Was passiert beim Wechsel – rechtlicher Hintergrund
Die Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit vorzeitig und dauerhaft eingeschränkt ist. Das Ende dieser Zeit ist erreicht, sobald die Regelaltersgrenze für die Altersrente erreicht wird, meist zwischen 65 und 67 Jahren. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Betroffene die „normale“ Altersrente (Regelaltersrente) – automatisch und in der Regel ohne neuen Antrag. Die Rentenhöhe kann sich dabei verändern, denn ab 2025 gelten bundesweit einheitliche Regeln und neue Zuschlagssysteme.
Wichtige Änderungen und Übergangsvorschriften ab Dezember 2025
- Neuer Zuschlag nach § 307i SGB VI:
Ab Dezember 2025 wird der bisherige sogenannte Übergangszuschlag direkt als persönlicher Entgeltpunkt eingerechnet und dauerhaft Bestandteil der monatlichen Altersrente. Betroffen sind vor allem die EM-Renten und Hinterbliebenenrenten, die zwischen 2001 und 2018 gestartet sind. Der Zuschlag wird nicht mehr separat ausgezahlt, sondern erhöht die Bruttorente auf Dauer. Das erleichtert die Planung, gerade beim Übergang zur Altersrente. - Ende von Übergangsregelungen (§ 264d SGB VI):
Die bisherige Übergangsregelung zur Berechnung von Abschlägen entfällt ab Januar 2024. Das heißt, der bisherige Sonderstatus für ältere Renteneintritte bei EM-Rente ist nicht mehr anwendbar und schlägt bei der Altersrente voll durch. Wer davon betroffen ist, sollte unbedingt die neuen Berechnungen im Voraus prüfen.
Tabelle: Die wichtigsten Fristen und Änderungen beim Wechsel
| Bereich | Bis Nov. 2025 | Ab Dez. 2025 |
|---|---|---|
| Übergangszuschlag | Separat ausgezahlt | Dauerhaft in Monatsrente |
| Zurechnungszeit | Bis zur geltenden Altersgrenze | Verlängerung um mehrere Monate |
| Antragsstellung | Automatismus – kein extra Antrag nötig | Weiterhin automatischer Wechsel |
| Hinzuverdienstgrenze | 19.661 €/Jahr bei voller EM | Gilt im Jahr des Übergangs |
| Abschlagsregelungen | Nach aktuellem SGB VI | Übergangsregel entfällt |
Zurechnungszeit als Renten-Plus ab 2025
Die sogenannte Zurechnungszeit bezeichnet fiktive Beitragsjahre, die Versicherte vom Zeitpunkt der EM-Rente bis zur Regelaltersgrenze angerechnet bekommen. Ab 2025 wird diese Zeit um sechs Kalendermonate auf 66 Jahre und zwei Monate angehoben. Das erhöht die persönlichen Entgeltpunkte und damit die spätere Altersrente.
Muss ein neuer Antrag gestellt werden?
Gute Nachricht für Betroffene: Wer bereits EM-Rente erhält, muss für den Wechsel zur Altersrente in der Regel keine erneute Antragstellung vornehmen. Der Wechsel erfolgt automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung, sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist. Ein zusätzlicher Antrag ist meist nur nötig, wenn nach dem Ende der EM-Rente eine andere Rentenart beansprucht werden soll. Dennoch empfiehlt sich eine Kontrollmeldung, damit keine Unterbrechung beim Zahlungsverlauf entsteht.
Geänderte Berechnungen bei der Altersrente ab 2025
Durch die Rentenreform 2025 wird bundeseinheitlich der aktuelle Rentenwert auf 40,79 € pro Entgeltpunkt festgelegt. Die Höhe der Altersrente nach EM-Rente richtet sich nach der Summe aller gesammelten Entgeltpunkte – inklusive der Zurechnungszeit und neuer Zuschläge.
Beispiel: Wer zum Stichtag 30 Entgeltpunkte hat, erhält
30 × 40,79 € = 1.223,70 € brutto monatlich.
Mit neuem Zuschlag und Verlängerung der Zurechnungszeit können sich die persönlichen Rentenansprüche spürbar erhöhen.
Hinzuverdienst und Nebenverdienst – das gilt beim Übergang
In der EM-Rente dürfen Betroffene bis zu 19.661 € jährlich dazuverdienen (voller Erwerbsminderung). Mit dem Wechsel in die Altersrente entfallen diese Einschränkungen – ab Regelaltersgrenze sind nebenberufliche Tätigkeiten unbegrenzt möglich, ohne Auswirkungen auf die Rente. Achtung: Bei Teil-Erwerbsminderung gelten andere Grenzen (bis zu 39.322 €).
Was tun bei offenen bzw. fehlenden Zeiten und Kontoklärung?
Vor dem Stichtag empfiehlt sich eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung. Dabei werden lückenhafte Versicherungszeiten, Ausbildungszeiten, Pflegezeiten oder Erziehungszeiten geprüft und nachgetragen. Besonders wichtig ist dies für den Übergang, da fehlende Zeiten die endgültige Altersrente spürbar senken können. Alle Nachweise wie Schulbescheinigungen, Arbeitsverträge und Kindergeldbescheide sollten aktuell vorliegen.
So vermeiden Sie finanzielle Einbußen beim Wechsel
- Prüfen Sie Ihre Rentenauskunft mindestens sechs Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze
- Lassen Sie sich die Zurechnungszeit und die neuen Zuschlagregelungen schriftlich bestätigen
- Fristen für Weiterbewilligung der EM-Rente prüfen (meist bis zum letzten Kalendertag vor dem Renteneintritt)
- Belege für Hinzuverdienst und Nebeneinkünfte gut dokumentieren
- Bei Zweifel: Beratung durch einen Rentenberater oder die Deutsche Rentenversicherung in Anspruch nehmen
FAQ: Häufige Fragen zum Übergang zur Altersrente
Fällt die Rente beim Übergang geringer aus?
Meist bleibt die Höhe gleich oder steigt – dank Zurechnungszeit und Zuschlägen, sofern keine neuen Abschläge greifen.
Was ist mit dem medizinischen Gutachten?
Mit Eintritt in die Altersrente enden alle medizinischen Prüfungen, die für die EM-Rente relevant waren – eine erneute Prüfung ist dann nicht nötig.
Was ist, wenn noch Arbeitsverträge bestehen?
Mit der Altersrente sind Hinzuverdienstgrenzen aufgehoben, alle bestehenden Verträge können weitergeführt werden, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Gibt es Besonderheiten bei Schwerbehinderung?
Bei Schwerbehinderung kann die Altersrente ggf. früher beginnen, mit gesonderten Abschlagsregelungen.
Abschlagsregelungen: Was ist neu?
Die bisherigen Sonderabschläge für ältere EM-Rentner entfielen mit Wegfall der Übergangsregelung (§ 264d SGB VI) bereits ab Januar 2024. Wer erstmals nach diesem Termin die Altersrente nach EM-Rente erhält, muss mit den regulären Abschlagssätzen rechnen. Das kann einen Unterschied von mehreren Prozentpunkten ausmachen.
Fazit: Gut vorbereitet in die Altersrente
Der Wechsel von der EM-Rente zur Altersrente ist 2025 so einfach wie nie, aber Änderungen bei Zuschlägen, Zurechnungszeit und Abschlägen verlangen von den Betroffenen Aufmerksamkeit und aktive Prüfung. Wer sechs Monate vorher die eigene Rentensituation kontrolliert, den Beratungsservice nutzt und die neuen Gesetzesänderungen rechtzeitig einholt, kann den Übergang stressfrei gestalten und die Vorteile der neuen Zuschlagssysteme voll ausnutzen.


