Riester-Vertrag ab Januar 2027: Wechsel ins Depot ohne Rückzahlung der Zulagen

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Vom 1. Januar 2027 an schließen Anbieter keine neuen Riester-Verträge mehr ab, die staatliche Förderung wandert ins Altersvorsorgedepot. Für bestehende Verträge gilt laut Deutscher Rentenversicherung Bestandsschutz. Wer seinen Riester-Vertrag wegen gestiegener Lebenshaltungskosten auflösen will, verliert dabei allerdings Zulagen und Steuervorteile. Zwei Monate vor dem Start rechnen viele Sparer deshalb neu.

Bestandsschutz: Was für den alten Riester-Vertrag gilt

Das Altersvorsorgereformgesetz ist abgeschlossen. Der Bundestag stimmte am 27. März 2026 zu, der Bundesrat am 8. Mai 2026, am 29. Mai 2026 stand das Gesetz im Bundesgesetzblatt (Stand: 25. Oktober 2026). Für die rund 15 Millionen Altverträge bedeutet das zunächst wenig. Sie werden weder gekündigt noch automatisch umgewandelt.

Wer nichts unternimmt, spart nach den bisherigen Regeln weiter: 175 Euro Grundzulage, 300 Euro Kinderzulage für Kinder ab Geburtsjahrgang 2008 und 185 Euro für ältere Kinder. Voraussetzung bleibt der Mindesteigenbeitrag von vier Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen, mindestens 60 Euro im Jahr.

Drei Wege, die Riester-Förderung zu behalten

Neben dem Weiterführen gibt es drei Möglichkeiten, die Förderung zu behalten. Der alte Vertrag kann beitragsfrei gestellt werden. Das Guthaben samt Zulagen bleibt dann stehen, die Freistellung lässt sich später widerrufen. Ein ruhender Vertrag kann ab 2027 ebenfalls in einen neuen Vertrag übertragen werden.

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Zweitens lässt sich der bestehende Vertrag per Erklärung auf die neue Förderung umstellen. Garantien und Konditionen des Altvertrags bleiben, gefördert wird aber nach neuem Muster: 50 Cent je eingezahltem Euro bis 360 Euro, 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro, zusammen höchstens 540 Euro Grundzulage. Für jedes Kind kommt ein Euro je gespartem Euro hinzu, maximal 300 Euro.

Drittens kann das Guthaben vom 1. Januar 2027 an bis zum Beginn der Auszahlungsphase in einen neuen Vertrag wandern, etwa in ein Altersvorsorgedepot oder ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie. Die bisherige Förderung muss dabei nicht zurückgezahlt werden. Der neue Anbieter darf für die Aufnahme höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale verlangen. Der alte Anbieter darf nach übereinstimmenden Berichten nur in den ersten fünf Vertragsjahren bis zu 150 Euro berechnen, danach ist die Übertragung für ihn kostenfrei. Mit dem Wechsel enden Garantiezins und Rentenfaktoren des Altvertrags, und eine Rückkehr in den Riester-Vertrag ist ausgeschlossen.

WegFörderungKostenFolge für den Altvertrag
Weiterführenalte Zulagen (175 Euro, Kinder 185 oder 300 Euro)keinebleibt unverändert
Beitragsfrei stellenbisherige Zulagen bleiben, keine neuenkeineruht, später fortführbar oder übertragbar
Auf neue Förderung umstellenbis 540 Euro Grundzulage, bis 300 Euro je Kindkeine WechselkostenGarantien bleiben
Übertragen ins Depot oder Garantieproduktneue Förderung, keine Rückzahlungneuer Anbieter max. 150 Euro, alter Anbieter max. 150 Euro in den ersten fünf Jahrenendet, keine Rückkehr
Kündigen mit AuszahlungZulagen und Steuervorteile werden zurückgefordertRückforderung plus Steuer auf Erträgeendet

Riester-Vertrag kündigen: Der Staat holt die Förderung zurück

Eine Kündigung mit Auszahlung gilt steuerlich als schädliche Verwendung nach § 93 Einkommensteuergesetz. Die Zentrale Zulagenstelle fordert dann sämtliche Zulagen und die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug zurück. Die im Vertrag erwirtschafteten Erträge werden außerdem als sonstige Einkünfte versteuert.

Ein Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung. Eine Sparerin hat seit 2014 einen Riester-Fondssparplan und 9.000 Euro eingezahlt. Hinzu kamen 3.400 Euro Zulagen, das Guthaben liegt bei 15.200 Euro. Damit stecken 2.800 Euro Erträge im Vertrag. Über die Steuererklärung hat sie 700 Euro gespart. Kündigt sie, fließen 4.100 Euro an den Staat zurück. Von 15.200 Euro bleiben 11.100 Euro, und auf die 2.800 Euro Erträge wird noch Einkommensteuer fällig.

Wer wegen knapper Kassen kündigen will, steht damit schlechter da als mit einer Beitragsfreistellung. Die entlastet das Monatsbudget genauso, lässt die Förderung aber im Vertrag.

Wann der alte Riester-Vertrag mehr Zulagen bringt

Der Wechsel ins neue System lohnt sich nicht für alle. Wer wenig einzahlt und Kinder hat, bekommt bei Riester oft mehr. Ein Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit einem 2015 geborenen Kind hatte im Vorjahr 12.000 Euro beitragspflichtiges Einkommen. Vier Prozent davon sind 480 Euro, abzüglich 475 Euro Zulagen bleiben 5 Euro, es gilt also der Sockelbetrag von 60 Euro. Sie zahlt 10 Euro im Monat ein, also 120 Euro im Jahr, und erhält die vollen 475 Euro Zulagen.

Nach den neuen Regeln gäbe es für dieselben 120 Euro 60 Euro Grundzulage und 120 Euro Kinderzulage, zusammen 180 Euro. Das sind 295 Euro weniger im Jahr.

Eine weitere Folge betrifft alle, die zusätzlich ein Altersvorsorgedepot eröffnen wollen. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung gelten in diesem Fall automatisch auch für den bestehenden Riester-Vertrag die neuen Förderregeln. Wer vom alten Zulagensystem profitiert, verliert diesen Vorteil also auch dann, wenn der Altvertrag selbst unangetastet bleibt.

Häufige Fragen zum Riester-Vertrag ab 2027

Bis wann lässt sich noch ein Riester-Vertrag nach altem Recht abschließen?

Neuabschlüsse nach den bisherigen Riester-Regeln sind bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Ehe- und Lebenspartner ohne eigene Förderberechtigung müssen laut Verbraucherzentrale Niedersachsen bis Ende 2026 einen eigenen Vertrag abschließen, um weiter Zulagen über den Altvertrag des Partners zu bekommen.

Wie viel darf der Wechsel ins Altersvorsorgedepot kosten?

Der neue Anbieter darf für die Aufnahme des Guthabens höchstens 150 Euro berechnen. Der bisherige Anbieter darf nur bei Verträgen, die jünger als fünf Jahre sind, bis zu 150 Euro verlangen. Hinzu kommen die laufenden Depotkosten, die beim Standarddepot auf ein Prozent im Jahr gedeckelt sind.

Wird Riester-Guthaben beim Bürgergeld angerechnet?

Nach Bundesrecht ausdrücklich gefördertes Altersvorsorgevermögen zählt bei der Vermögensprüfung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht mit. Das gilt für Riester-Guthaben, solange der Vertrag läuft oder ruht. Nach einer Kündigung ist das ausgezahlte Geld dagegen normales Vermögen und kann angerechnet werden.

Wer berät neutral zum Riester-Wechsel?

Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Intensivgespräche zur Altersvorsorge an. Die Verbraucherzentralen beraten ebenfalls anbieterunabhängig, verlangen dafür aber ein Entgelt, in Niedersachsen etwa 110 Euro für einen Riester-Check. Eine staatliche Vergleichsplattform für die neuen Produkte soll zum 1. Januar 2027 starten.

Einschätzung der Redaktion

Die Reform gibt Riester-Sparern endlich Ausstiegswege ohne Strafzahlung. Das ist überfällig, denn viele Verträge leiden seit Jahren unter Kosten, die einen großen Teil der Zulagen aufzehren. Trotzdem halten wir den Werbedruck der Anbieter für ein Problem. Wer kleine Beträge einzahlt und Kinder hat, verliert beim Wechsel oft Geld, und das sind genau die Haushalte, die jeden Euro brauchen. Dass schon ein zusätzlicher Depotvertrag den Altvertrag auf neue Regeln umstellt, dürfte vielen nicht bewusst sein. Hier hätten wir uns vom Gesetzgeber eine klarere Wahlfreiheit gewünscht. Eine Kündigung bleibt in fast jeder Lage die teuerste Lösung.

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