Der Deutsche Bundestag hat am 27. März 2026 eine Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen: Ab 1. Januar 2027 soll das neue Altersvorsorgedepot die Riester-Rente als modernes Nachfolgemodell ergänzen und perspektivisch ablösen. Ziel ist mehr Rendite durch kapitalmarktnahe Anlage (z. B. Fonds und ETFs), weniger Komplexität und bessere Förderung – auch für Selbstständige und Geringverdiener. Warum jetzt? Weil Riester nach rund 25 Jahren vielfach als zu teuer, zu unflexibel und renditeschwach gilt. Maßgeblich ist nun, ob der Bundesrat zustimmt und das Gesetz nach Verkündung in Kraft tritt; Hintergründe zur Gesetzgebung finden Sie auch beim Deutschen Bundestag.
Das Wichtigste in Kürze: Was sich mit dem Altersvorsorgedepot ändert
Die Reform setzt auf einen klaren Kurswechsel: Statt Garantievorgaben wie bei vielen Riester-Produkten soll das neue Altersvorsorgedepot breiter am Kapitalmarkt investieren dürfen. Dazu kommt ein verpflichtendes Standardprodukt, das Anbieter bereitstellen müssen, sowie ein geplantes staatlich verwaltetes Angebot.
Bestehende Riester-Verträge werden nicht automatisch beendet. Sie können weiterlaufen – oder auf Wunsch in das neue System überführt werden. Für Sparerinnen und Sparer entsteht damit vor allem eine Praxisfrage: Lohnt sich der Wechsel? Das hängt von Kosten, Vertragsbedingungen, Restlaufzeit und persönlicher Risikoneigung ab.
Eckdaten und Zeitplan: Start 2027, Übergang bis Ende 2026
Neue geförderte Produkte sollen ab dem 1. Januar 2027 starten. Wer bereits riestert, soll nach den vorliegenden Eckpunkten bis Jahresende 2026 Zeit haben, sich für „Weiterführen“ oder „Wechsel“ zu entscheiden.
Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht vollständig abgeschlossen: Die Zustimmung des Bundesrats steht aus. Erst danach folgen Ausfertigung und Verkündung, bevor die Regelungen planmäßig greifen können.
So soll das neue Modell funktionieren: Depot, Standardprodukt, staatliche Option
1) Altersvorsorgedepot: Mehr Kapitalmarkt, weniger Garantien
Im Zentrum steht das Altersvorsorgedepot, das Anlagen in Aktien, Fonds und ETFs ermöglichen soll. Der Verzicht auf starre Garantievorgaben kann langfristig höhere Renditechancen eröffnen – bringt aber auch das Risiko von Kursschwankungen mit sich. Für konservative Sparer ist das ein wichtiger Abwägungspunkt.
2) Standardprodukt: Verständlicher und mit Kostendeckel
Ein zentrales Element ist ein Standardprodukt, das alle relevanten Anbieter (z. B. Banken, Sparkassen, Versicherungen) bereitstellen müssen. Vorgesehen ist ein Kostendeckel von 1 Prozent für dieses Standardangebot. Fachleute begrüßen zwar die Deckelung, halten 1 Prozent aber teils weiterhin für ambitioniert hoch – gerade bei langfristigem Sparen.
3) Staatliches Angebot: Neuer Anbieter-Typ geplant
Erstmals ist zusätzlich ein staatlich verwaltetes Vorsorgeangebot vorgesehen. Die Idee: Eine schlanke, kostengünstige Alternative, die Vertrauen schaffen und den Zugang erleichtern soll. Wie stark dieses Angebot genutzt wird, hängt wesentlich von Ausgestaltung, Kosten und Akzeptanz im Markt ab.
Frühstartrente: Start für Kinder ab 6 Jahren – Verzahnung mit späterem Depot
Neu ist außerdem die Frühstartrente: Sie soll rückwirkend zum Jahr 2026 mit dem Geburtenjahrgang 2020 starten und Kinder sowie Jugendliche vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr adressieren. Ziel ist, früh Vermögensaufbau zu fördern und später nahtlos in das Altersvorsorgedepot zu überleiten.
Ab 2029 soll geprüft werden, ob zusätzliche Jahrgänge einbezogen werden.
Wer profitiert? Selbstständige und Geringverdiener stärker im Fokus
Die Reform soll nach den Eckpunkten Selbstständige erstmals umfassend einbeziehen. Zudem ist eine höhere Förderung für Geringverdiener vorgesehen als im bisherigen Riester-System. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die sinkende Attraktivität klassischer Riester-Produkte und auf die politische Forderung, private Vorsorge breiter zu öffnen.
Praxisproblem: Auszahlungsphase und Kritik an Auszahlungsplänen
In der Fachdebatte wird unter anderem kritisiert, dass statt einer verpflichtenden lebenslangen Rentenzahlung stärker Auszahlungspläne bis zum 85. Lebensjahr in den Mittelpunkt rücken könnten. Das wirft die Frage auf, wie das Langlebigkeitsrisiko abgedeckt wird, wenn das Kapital früher als erwartet aufgebraucht wäre. Zuständige Träger wie die Deutsche Rentenversicherung begleiten die Reform grundsätzlich positiv, verweisen aber auf solche Risiken in der Auszahlungslogik.
Rechtlicher Rahmen und Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Beispielrechnung: Was 1 Prozent Kosten langfristig bedeuten kann
Warum ist der Kostendeckel so umstritten? Ein einfaches Rechenbeispiel zeigt die Dimension (stark vereinfacht, ohne Steuern/Förderdetails):
- Sie sparen 150 Euro/Monat über 30 Jahre (insgesamt 54.000 Euro Einzahlungen).
- Angenommene Bruttorendite: 5 % p. a.
- Wenn jährlich 1 % Kosten anfallen, sinkt die Nettorendite rechnerisch auf etwa 4 % p. a.
Der Unterschied zwischen 5 % und 4 % kann über Jahrzehnte mehrere zehntausend Euro ausmachen. Die konkrete Wirkung hängt jedoch vom Kostenmodell, der Wertentwicklung und dem jeweiligen Produkt ab. Für Ihre Entscheidung ist daher wichtig: auf laufende Kosten, Produktlogik und Auszahlungsregeln zu achten.
Übersicht: Die wichtigsten Eckdaten zur Altersvorsorge-Reform
| Punkt | Eckdatum / Regel | Bedeutung für Sparer |
|---|---|---|
| Beschluss im Bundestag | 27. März 2026 | Reform politisch beschlossen, Verfahren aber noch nicht vollständig abgeschlossen |
| Start neuer Produkte | 1. Januar 2027 | Ab dann soll das neue Altersvorsorgedepot verfügbar sein |
| Übergang für Riester-Verträge | Weiterführen oder Wechsel möglich; Entscheidungsfenster bis Ende 2026 | Keine automatische Kündigung – individuelle Prüfung nötig |
| Standardprodukt-Kostendeckel | 1 % | Begrenzung der Kosten beim Standardangebot, dennoch Kritik an der Höhe |
| Frühstartrente | Start ab 2026, Geburtsjahrgang 2020; Alter 6–18 | Früher Einstieg in geförderten Vermögensaufbau |
| Zielgruppen | Selbstständige einbezogen; Förderung für Geringverdiener erhöht | Breiterer Zugang und potenziell stärkere Anreize |
| Nächster formaler Schritt | Zustimmung Bundesrat steht aus | Erst danach sind Verkündung und Inkrafttreten gesichert |
Politische Einordnung: Koalition setzt sich durch, Bürgerfonds abgelehnt
Die Reform wurde mit Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und SPD getragen und als Modernisierung der „dritten Säule“ der Altersvorsorge bewertet. Die Grünen warben für einen Bürgerfonds nach schwedischem Vorbild mit automatischer Beteiligung von Arbeitnehmern, fanden dafür jedoch keine Mehrheit.
FAQ zur Altersvorsorge-Reform 2026/2027
Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen?
Nein. Bestehende Riester-Verträge können weiterlaufen. Ein Wechsel ins neue Modell soll möglich sein, ist aber freiwillig.
Ab wann kann ich das Altersvorsorgedepot nutzen?
Geplant ist der Start neuer Produkte ab dem 1. Januar 2027 – vorbehaltlich der ausstehenden Zustimmung des Bundesrats und der Verkündung.
Ist das neue Modell sicherer oder riskanter als Riester?
Es kann renditestärker sein, weil es stärker in Aktien/ETFs investieren darf. Gleichzeitig sind Kursschwankungen möglich, da Garantievorgaben entfallen.
Was bedeutet der Kostendeckel von 1 Prozent?
Beim Standardprodukt sollen Kosten auf 1 Prozent begrenzt werden. Langfristig können selbst kleine Kostenunterschiede die Auszahlung deutlich beeinflussen.
Was ist die Frühstartrente?
Ein neues Förderinstrument für Kinder und Jugendliche (6 bis 18 Jahre), das ab 2026 für den Geburtenjahrgang 2020 starten und später mit dem Depot verzahnt werden soll.

