Voraussetzungen für die Schwerbehindertenrente
Um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 2026 zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50
- Mindestens 35 Jahre Versicherungszeiten im Rentensystem
- Die Schwerbehinderung muss zum Zeitpunkt des Renteneintritts vorliegen
Zu den berücksichtigten Versicherungszeiten gehören nicht nur sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten, sondern auch Erziehungszeiten, Pflegezeiten und andere beitragspflichtige Phasen.
Renteneintritt mit und ohne Abschläge
Die wichtigste Neuerung: Für alle ab 1964 Geborenen gelten klare Altersgrenzen:
- Abschlagsfreie Rente: Ab Vollendung des 65. Lebensjahres.
- Vorzeitige Rente mit Abschlägen: Ab dem 62. Lebensjahr, maximal 36 Monate früher, mit deutlich spürbaren Abschlägen.
Dabei gilt ein Abschlag von 0,3 % pro Monat (maximal 10,8 % bei vollem Zeitraum). Der Verlust bleibt dauerhaft bestehen, auch wenn später die Regelaltersgrenze erreicht wird.
Ausnahmen und Übergangsregelungen
Der sogenannte Vertrauensschutz für ältere Jahrgänge läuft zum 31.12.2025 aus. Ab 2026 profitieren nur noch Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1963 von den alten Regeln, also teils früherem und günstigeren Renteneintritt.
Betroffene mit niedrigeren Graden der Behinderung (30 oder 40) sollten rechtzeitig einen Überprüfungsantrag beim Versorgungsamt stellen, um eventuell noch rechtzeitig in den Genuss der alten Konditionen zu kommen.
Tabelle: Renteneintritt mit und ohne Abschlag ab 2026
Geburtsjahr | Rente ohne Abschlag | Rente mit Abschlag | Maximaler Abschlag |
---|---|---|---|
ab 1964 | 65 Jahre | 62 Jahre | 10,8% |
bis 1963 | Sonderregeln, früher möglich | Günstigere Übergänge | ggf. geringer |
Tabelle: Rente bei Schwerbehinderung 2026 – ohne Abschlang – mit Abschlag – nach Geburtsjahrgang
Hier ist eine Tabelle für das Jahr 2026 mit den entsprechenden Geburtsjahrgängen schwerbehinderter Menschen, die in diesem Jahr in Rente gehen können – unterschieden nach Rente mit und ohne Abschlag:
Monat 2026 | Geburtsjahrgang für Rente MIT Abschlag (62 Jahre) | Geburtsjahrgang für Rente OHNE Abschlag (65 Jahre) |
---|---|---|
Januar | Januar 1964 | Januar 1961 |
Februar | Februar 1964 | Februar 1961 |
März | März 1964 | März 1961 |
April | April 1964 | April 1961 |
Mai | Mai 1964 | Mai 1961 |
Juni | Juni 1964 | Juni 1961 |
Juli | Juli 1964 | Juli 1961 |
August | August 1964 | August 1961 |
September | September 1964 | September 1961 |
Oktober | Oktober 1964 | Oktober 1961 |
November | November 1964 | November 1961 |
Dezember | Dezember 1964 | Dezember 1961 |
- Ab 2026 können schwerbehinderte Menschen mit Geburtsdatum ab Januar 1964 mit 62 Jahren (und einem maximalen Abschlag von 10,8 %) sowie mit 65 Jahren (ohne Abschlag) in Rente gehen.
- Für ältere Jahrgänge bis einschließlich 1963 gelten noch Übergangsregelungen, die einen früheren und ggf. günstigeren Renteneintritt ermöglichten.
Finanzielle Auswirkungen und Expertenrat
Die finanziellen Einbußen durch den Abschlag können erheblich sein – bei drei Jahren früherem Rentenbeginn bis zu 10,8 % der monatlichen Rente. Dies bleibt auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen. Teilrente oder Ausgleichszahlungen können helfen, die Abschläge abzufedern; dazu empfiehlt sich eine ausführliche Beratung.
Expertenrat vom Verein Für soziales Leben e.V.
- Frühzeitig Anspruch auf Schwerbehindertenstatus prüfen und ggf. anerkennen lassen
- Versicherungszeiten vollständig erfassen und auf Lücken prüfen
- Eventuell mit Teilrente und Zusatzbeiträgen den Abschlag ausgleichen
- Persönliche Rentenberatung zur Einschätzung von Eintrittsaltern und Abschlägen nutzen
- Planen Sie den Renteneintritt strategisch, beginnend ab 2025, um Nachteile zu vermeiden
Zusammenfassung: Schwerbehinderung – wer 2026 in Rente gehen kann – mit und ohne ABschlag
Die neuen Rentenregelungen für schwerbehinderte Menschen ab 2026 erfordern hohe Aufmerksamkeit und genaue Planung. Nur mit klarem Überblick über die eigenen Versicherungszeiten lässt sich der optimale Rentenbeginn wählen. Die Abschläge sind spürbar – aber sie müssen nicht zwingend hingenommen werden.