammengefasst.

Fazit

Die richtige Krankenversicherungswahl im Ruhestand kann viele Sorgen ersparen – und oft bares Geld. Informieren Sie sich frühzeitig, welche Zuschüsse Ihnen zustehen. Ein Antrag bei der DRV kann Ihr Budget nachhaltig entlasten und Ihnen mehr Gelassenheit im Rentenalltag geben.​

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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