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Verzicht auf 0,01 % Rente in 2026: So sichern sich Rentner Tausende Euro Vorteile!

Der Verzicht auf 0,01 Prozent Rente kann sich als strategischer Mini-Schritt mit großer Wirkung lohnen, vor allem über die Gestaltung als 99,99-Prozent-Teilrente. Wer das richtig nutzt, kann Krankengeld sichern, zusätzliche Pflege-Entgeltpunkte sammeln und steuerliche Vorteile über das gesamte Rentenleben festschreiben. Nachfolgender Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklärt die Details.

Was bedeutet Verzicht auf 0,01 Prozent Rente?

Bei der 99,99-Prozent-Teilrente beantragen Rentner statt der Vollrente nur 99,99 Prozent der ihnen zustehenden Altersrente. Rein praktisch verzichtet man damit meist auf nur wenige Cent im Monat, erhält aber weiterhin den Status eines Teilrentners mit speziellen Schutzrechten.

Beispiel:

  • Vollrente 1.500 Euro, 0,01 Prozent davon entsprechen 15 Cent.
  • Ausgezahlt werden 1.499,85 Euro – aber mit deutlich besseren rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Vorteil 1: Krankengeldanspruch sichern

Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, ist mit Vollrente oft nicht mehr so gut gegen längere Krankheit abgesichert. Mit einer 99,99-Prozent-Teilrente bleibt dagegen der Krankengeldanspruch erhalten, wenn die Teilrente vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit begonnen hat.

Das bedeutet konkret:

  • Bei längerer Krankheit zahlt die Krankenkasse Krankengeld, ohne dass der Rentenanspruch vollständig angerechnet und aufgefressen wird.
  • Gerade bei hohen Löhnen können so Krankengeldzahlungen im Gegenwert von mehreren Tausend Euro abgesichert werden – für den Preis von wenigen Cent Rentenverzicht im Monat.

Vorteil 2: Zusätzliche Rentenpunkte durch Pflege

Mit Erreichen der Regelaltersgrenze tritt bei Vollrente normalerweise Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung ein – Pflegezeiten bringen dann keine zusätzlichen Entgeltpunkte mehr. Bei einer 99,99-Prozent-Teilrente bleibt die Versicherungspflicht bestehen, sodass Pflegekassen weiter Pflichtbeiträge gutschreiben können.

Das ist vor allem wichtig für:

  • pflegende Angehörige, die Pflegegrad-nahe Angehörige zu Hause versorgen
  • Rentner, die mehrere Jahre pflegen und dadurch noch einmal spürbar höhere Rentenansprüche aufbauen können.

Schon wenige Jahre mit gut bewerteten Pflegezeiten können die Altersrente dauerhaft um einen merkbaren Betrag erhöhen.

Vorteil 3: Steuerlich günstiger Rentenbeginn

Ab 2026 steigt der zu versteuernde Rentenanteil weiter an, gleichzeitig sinkt der Rentenfreibetrag für Neurentner. Wer eine 99,99-Prozent-Teilrente geschickter wählt, kann den steuerlich relevanten Rentenbeginn so legen, dass ein höherer Steuerfreibetrag dauerhaft gesichert wird.

Wichtige Punkte:

  • Der steuerliche Rentenfreibetrag wird im ersten vollen Rentenjahr festgeschrieben und gilt lebenslang.
  • Durch klug gewählten Start mit Teilrente lässt sich der Rentenbeginn in ein Jahr mit günstigerem Besteuerungsanteil legen, was auf Jahrzehnte gerechnet mehrere Tausend Euro Steuerersparnis bringen kann.

Für wen lohnt sich der Mini-Verzicht besonders?

Der Verzicht auf 0,01 Prozent Rente ist kein Allheilmittel, aber für bestimmte Gruppen besonders interessant.

Typische Zielgruppen:

  • weiterarbeitende Rentner („Aktivrente“), die neben der Rente noch Einkommen aus abhängiger Beschäftigung oder Selbstständigkeit erzielen
  • pflegende Angehörige, die auch nach der Regelaltersgrenze Pflegezeiten als zusätzliche Rentenpunkte nutzen wollen
  • Neurentner mit höherem Krankengeldrisiko, z. B. bei belastenden Jobs oder bekannten Vorerkrankungen
  • steuerlich planende Ruheständler, die den Rentenbeginn und den steuerlichen Freibetrag gezielt optimieren möchten.

Weniger sinnvoll kann der Verzicht bei sehr kleiner Rente sein, wenn weder Pflegezeiten noch längere Erwerbstätigkeit im Alter noch steuerliche Effekte eine Rolle spielen.

Was ist für die Praxis wichtig?

Auch wenn es „nur“ um 0,01 Prozent geht, muss die Entscheidung formal korrekt und rechtzeitig erklärt werden. Die Wahl der 99,99-Prozent-Teilrente sollte schriftlich gegenüber der Deutschen Rentenversicherung erklärt und gut dokumentiert werden, am besten bereits im Erstantrag oder bei der Umstellung von Voll- auf Teilrente.

Empfehlenswert:

  • vorab eine schriftliche Rentenauskunft bzw. Beratung einholen, um konkrete Zahlen zu kennen
  • prüfen, ob Krankengeld, Pflegezeiten oder Steuerfreibeträge im eigenen Fall wirklich eine Rolle spielen
  • die Rückkehr zur Vollrente später einplanen; meist ist ein Wechsel zurück zur 100-Prozent-Rente nach einiger Zeit wieder möglich.

So wird aus einem scheinbar bedeutungslosen Verzicht von ein paar Cent ein wirksames Instrument, um Krankengeld, zusätzliche Rentenpunkte und steuerliche Vorteile langfristig zu sichern.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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