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Schwerbehinderung und Rente: Ab wann darf man 2025 früher in den Ruhestand?

Für viele Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung ist die Frage der Rentenplanung besonders wichtig. Auch 2025 bietet das deutsche Rentenrecht weiterhin besondere Möglichkeiten, früher in Rente zu gehen. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und welche Änderungen gelten ab diesem Jahr? Nachfolgend auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., wird kompakt und verständlich erklärt, wie und wann der Renteneintritt für Schwerbehinderte möglich ist – und was das für die Höhe der Rente bedeutet.

Voraussetzungen für die Altersrente bei Schwerbehinderung

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist als Nachteilsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung fest verankert. Sie kann von Personen beantragt werden, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 nachgewiesen durch einen Schwerbehindertenausweis.
  • Mindestens 35 Versicherungsjahre (Wartezeit) in der gesetzlichen Rentenkasse müssen erfüllt sein.
  • Der Antrag auf die spezielle Altersrente muss fristgerecht gestellt werden, damit alle Rechte gewahrt bleiben. Für den früheren Renteneintritt ab September 2025 dürfen Versicherte des Geburtsjahrgangs 1963 den Antrag spätestens bis zum 30.11.2025 stellen.

Altersgrenzen: Wann ist der frühere Rentenbeginn möglich?

Schwerbehinderte können ihre Altersrente bis zu drei Jahre vor der regulären Altersgrenze erhalten. Die genauen Regelungen dazu hängen vom Geburtsjahrgang ab. Für Jahrgänge ab 1964 liegt die abschlagsfreie Altersgrenze nun bei 65 Jahren. Ein vorzeitiger Einstieg ist schon ab 62 Jahren möglich, sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Praxisbeispiel für den Renteneintritt 2025:

  • Schwerbehinderte, geboren im Zeitraum 02.10.1963 bis 01.11.1963, können ab September 2025 in Rente gehen – frühester Beginn: 61 Jahre und 10 Monate.
  • Der Rentenbeginn ist mit einem Abschlag von 10,8% möglich (0,3% pro Monat, maximal 36 Monate vor Regelaltersgrenze).
  • Die abschlagsfreie Altersrente startet für diesen Jahrgang ab 64 Jahre und 10 Monate im September 2028.

Abschläge und Rentenhöhe: Was ändert sich bei früherem Renteneintritt?

Wenn die Altersrente vor der eigentlichen Altersgrenze bezogen wird, wird sie lebenslang um maximal 10,8 Prozent gekürzt. Wer also den frühestmöglichen Termin nutzt, erhält zwar die Rente drei Jahre früher, muss jedoch einen Abschlag hinnehmen. Im Vergleich zur Frührente ohne Schwerbehinderung ist der Abschlag mit 10,8% immer noch günstiger als bei anderen Sonderformen wie der Rente für langjährig Versicherte (meist bis zu 14,4%).

Vorteile und aktuelle Entwicklungen 2025

Auch 2025 bleibt die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten – Gerüchte über eine Abschaffung sind unbegründet! Neben der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze wurden weitere Verbesserungen eingeführt:

  • Erhöhung des Vermögensfreibetrags: Für einkommensabhängige Sozialleistungen steigt der Freibetrag auf 67.410 €.
  • Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrenten wurden deutlich angehoben: Volle EM-Rente bis 19.661,25 €, teilweise EM-Rente bis 39.322,50 € pro Jahr.
  • Rentenanpassung ab Juli 2025: Die gesetzlichen Renten steigen um 3,74%, wovon auch schwerbehinderte Rentner profitieren.
  • Seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr für Altersrentner: Wer als schwerbehinderter Rentner arbeitet, hat keine Rentenkürzungen zu befürchten.

Tabelle: Altersrente für schwerbehinderte Menschen 2025

KriteriumRegelung 2025
Mindestversicherungszeit35 Jahre
Grad der Behinderung (GdB)Mindestens 50
Abschlagsfreie Rente ab65 Jahre (ab Jahrgang 1964)
Frühester Rentenbeginn62 Jahre (bis zu 10,8% Abschlag)
Vermögensfreibetrag Eingliederung67.410 €
Hinzuverdienstgrenze EM-Rente19.661,25 € / 39.322,50 € (voll/teilweise)
Rentenerhöhung ab 1.7.2025+3,74%

Tipps: Antrag und individuelle Beratung

Wer als schwerbehinderter Mensch möglichst früh in Rente gehen möchte, sollte folgende Punkte beachten:

  • Das Antragsdatum ist entscheidend: Frühzeitig beantragen und alle Nachweise (GdB, Versicherungszeiten) bereithalten.
  • Individuelle Beratung durch Fachleute, z. B. Rentenberater oder Sozialverbände, hilft, Fallstricke und unnötige Abschläge zu vermeiden.
  • Trotz früherem Rentenbeginn können alle Hinzuverdienste ab 2023 unbegrenzt bezogen werden.

Fazit: Weiterhin zuverlässige Renten-Regelung für Schwerbehinderte

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bleibt 2025 eine wichtige sozialpolitische Errungenschaft. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann fast drei Jahre früher als regulär in Rente gehen. Wichtig sind eine vorausschauende Planung und die fristgerechte Antragstellung. Durch die angehobenen Freibeträge und Hinzuverdienstmöglichkeiten schafft der Gesetzgeber zudem attraktive Bedingungen für Betroffene. Unsicherheit oder gar das Gerücht einer Abschaffung sind unbegründet – informieren Sie sich rechtzeitig und profitieren Sie von den besonderen Möglichkeiten des Rentensystems für Schwerbehinderte!

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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