Riester-Rente vor dem Aus: Warum eine Kündigung 2026 zur Kostenfalle werden kann

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Die Riester-Rente wird abgeschafft – zumindest für neue Verträge. Ab 2027 soll ein neues Altersvorsorgedepot die bisherige Förderung ersetzen, der Bundestag hat die Reform bereits beschlossen (Stand: 2026). Viele Sparer fragen sich jetzt, ob sie ihren Riester-Vertrag kündigen und das Guthaben sichern sollten. Doch eine vorschnelle Kündigung kann zur teuren Finanzfalle werden, weil staatliche Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert werden. Wer jetzt dagegen richtig reagiert, kann dagegen von Übergangsregeln und neuen Produkten profitieren – ohne seine Förderung zu verlieren.

Was sich 2026 bei der Riester-Rente tatsächlich ändert

Der Bundestag hat am 27. März 2026 das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge verabschiedet. Kern der Reform ist: Die klassische Riester-Rente wird für Neuabschlüsse abgeschafft und durch ein neues, flexibleres Altersvorsorgedepot ersetzt.

  • Neue, staatlich geförderte Produkte starten voraussichtlich zum 1. Januar 2027.
  • Die bisherige Beitragsgarantie wird gelockert, um höhere Renditechancen zu ermöglichen, etwa über global gestreute ETF.
  • Die Förderung wird auch für ein Depot ohne Garantiezins geöffnet.

Wichtig: Bestehende Riester-Verträge bleiben weiterhin gültig. Sie können weiter bespart oder ruhend gestellt werden, es gibt keine automatische Kündigung oder Zwangsumstellung.

Bleiben Riester-Verträge bestehen – und was bedeutet „Bestandsschutz“?

Für alle bestehenden Riester-Verträge gilt ein Bestandsschutz. Das heißt:

  • Ihr Vertrag läuft weiter, solange Sie ihn nicht kündigen.
  • Sie können weiterhin Beiträge einzahlen und staatliche Zulagen bekommen, solange Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.
  • Ein automatischer Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot ist nicht vorgesehen.

Ab 2027 können allerdings keine neuen Riester-Verträge nach dem alten Modell mehr abgeschlossen werden. Wer bereits Riester spart, steht deshalb vor der strategischen Frage: Vertrag behalten, ruhen lassen, wechseln – oder kündigen?

Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass eine vorzeitige Auflösung als „schädliche Verwendung“ gilt und erhebliche finanzielle Nachteile haben kann.

Warum eine Kündigung der Riester-Rente zur Finanzfalle wird

Wer seinen Riester-Vertrag kündigt, bekommt das Guthaben nicht einfach „brutto“ ausgezahlt. Eine Kündigung löst mehrere Mechanismen aus, die das Auszahlungsbetrag erheblich schmälern.

  1. Rückzahlung der Zulagen
    • Alle erhaltenen Grund- und Kinderzulagen müssen vollständig zurückgezahlt werden, weil das Kapital nicht mehr für die Altersvorsorge verwendet wird.
    • Die Rückforderung erfolgt in der Regel unmittelbar über den Anbieter, der die Beträge an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) abführt.
  2. Rückabwicklung der Steuervorteile
    • Zusätzlich werden die in den Vorjahren gewährten Steuervorteile über den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG rechnerisch wieder aufgehoben.
    • Diese Beträge werden dem Vertragsguthaben entnommen oder nachgefordert, wenn das Guthaben nicht ausreicht.
  3. Nachträgliche Besteuerung von Erträgen
    • Die während der Vertragslaufzeit erzielten Erträge können als sonstige Einkünfte nach § 22 EStG steuerpflichtig werden.
    • Je nach persönlichem Steuersatz kann die Steuerlast den verbleibenden Auszahlungsbetrag weiter reduzieren.
  4. Wegfall des Pfändungsschutzes
    • Riester-Guthaben genießt während der Vertragslaufzeit einen besonderen Pfändungsschutz nach § 851c ZPO.
    • Mit der Kündigung entfällt dieser Schutz, das ausgezahlte Kapital kann grundsätzlich gepfändet werden.

Die Deutsche Rentenversicherung bezeichnet diese Konstellation zu Recht als „schädliche Verwendung“: Das Guthaben wird nicht mehr für eine lebenslange Altersrente eingesetzt, die Förderung wird rückabgewickelt und kann zur unerwarteten Forderung werden.

Beispiel aus der Praxis: Wenn vom Guthaben kaum etwas übrig bleibt

Typisch ist folgende Konstellation: Eine Versicherte hat über viele Jahre 10.000 Euro angespart, davon 3.000 Euro aus staatlichen Zulagen und Steuervorteilen. Bei Kündigung werden zunächst diese 3.000 Euro zurückgeführt. Hinzu kommen Abschlusskosten, laufende Gebühren sowie eine mögliche Besteuerung von Erträgen.

Im Extremfall bleiben von den nominellen 10.000 Euro nur einige tausend Euro netto übrig. Die Deutsche Rentenversicherung warnt deshalb, dass eine Kündigung die finanzielle Situation im Alter empfindlich verschlechtern kann.

Alternativen zur Kündigung: Ruhen lassen, wechseln, umwandeln

Weil die Kündigung so nachteilig ist, sollten Sie vor allem folgende Alternativen prüfen:

  • Vertrag beitragsfrei stellen (ruhend stellen)
    Sie stoppen Ihre Einzahlungen, der Vertrag bleibt bestehen. Das vorhandene Kapital bleibt gefördert, der Pfändungsschutz besteht fort.
  • Vertragswechsel statt Kündigung
    Ein Anbieterwechsel oder der spätere Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot soll nach der Reform förderunschädlich möglich sein. In diesen Fällen können Zulagen und Steuervorteile grundsätzlich erhalten bleiben.
  • Umwandlung in Wohn-Riester
    Wird das Guthaben förderunschädlich für selbstgenutztes Wohneigentum eingesetzt, kann die Förderung erhalten bleiben; hier greifen die speziellen Regeln des Wohn-Riester.

Die genauen Bedingungen für einen Wechsel in das neue System sind im Altersvorsorgereformgesetz angelegt, Details regeln Verordnungen und Vertragsbedingungen. Orientierung bietet das FAQ des Bundesfinanzministeriums zur Reform der privaten Altersvorsorge: Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge.

Was das neue Altersvorsorgedepot bringen soll

Das neue Altersvorsorgedepot soll die Schwächen der bisherigen Riester-Rente ausgleichen.

  • Höhere Renditechancen durch stärkere Aktienquoten, insbesondere über ETF-basierte Anlagen.
  • Geringere Kosten, da die Effektivkosten gesetzlich begrenzt werden sollen.
  • Mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung der Verträge und beim Übergang in die Auszahlungsphase.

Ab 2027 stehen die neuen Produkte allen förderberechtigten Personen offen, einschließlich Selbstständigen, die bisher oft außen vor waren. Union und SPD haben sich ausdrücklich darauf geeinigt, das Altersvorsorgedepot auch für Selbstständige zu öffnen.

Selbstständige: Lange ausgeschlossen, jetzt mit im Boot

Selbstständige waren bislang häufig auf private Vorsorge ohne staatliche Förderung angewiesen; eine allgemeine Altersvorsorgepflicht besteht weiterhin nicht. Mit der Reform ändert sich das Bild:

  • Das geplante Altersvorsorgedepot soll ausdrücklich auch für Selbstständige geöffnet werden.
  • Damit reagiert die Politik auf langjährige Forderungen von Verbänden, die eine Gleichbehandlung mit Angestellten gefordert haben.
  • Parallel wird erneut über eine generelle Altersvorsorgepflicht für neue Selbstständige diskutiert.

Für viele Selbstständige kann es sinnvoll sein, bestehende Riester-Verträge vorerst zu halten und später zu prüfen, ob ein Wechsel in das neue Depotmodell finanzielle Vorteile bringt.

Steuerliche Behandlung: Förderung jetzt, nachgelagerte Besteuerung später

Riester und das neue Altersvorsorgedepot funktionieren steuerlich nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Beiträge werden gefördert, die Auszahlungen später besteuert.

  • Geförderte Beiträge werden als Sonderausgaben nach § 10a EStG berücksichtigt.
  • Die lebenslange Rente beziehungsweise Auszahlungen unterliegen im Alter der Besteuerung nach § 22 EStG.

Wer kündigt, kehrt dieses Prinzip um: Die Förderung wird zurückgeholt, Teile des Kapitals können trotzdem steuerpflichtig bleiben. Das macht die Kündigung doppelt unattraktiv.

Neue Altersgrenzen und Praxisprobleme

Die Reform bringt nicht nur neue Produkte, sondern auch Verschiebungen bei Altersgrenzen und Detailregelungen.

  • In vielen Entwürfen und Analysen ist eine Anhebung der Altersgrenze für den frühestmöglichen Auszahlungsbeginn von 62 auf 65 Jahre vorgesehen.
  • Für bestimmte Gruppen (z.B. Erwerbsgeminderte) sind Ausnahmen geplant.

Für die Praxis entsteht damit ein komplexes Übergangsrecht: Unterschiedliche Jahrgänge, Verträge und Systeme laufen über Jahre parallel. Beratungsbedarf ergibt sich insbesondere für Personen, die ohnehin eine Frühverrentung planen oder mit gesundheitlichen Einschränkungen rechnen.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Bevor Sie Ihren Riester-Vertrag kündigen, sollten Sie folgende Schritte gehen:

  • Holen Sie eine schriftliche Berechnung Ihres Anbieters ein, wie hoch der Rückkaufswert nach Abzug aller Zulagen, Steuervorteile und Kosten wäre.
  • Lassen Sie prüfen, ob ein Anbieterwechsel, eine Beitragsfreistellung oder später ein Wechsel in das Altersvorsorgedepot förderunschädlich möglich ist.
  • Nutzen Sie eine unabhängige Beratung, etwa bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei Verbraucherzentralen.

Solange die rechtlichen Details der neuen Produkte nicht vollständig umgesetzt sind, ist Zurückhaltung bei Kündigungen meist die sicherere Option. In vielen Fällen ist es wirtschaftlich sinnvoller, den Vertrag ruhen zu lassen und die Entwicklung abzuwarten, statt sofort mit Verlust zu kündigen.

Fazit: Warnung vor vorschnellen Entscheidungen

Die Redaktion von Bürger & Geld möchte Ihnen folgendes zusammenfassend verdeutlichen: Eine frühzeitige Kündigung eines Riester-Vertrags ist eine „schädliche Verwendung“ i.S.d. Gesetzes, bei der „das angesparte Kapital nicht für den vorgesehenen Zweck – die lebenslange Altersrente – verwendet wird“. In der Folge werden staatliche Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert!

Ausblick: Was bis 2027 noch zu erwarten ist

Bis zum Start der neuen Altersvorsorgeprodukte zum 1. Januar 2027 sind noch mehrere Schritte erforderlich.

  • Der Bundesrat muss der Reform zustimmen, Detailfragen werden in Verordnungen geklärt.
  • Die Finanzbranche muss passende Produkte entwickeln, die die gesetzlichen Vorgaben – insbesondere zu Kosten und Transparenz – erfüllen.
  • Für Bestandskunden sind Übergangsregeln, Wechseloptionen und Informationspflichten der Anbieter zentral.

Für Sparerinnen und Sparer bedeutet das: Informationslage und Produkte werden sich in den kommenden Monaten weiter ändern. Wer jetzt nicht vorschnell kündigt, behält alle Optionen – einschließlich der Möglichkeit, später in ein renditestärkeres, aber dennoch gefördertes Modell zu wechseln.

Quellen

  1. Bundesregierung – Reform der privaten Altersvorsorge
  2. Bundesministerium der Finanzen – FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
  3. Deutsche Rentenversicherung – Informationen zur geförderten Altersvorsorge
  4. Deutscher Bundestag – Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen

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