Grundfreibetrag 2026: Die zentrale Grenze für Rentner
Der Grundfreibetrag hinsichtlich der Steuer liegt 2026 bei 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen diese Werte übersteigt, entsteht tatsächlich eine Einkommensteuerschuld – darunter bleibt die Rente steuerfrei.
Für Rentner gilt derselbe Grundfreibetrag wie für Arbeitnehmer, denn er schützt das steuerliche Existenzminimum. Entscheidend ist aber nicht die Bruttorente, sondern das nach Abzug aller Freibeträge und Pauschalen übrigbleibende zu versteuernde Einkommen.
Wie die Rentenbesteuerung ab 2026 funktioniert
Die gesetzliche Rente wird seit 2005 nachgelagert besteuert, das heißt: Während des Erwerbslebens sind Altersvorsorgebeiträge begünstigt, im Ruhestand steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente schrittweise an. Maßgeblich ist das Jahr, in dem die Rente erstmals beginnt – dieses Jahr legt den persönlichen Rentenfreibetrag dauerhaft fest.
Für Neurentner mit Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig, 16 Prozent bleiben als individueller Rentenfreibetrag lebenslang steuerfrei. Alle späteren Rentenerhöhungen werden zu 100 Prozent steuerpflichtig, ohne dass sich der einmal berechnete steuerfreie Rentenanteil noch verändert.
Beispielrechnungen: Bis wann bleibt die Rente 2026 steuerfrei?
Damit eine Rente 2026 tatsächlich steuerfrei bleibt, müssen mehrere Faktoren zusammenpassen: Höhe der Bruttorente, Rentenbeginn, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie weitere Einkünfte. Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen – nicht die Bruttorente auf dem Rentenbescheid.
Orientierungsrechnungen zeigen: Eine alleinstehende Person mit Rentenbeginn 2026 kann – bei durchschnittlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und ohne weitere Einkünfte – oft bis in einen Brutto-Rentenbereich um 17.000 bis 17.500 Euro im Jahr kommen, ohne über den Grundfreibetrag zu rutschen. Sobald zusätzliche Einnahmen wie eine Betriebsrente, Mieten oder Zinsen hinzukommen, wird die Grenze deutlich früher erreicht und eine Steuerpflicht wahrscheinlicher.
Typische Risikofaktoren für Steuerpflicht ab 2026
Besonders kritisch sind Fälle, in denen mehrere Renten oder Einkunftsarten zusammenkommen – denn das Finanzamt betrachtet immer die Summe aller steuerpflichtigen Einkünfte. Viele Rentner werden erst dann steuerpflichtig, wenn zusätzlich zur Altersrente etwa eine Witwenrente oder Witwerrente oder eine Betriebsrente gezahlt wird.
Auch rückwirkende Rentennachzahlungen oder eine kräftige Rentenerhöhung können dazu führen, dass der Grundfreibetrag überschritten und eine Steuererklärung verpflichtend wird. Selbst wer am Ende keine Steuer bezahlt, kann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte bestimmte Grenzen überschreitet.s
So prüfen Rentner ihre Steuerfreiheit 2026
Für einen schnellen Überblick sollten Rentner zunächst die Jahresbruttorente aus dem Rentenbescheid 2026 und ihren Rentenbeginn notieren. Mit dem Rentenbeginnjahr lässt sich der individuelle steuerfreie Rentenanteil bestimmen; dieser bleibt als fester Eurobetrag lebenslang gleich.
Im zweiten Schritt werden Werbungskostenpauschale, Sonderausgabenpauschbetrag sowie die tatsächlich gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, um das voraussichtliche zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Liegt dieser Wert unter 12.348 Euro (Singles) beziehungsweise 24.696 Euro (Ehepaare), bleibt die Rente 2026 steuerfrei und es ist in der Regel keine Einkommensteuer zu zahlen.
Warum 2026 für Rentner besonders wichtig wird
Durch den weiter steigenden Besteuerungsanteil und die vollständige Steuerpflicht künftiger Rentenerhöhungen rutschen immer mehr Rentner schrittweise in die Steuerpflicht – oft, ohne dass sich das Netto spürbar erhöht. Gleichzeitig führt die Kombination aus höherer Rente, Nebenverdienst und Kapitaleinkünften schneller dazu, dass der Grundfreibetrag überschritten wird.
Wer seine Zahlen rechtzeitig prüft, kann böse Überraschungen wie hohe Nachzahlungen und Säumniszuschläge vermeiden. In vielen Fällen lohnt sich eine frühzeitige Steuer- oder Rentenberatung, weil durch die geschickte Nutzung von Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnlichen Belastungen und Pauschbeträgen trotz Steuerpflicht oft noch Erstattungen möglich sind.
Beispielrechnung Steuerpflicht für Rentner 2026
Eine Beispielrechnung mit gleicher Bruttorente zeigt: 2026 werden wegen höherem Grundfreibetrag, aber leicht steigendem Besteuerungsanteil ähnliche oder nur leicht geänderte Steuerbeträge fällig – die Spielräume verschieben sich aber zugunsten niedriger Renten. Besonders Neurentner mit Rentenbeginn 2025 oder 2026 sollten genau prüfen, ob sie durch Rentenerhöhungen oder Zusatzeinkünfte erstmals über den Grundfreibetrag rutschen.
Annahmen für das Beispiel
Es wird jeweils ein alleinstehender Rentner betrachtet.
Bruttorente pro Jahr: 20.000 Euro, gesetzliche Altersrente ohne weitere Einkünfte.
Abziehbare Beträge (vereinfachtes Beispiel): Werbungskostenpauschale 102 Euro, Sonderausgabenpauschbetrag 36 Euro, Kranken- und Pflegeversicherung 2.500 Euro pro Jahr.
Parameter 2025
Grundfreibetrag 2025: 12.096 Euro (Singles).
Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2025: 83,5%, steuerfreier Rentenanteil 16,5%.
Parameter 2026
Grundfreibetrag 2026: 12.348 Euro (Singles).
Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2026: 84%, steuerfreier Rentenanteil 16%.
Beispielrechnung 1: Neurentner mit Rentenbeginn 2025
Bruttorente: 20.000 Euro.
Steuerfreier Rentenanteil 16,5%: 3.300 Euro (bleibt lebenslang steuerfrei).
Steuerpflichtiger Rentenanteil: 20.000 – 3.300 = 16.700 Euro.
Abzüge (Pauschalen und Kranken-/Pflegeversicherung):
16.700 – 102 – 36 – 2.500 = 14.062 Euro zu versteuerndes Einkommen.
Vergleich mit Grundfreibetrag 2025 (12.096 Euro):
14.062 Euro liegen über dem Grundfreibetrag – es entsteht Einkommensteuerpflicht – mit dem Betrag, der oberhalb des Freibetrags liegt.
Beispielrechnung 2: Neurentner mit Rentenbeginn 2026
Bruttorente: 20.000 Euro.
Steuerfreier Rentenanteil 16%: 3.200 Euro, lebenslang festgeschrieben.
Steuerpflichtiger Rentenanteil: 20.000 – 3.200 = 16.800 Euro.
Abzüge:
16.800 – 102 – 36 – 2.500 = 14.162 Euro zu versteuerndes Einkommen.
Vergleich mit Grundfreibetrag 2026 (12.348 Euro):
14.162 Euro liegen über dem Grundfreibetrag – auch 2026 besteht Einkommensteuerpflicht – mit dem Betrag, der oberhalb des Freibetrags liegt.
Tabelle: Steuerpflicht Rente Vergleich 2025 vs. 2026
| Jahr | Rentenbeginn | Bruttorente p.a. | Steuerfreier Rentenanteil | Steuerpflichtiger Rentenanteil | Abzüge (Pauschalen + KV/PV) | Zu versteuerndes Einkommen | Grundfreibetrag Single | Steuerpflicht? |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2025 | 2025 | 20.000 € | 3.300 € (16,5 %) | 16.700 € | 2.638 € | 14.062 € | 12.096 € | Ja |
| 2026 | 2026 | 20.000 € | 3.200 € (16 %) | 16.800 € | 2.638 € | 14.162 € | 12.348 € | Ja |
Der etwas höhere Grundfreibetrag 2026 wirkt entlastend, wird aber durch den minimal höheren Besteuerungsanteil der Rente leicht konterkariert – in dieser Beispielkonstellation bleibt das zu versteuernde Einkommen beide Jahre klar oberhalb des Grundfreibetrags. Für niedrigere Jahresbruttorenten (z.B. um 16.500 bis 17.000 Euro bei ähnlichen Abzügen) kann der höhere Grundfreibetrag 2026 jedoch dazu führen, dass Rentner knapp unter der Steuergrenze bleiben, obwohl sie 2025 eventuell schon steuerpflichtig wären.


