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Steuerfrei in Rente: Das sind die Grenzen 2025

Die Frage, ab welcher Rentenhöhe Steuern anfallen, beschäftigt viele Menschen im Ruhestand oder kurz davor. Wer seine finanzielle Situation planen möchte, sollte wissen, wie sich Grundfreibetrag, Rentenfreibetrag und weitere Pauschalen auf die individuelle Steuerbelastung auswirken. In diesem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erfährst du, wie viel Rente du im Jahr 2025 steuerfrei beziehen kannst, ab wann eine Steuerpflicht entsteht und wie sich Ehepaare von den Freibeträgen profitieren.

Immer mehr Rentnerinnen und Rentner fragen sich angesichts steigender Altersrenten und der Rentenerhöhung: “Wie viel Rente ist eigentlich steuerfrei?” Die Antwort darauf hängt von mehreren Faktoren ab, vor allem vom sogenannten Grundfreibetrag, dem Rentenfreibetrag und dem Jahr des Renteneintritts.

Die Basis: Der Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag ist die wichtigste Größe für die Frage, wie viel Rente steuerfrei bleibt. Für das Jahr 2025 beträgt er für Alleinstehende 12.096 € und für zusammen veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften 24.192 €. All deine Jahreseinkünfte – also auch die Rente – unterhalb dieses Wertes bleiben einkommensteuerfrei. Dieser Grundfreibetrag gilt für jeden steuerpflichtigen Bürger unabhängig von der Einkunftsart.

Der Rentenfreibetrag und der Besteuerungsanteil

Seit 2005 werden Renten zunehmend besteuert. Entscheidend ist das Jahr, in dem du erstmalig Rente erhalten hast. Abhängig davon gibt es einen festen Besteuerungsanteil und einen Rentenfreibetrag, der dich zusätzlich entlastet.

  • Für Neurentner 2025: 83,5% der Jahresrente sind steuerpflichtig, 16,5% steuerfrei.
  • Der persönliche Rentenfreibetrag ergibt sich aus deiner jährlichen Bruttorente im ersten vollen Rentenjahr. Er bleibt für die gesamte Rentenbezugsdauer konstant.
  • Beispiel: Bei einer Jahresrente von 10.000 € bleiben 1.650 € steuerfrei (16,5% des Betrags).

Je später der Rentenbeginn, desto mehr Rente ist zu versteuern, da der Besteuerungsanteil jährlich steigt. Erst wer ab 2058 in Rente geht, muss die gesetzliche Rente komplett versteuern.

Pauschalen & Sonderausgaben für Rentner

Zusätzlich profitierst du als Rentner noch von weiteren Steuerbegünstigungen:

  • Werbungskostenpauschale: 102€/Jahr werden automatisch abgezogen, wenn keine höheren tatsächlichen Werbungskosten vorliegen.
  • Sonderausgaben-Pauschale: 36€/Jahr.
  • Weitere Beiträge, etwa zur Kranken- und Pflegeversicherung, lassen sich ebenfalls absetzen.

Beispielrechnung für 2025 (Alleinstehende)

Nehmen wir an, du erhältst Jahresbruttorente 15.000€ und bist 2025 in Rente gegangen:

  • Zu versteuernder Anteil: 83,5% von 15.000 € = 12.525 €
  • Rentenfreibetrag: 2.475 €
  • Werbungskostenpauschale: 102 €
  • Sonderausgabenpauschale: 36 €
  • Grundfreibetrag: 12.096 €

Das heißt, erst wenn deine steuerpflichtigen Einnahmen (nach Abzug aller Freibeträge und Pauschalen) den Grundfreibetrag überschreiten, musst du wirklich Einkommensteuer zahlen. Bei nur gesetzlicher Rente und wenig sonstigen Einkünften ist es also durchaus möglich, dass du gar keine Steuern zahlst.

Ab wann wird tatsächlich Einkommensteuer fällig?

Ob tatsächlich Steuern zu zahlen sind, hängt von deiner gesamten Einkommenssituation ab. Hast du nur eine kleine bis mittlere gesetzliche Rente und keine nennenswerten Zusatzeinkünfte, bleibst du oft unter dem Grundfreibetrag – dann zahlst du keine Steuern. Überschreitest du den Betrag (beispielsweise durch Betriebsrente, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge), kann Steuerpflicht entstehen.

Was ist mit Ehepaaren?

Für gemeinsam veranlagte Ehepaare gelten alle Freibeträge doppelt. Das bedeutet, erst ab 24.192 € zu versteuerndem Einkommen entsteht eine Einkommensteuerpflicht.

Zusammenfassung: Ab welcher Summemuss die Rente versteuert werden?

Für 2025 kannst du als alleinstehender Rentner eine Rente von etwa 12.000–13.000 € pro Jahr erhalten, ohne Steuern zu zahlen – je nachdem, wie hoch dein persönlicher Rentenfreibetrag ausfällt. Wer zusätzlich zu seiner gesetzlichen Rente weitere Einkünfte hat, sollte dies immer mitprüfen. Die konkrete Höhe hängt auch von der Höhe deiner Rente, deinem Renteneintrittsjahr und weiteren persönlichen Faktoren ab.

Wer unsicher ist, ob er steuerpflichtig ist oder wo seine individuelle Grenze liegt, sollte eine Steuerberatung in Anspruch nehmen oder eine Testberechnung mit einer Steuersoftware durchführen – so gibt es keine bösen Überraschungen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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