Die Zeit, in der man sein Leben in Ruhe genießen wollte, wird für Deutschlands Rentnerinnen und Rentner oft durch hohe Krankenversicherungsbeiträge getrübt – und viele zahlen mehr als eigentlich nötig. Besonders betroffen sind jene, die privat oder freiwillig gesetzlich versichert sind. Was viele nicht wissen: Die DRV kann als wichtiger Partner bei den Beiträgen Ihre Haushaltskasse deutlich entlasten.
Wer zahlt wie viel? – Der Überblick
Ob Pflichtmitglied oder freiwillig Versicherter: Die Unterschiede sind gravierend. Während Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) automatisch Zuschüsse erhalten, tragen privat oder freiwillig Versicherte ihre Beitragslast oft allein. Doch das Gesetz sieht für beide Gruppen Unterstützung vor.
Rentner, die privat oder freiwillig versichert sind, können beim Rentenversicherungsträger aktiv einen Beitragszuschuss beantragen. Wie die Deutsche Rentenversicherung berichtete, bemisst sich dieser Zuschuss an der Bruttorente und dem allgemeinen Beitragssatz.
KVdR-Pflicht: Der automatische Zuschuss
Wer innerhalb seines Berufslebens zu mindestens 90% in der gesetzlichen Krankenversicherung war, wird mit Rentenbeginn Pflichtmitglied in der KVdR. Das bietet Vorteile:
- Der Beitragssatz von aktuell 14,6% wird zur Hälfte übernommen.
- Den Zusatzbeitrag teilt sich der Rentner ebenfalls mit dem Träger.
- Die Pflegeversicherung zahlt man jedoch weiterhin selbst.
Das Gute daran: Die DRV überweist den Anteil direkt, ohne weiteren Antrag.
Freiwillig oder privat versichert: Antrag nötig!
Wer freiwillig gesetzlich versichert ist oder privat versichert bleibt, muss selbst aktiv werden. Hier gilt:
- Der Zuschuss beträgt die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (7,3%) plus den halben kassenindividuellen Zusatzbeitrag.
- Für privat Versicherte addiert sich noch der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Kassen, sodass der Zuschuss maximal 8,55% der Bruttorente beträgt.
- Die Beitragsentlastung ist gedeckelt – maximal die Hälfte der tatsächlich gezahlten Prämie.
- Beitragszuschuss muss spätestens mit Rentenantrag beantragt werden.
Beiträge im Vergleich: Pflicht, freiwillig, privat
| Gruppe | Beitragssatz gesamt | Anteil DRV | Antrag nötig | Beitragsbasis | Vorsicht bei… |
|---|---|---|---|---|---|
| KVdR (Pflicht) | 14,6% | 7,3% | nein | gesetzliche Renten | Zusatzrenten, Versorgungsbezüge |
| Freiwillig GKV | 14,6% + Zusatz | 7,3% + halber Zusatz | ja | alle Einkünfte inkl. Miete, Kapital | Mindesteinkommen |
| Privat PKV | individuell | max. 8,55% | ja | tatsächliche Prämie | Tarifwechsel, Altersrückstellungen |
Emotional: Das Loch im Haushaltsbudget
Viele Rentnerinnen und Rentner berichten, dass die steigenden Beiträge nach dem Wegfall des Arbeitgeberanteils schnell existenzbedrohend werden. „Plötzlich war mein Beitrag doppelt so hoch, und ich wusste nicht, dass die DRV einen Teil übernehmen kann“, erzählte eine Leserin Bürger & Geld.
Rechte & Optionen: Was ist jetzt zu tun?
- Prüfen Sie Ihre Versicherungsart vor Rentenbeginn.
- Den Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung aktiv mit dem Rentenantrag stellen.
- Lassen Sie sich von der DRV oder einer Sozialberatungsstelle beraten – gerade bei Vorerkrankungen, mehreren Renten oder Versorgungsbezügen.
- Bei privater Krankenversicherung lohnt sich der Blick auf Tarifwechsel und Altersrückstellungen, um die Kosten langfristig zu senken.
FAQ – Häufige Fragen & Antworten
Wer bekommt den Zuschuss automatisch?
Nur Pflichtversicherte in der KVdR – alle anderen müssen den Antrag direkt bei der DRV stellen.
Wie viel zahlt die DRV maximal bei Privatversicherten?
Aktuell bis zu 8,55% der Bruttorente, höchstens die Hälfte der realen Prämie.
Wer zahlt die Pflegeversicherung im Ruhestand?
Den Beitrag zur Pflegeversicherung tragen Rentner vollständig selbst, unabhängig von der Krankenversicherungsart.
Was ist mit Zusatzrenten, Betriebsrenten oder ausländischen Renten?
Darauf fallen eigene Beiträge an; hier übernimmt die DRV keinen Zuschuss.
Gilt das auch für Ehe- oder Hinterbliebenenrenten?
Ja – alle gesetzlichen Renteneinkünfte werden für die Beitragsberechnung zusammengefasst.
Fazit
Die richtige Krankenversicherungswahl im Ruhestand kann viele Sorgen ersparen – und oft bares Geld. Informieren Sie sich frühzeitig, welche Zuschüsse Ihnen zustehen. Ein Antrag bei der DRV kann Ihr Budget nachhaltig entlasten und Ihnen mehr Gelassenheit im Rentenalltag geben.


