Voraussetzungen für die Altersrente bei Schwerbehinderung
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist als Nachteilsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung fest verankert. Sie kann von Personen beantragt werden, die folgende Bedingungen erfüllen:
- Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 nachgewiesen durch einen Schwerbehindertenausweis.
- Mindestens 35 Versicherungsjahre (Wartezeit) in der gesetzlichen Rentenkasse müssen erfüllt sein.
- Der Antrag auf die spezielle Altersrente muss fristgerecht gestellt werden, damit alle Rechte gewahrt bleiben. Für den früheren Renteneintritt ab September 2025 dürfen Versicherte des Geburtsjahrgangs 1963 den Antrag spätestens bis zum 30.11.2025 stellen.
Altersgrenzen: Wann ist der frühere Rentenbeginn möglich?
Schwerbehinderte können ihre Altersrente bis zu drei Jahre vor der regulären Altersgrenze erhalten. Die genauen Regelungen dazu hängen vom Geburtsjahrgang ab. Für Jahrgänge ab 1964 liegt die abschlagsfreie Altersgrenze nun bei 65 Jahren. Ein vorzeitiger Einstieg ist schon ab 62 Jahren möglich, sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Praxisbeispiel für den Renteneintritt 2025:
- Schwerbehinderte, geboren im Zeitraum 02.10.1963 bis 01.11.1963, können ab September 2025 in Rente gehen – frühester Beginn: 61 Jahre und 10 Monate.
- Der Rentenbeginn ist mit einem Abschlag von 10,8% möglich (0,3% pro Monat, maximal 36 Monate vor Regelaltersgrenze).
- Die abschlagsfreie Altersrente startet für diesen Jahrgang ab 64 Jahre und 10 Monate im September 2028.
Abschläge und Rentenhöhe: Was ändert sich bei früherem Renteneintritt?
Wenn die Altersrente vor der eigentlichen Altersgrenze bezogen wird, wird sie lebenslang um maximal 10,8 Prozent gekürzt. Wer also den frühestmöglichen Termin nutzt, erhält zwar die Rente drei Jahre früher, muss jedoch einen Abschlag hinnehmen. Im Vergleich zur Frührente ohne Schwerbehinderung ist der Abschlag mit 10,8% immer noch günstiger als bei anderen Sonderformen wie der Rente für langjährig Versicherte (meist bis zu 14,4%).
Vorteile und aktuelle Entwicklungen 2025
Auch 2025 bleibt die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten – Gerüchte über eine Abschaffung sind unbegründet! Neben der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze wurden weitere Verbesserungen eingeführt:
- Erhöhung des Vermögensfreibetrags: Für einkommensabhängige Sozialleistungen steigt der Freibetrag auf 67.410 €.
- Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrenten wurden deutlich angehoben: Volle EM-Rente bis 19.661,25 €, teilweise EM-Rente bis 39.322,50 € pro Jahr.
- Rentenanpassung ab Juli 2025: Die gesetzlichen Renten steigen um 3,74%, wovon auch schwerbehinderte Rentner profitieren.
- Seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr für Altersrentner: Wer als schwerbehinderter Rentner arbeitet, hat keine Rentenkürzungen zu befürchten.
Tabelle: Altersrente für schwerbehinderte Menschen 2025
Kriterium | Regelung 2025 |
---|---|
Mindestversicherungszeit | 35 Jahre |
Grad der Behinderung (GdB) | Mindestens 50 |
Abschlagsfreie Rente ab | 65 Jahre (ab Jahrgang 1964) |
Frühester Rentenbeginn | 62 Jahre (bis zu 10,8% Abschlag) |
Vermögensfreibetrag Eingliederung | 67.410 € |
Hinzuverdienstgrenze EM-Rente | 19.661,25 € / 39.322,50 € (voll/teilweise) |
Rentenerhöhung ab 1.7.2025 | +3,74% |
Tipps: Antrag und individuelle Beratung
Wer als schwerbehinderter Mensch möglichst früh in Rente gehen möchte, sollte folgende Punkte beachten:
- Das Antragsdatum ist entscheidend: Frühzeitig beantragen und alle Nachweise (GdB, Versicherungszeiten) bereithalten.
- Individuelle Beratung durch Fachleute, z. B. Rentenberater oder Sozialverbände, hilft, Fallstricke und unnötige Abschläge zu vermeiden.
- Trotz früherem Rentenbeginn können alle Hinzuverdienste ab 2023 unbegrenzt bezogen werden.
Fazit: Weiterhin zuverlässige Renten-Regelung für Schwerbehinderte
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bleibt 2025 eine wichtige sozialpolitische Errungenschaft. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann fast drei Jahre früher als regulär in Rente gehen. Wichtig sind eine vorausschauende Planung und die fristgerechte Antragstellung. Durch die angehobenen Freibeträge und Hinzuverdienstmöglichkeiten schafft der Gesetzgeber zudem attraktive Bedingungen für Betroffene. Unsicherheit oder gar das Gerücht einer Abschaffung sind unbegründet – informieren Sie sich rechtzeitig und profitieren Sie von den besonderen Möglichkeiten des Rentensystems für Schwerbehinderte!