Beim Thema Krankenversicherung ist ein immer wiederkehrendes und für viele Menschen schwer verständliches Phänomen zu beobachten: Warum müssen für Menschen, die verstorben sind, weiterhin Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden? Wer diesen Umstand genauer betrachtet, erkennt, dass die vermeintlichen Beiträge für Verstorbene in Wirklichkeit eine Konsequenz der rechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen in Deutschland sind.
Wie entsteht das Missverständnis?
Die Aussage, dass „Tote Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen“, ist auf den ersten Blick irreführend. Tatsächlich müssen nicht die Verstorbenen selbst zahlen, sondern es handelt sich um Krankenversicherungsbeiträge, die vom Einkommen der Hinterbliebenen – insbesondere der Witwen- oder Witwerrente – abgezogen werden. Diese Rente wird als eigenes Einkommen der Hinterbliebenen behandelt und ist sozialversicherungspflichtig. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen daher weiterhin entrichtet werden.
Hintergrund: Witwen- und Witwerrente als beitragspflichtiges Einkommen
Nach dem Tod eines Ehepartners haben Hinterbliebene Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Rente zählt rechtlich als Einkommen. Und wie jedes sozialversicherungspflichtige Einkommen unterliegt auch die Witwenrente der Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Auszahlung erfolgt direkt über die Rentenversicherung, von der automatisch die Krankenversicherungsbeiträge abgezogen werden. Der Prozentsatz richtet sich nach den aktuellen Beitragssätzen und wird von der Rentenhöhe bemessen. Das bedeutet: Mit dem Erhalt der Hinterbliebenenrente müssen die Empfänger – häufig Witwen oder Witwer – Krankenversicherungsbeiträge bezahlen, auch wenn die Rente im Zusammenhang mit dem verstorbenen Ehepartner steht.
Gründe für diese Regelung
Das Ziel dieser Regelung ist die solidarische Finanzierung des Gesundheitssystems. Jeder, der Einkommen aus der Rentenversicherung bezieht, soll entsprechend zur Finanzierung der Krankenkasse beitragen. So wird die Solidargemeinschaft gestärkt und sichergestellt, dass alle Versicherten einen Beitrag leisten, auch wenn ihr Einkommen aus einer Hinterbliebenenrente stammt.
Wichtig: Die Beiträge werden also nicht für den Toten gezahlt, sondern für die Hinterbliebene Person. Hintergrund ist, dass die Witwenrente als eigenes, beitragspflichtiges Einkommen gilt und nicht als „vererbte“ Leistung des Verstorbenen.
Familienversicherung – Was passiert nach dem Tod?
War der hinterbliebene Partner bisher über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert, endet dieser Schutz mit dem Tod des Hauptversicherten. Die Hinterbliebenen müssen sich eigenständig versichern und ab diesem Zeitpunkt selbst Beiträge zahlen. Die bisherige Familienversicherung wird dann regelmäßig als freiwillige Mitgliedschaft fortgesetzt, wobei die Beitragszahlung verpflichtend wird.
Krankenversicherung in der privaten Versicherung
Auch in der privaten Krankenversicherung endet der Schutz grundsätzlich mit dem Tod des Versicherten. Allerdings kann es dort zu Beitragserstattungen kommen, falls der Beitrag bereits für den Monat im Voraus gezahlt wurde, in welchem der Versicherte verstorben ist. Sind Familienmitglieder mitversichert, können sie den Vertrag innerhalb von zwei Monaten weiterführen.
Erben und offene Forderungen
Offene Forderungen der Krankenkasse, wie noch nicht bezahlte Beiträge, gehen mit dem Tod des Versicherten auf die Erben über. Laut Erbenhaftung müssen offene Versicherungsbeiträge, ähnlich wie andere Verbindlichkeiten des Verstorbenen, aus der Erbmasse beglichen werden. Die Verträge selbst enden mit dem Tod; verbleibende Zahlungen werden von den Erben beglichen.
Fazit und Best Practices für Hinterbliebene
- Witwen- oder Witwerrente ist sozialversicherungspflichtiges Einkommen; Beiträge zur Krankenversicherung werden abgezogen.
- Familienversicherung endet mit dem Tod des Hauptversicherten; eine eigenständige Versicherung und Beitragszahlung wird nötig.
- Private Krankenversicherung beendet in der Regel den Versicherungsschutz mit dem Tod; offene Beiträge oder Erstattungen müssen geregelt werden.
- Erben haften für offene Forderungen, die noch nicht beglichen wurden.
Die scheinbare Verpflichtung, dass Tote weiterhin Krankenversicherungsbeiträge zahlen, entspringt also rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhängen rund um die Hinterbliebenenversorgung und die sozialversicherungsrechtlichen Mechanismen. Das Verständnis darüber hilft, finanzielle und organisatorische Stolpersteine nach einem Todesfall zu vermeiden.