Grundlagen: Kindererziehungszeit und Rentenpunkte
Kindererziehungszeiten sind Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, für die der Staat so tut, als hätte die erziehende Person zum Durchschnittsverdienst gearbeitet. Pro Monat Kindererziehungszeit gibt es 0,0833 Entgeltpunkte, das entspricht 100 % eines Durchschnittsverdienstes und damit ungefähr einem Rentenpunkt pro Jahr.
Wie viele Jahre pro Kind angerechnet werden
Je nach Geburtsjahr gelten unterschiedliche Zeiträume:
- Kinder ab 1992: bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit = rund 3 Entgeltpunkte pro Kind.
- Kinder vor 1992: derzeit bis zu 30 Monate = rund 2,5 Entgeltpunkte pro Kind, mit politisch beschlossener schrittweiser Angleichung auf 3 Entgeltpunkte (Stichwort „Mütterrente III“ ab 2027).
Bei zwei Kindern verdoppeln sich diese Zeiten – Erziehungsphasen können sich je nach Geburtenabstand über mehrere Jahre erstrecken.
Aktueller Rentenwert: So viel Euro pro Punkt
Seit dem 1. Juli 2025 gilt ein bundeseinheitlicher Rentenwert von 40,79 Euro brutto je Entgeltpunkt. Ein Rentenpunkt aus Kindererziehungszeit erhöht die Monatsrente also um 40,79 Euro, zwei Punkte um 81,58 Euro, drei Punkte um 122,37 Euro – jeweils vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen der Rentel
Zwei Kinder – Beispiele für den Rentenzuwachs
- Zwei Kinder ab 1992 geboren: Pro Kind rund 3 Entgeltpunkte, insgesamt ca. 6 Entgeltpunkte. Das ergibt bei 40,79 Euro je Punkt rund 244,74 Euro zusätzliche Monatsrente allein aus den Erziehungszeiten.
- Zwei Kinder vor 1992 (aktuelle Rechtslage mit 2,5 EP): Pro Kind ca. 2,5 Entgeltpunkte, zusammen etwa 5 Entgeltpunkte. Das bringt aktuell rund 203,95 Euro mehr Rente im Monat.
- Nach Einführung der Mütterrente III (geplant 3 EP auch für vor 1992 geborene Kinder): Bei zwei älteren Kindern wären es dann ebenfalls etwa 6 Entgeltpunkte, also rund 244,74 Euro Mehr-Rente pro Monat.
Mehrere Kinder: Verlängerung von Zeiten und Berücksichtigungszeiten
Erziehst du zwei Kinder, verlängert sich nicht nur die Kindererziehungszeit, sondern auch die sogenannte Berücksichtigungszeit für Kindererziehung. Diese Berücksichtigungszeiten laufen in der Regel bis zum 10. Geburtstag des jüngsten Kindes und verbessern unter anderem die Erfüllung von Wartezeiten und Zugangsvoraussetzungen für bestimmte Rentenarten. Werden zwei Kinder innerhalb dieser Zehnjahresphase erzogen, wird der Zeitraum durch das jüngste Kind „nach hinten“ verlängert.
Wer die Punkte für die Kindererziehung bekommt
Grundsätzlich erhält die Person die Rentenpunkte, die das Kind überwiegend erzogen hat. Bei verheirateten Eltern ist das häufig die Mutter, es kann aber auch ausdrücklich der Vater sein – eine Zuordnung kann zwischen den Eltern einvernehmlich getroffen und rückwirkend geändert werden, solange die gesetzlichen Fristen eingehalten werden.
Typische Vorteile bei zwei Kindern
Für Eltern mit zwei Kindern ergeben sich gleich mehrere Effekte:
- Deutlich höhere Monatsrente durch 5 bis 6 zusätzliche Entgeltpunkte (je nach Geburtsjahr der Kinder und Rechtslage).
- Bessere Erfüllung von Wartezeiten (z.B. 35 Jahre für die Altersrente für langjährig Versicherte), weil Kindererziehungszeiten voll als Beitragszeiten zählen.
- Aufwertung lückenhafter Erwerbsbiografien, insbesondere bei Teilzeit, Minijobs oder längeren Familienphasen – wichtig zur Vermeidung von Altersarmut.
In deinem Artikel kannst du die Mütterrente 3 mit einem eigenen Zwischenabschnitt ergänzen, zum Beispiel so:
Mütterrente 3: Gleichstellung aller Eltern ab 2027
Mit der geplanten Mütterrente 3 werden endlich alle Eltern bei den Kindererziehungszeiten gleichgestellt – unabhängig davon, ob die Kinder vor oder nach 1992 geboren wurden. Künftig sollen für jedes Kind einheitlich bis zu 36 Kalendermonate Kindererziehungszeit und damit rund 3 Entgeltpunkte angerechnet werden, was bei zwei Kindern etwa 6 Rentenpunkte und – beim aktuellen Rentenwert – knapp 245 Euro zusätzliche Monatsrente bedeutet.
Besonders profitieren Eltern mit älteren, also vor 1992 geborenen Kindern: Sie bekommen pro Kind einen zusätzlichen halben Rentenpunkt oben drauf, was pro Kind rund 20 Euro mehr Rente im Monat bringt und sich bei zwei Kindern auf etwa 40 Euro plus summieren kann. Die Reform ist politisch beschlossen, soll ab 2027 greifen und – falls sich die technische Umsetzung verzögert – rückwirkend nachgezahlt werden; für Eltern mit zwei Kindern bedeutet das langfristig ein deutlich höheres Rentenplus für ihre Erziehungsleistung.
Worauf Eltern unbedingt achten sollten
- Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch immer korrekt erfasst; die Angaben im Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung sollten unbedingt geprüft und ggf. durch einen Antrag ergänzt oder berichtigt werden.
- Wer zwei Kinder hat, sollte bei der nächsten Kontenklärung darauf achten, dass alle Erziehungsmonate vollständig zugeordnet sind – gerade bei Trennungen, Patchworkkonstellationen oder Auslandsaufenthalten kommt es hier häufig zu Lücken.
So sichern Eltern mit zwei Kindern sich tatsächlich den vollen Rentenplus-Effekt aus Kindererziehungszeiten und verschenken keine Entgeltpunkte.


