Von Riester 2027 zum Altersvorsorgedepot wechseln – gute Idee?

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Ab dem 1. Januar 2027 beginnt für die staatlich geförderte private Altersvorsorge eine neue Phase: Neue Riester-Verträge gibt es dann nicht mehr, stattdessen kommen unter anderem Altersvorsorgedepots auf den Markt. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, muss jedoch nicht handeln – der Vertrag bleibt geschützt und kann weiterlaufen. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt vor allem von Restlaufzeit, Zulagen, Kosten, Sicherheitsbedürfnis und den konkreten Bedingungen des neuen Angebots ab. Wer jetzt vorschnell kündigt, riskiert dagegen, einen wertvollen Förderanspruch oder eine Beitragsgarantie aufzugeben.

Riester-Vertrag bleibt bestehen – kein automatischer Wechsel

Für bestehende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Sie werden weder automatisch gekündigt noch automatisch in ein Altersvorsorgedepot umgewandelt. Sparerinnen und Sparer können ihren Vertrag daher weiterhin besparen und grundsätzlich die bisherige Riester-Förderung nutzen. Ab 2027 endet lediglich der Neuabschluss nach dem alten Riester-Modell.

Das ist für viele Haushalte eine wichtige Nachricht. Wer etwa seit Jahren einen Riester-Vertrag mit hoher Kinderzulage nutzt, muss nicht befürchten, dass die bisher erhaltenen Zulagen oder Steuervorteile plötzlich verloren gehen. Der Gesetzgeber eröffnet vielmehr ein Wahlrecht: Altvertrag fortführen, nur in die neue Förderung wechseln oder das vorhandene Kapital in einen neuen geförderten Altersvorsorgevertrag übertragen.

Eine Kündigung ist dabei etwas anderes als ein förderunschädlicher Wechsel. Bei einer schädlichen Kündigung können Zulagen und Steuervergünstigungen zurückgefordert werden. Wer über einen Wechsel nachdenkt, sollte deshalb ausschließlich die gesetzlich vorgesehene Übertragung prüfen – nicht vorschnell den Vertrag auflösen.

Was das Altersvorsorgedepot besser machen soll

Das neue Altersvorsorgedepot soll langfristig höhere Renditechancen ermöglichen. Anders als bei klassischen Riester-Verträgen ist keine vollständige Beitragsgarantie zwingend vorgeschrieben. Dadurch können Anbieter stärker in breit gestreute Fonds und ETFs investieren, statt wegen der Garantiepflicht überwiegend sicherheitsorientierte Anlagen zu wählen.

Für Menschen mit langem Anlagehorizont kann das attraktiv sein. Ein Beispiel: Wer heute 35 Jahre alt ist und noch drei Jahrzehnte bis zum Ruhestand vor sich hat, kann kurzfristige Kursschwankungen grundsätzlich eher verkraften als jemand kurz vor Rentenbeginn. Mehr Aktienquote kann langfristig höhere Erträge ermöglichen – sie bedeutet aber auch, dass das Guthaben zwischenzeitlich deutlich sinken kann.

Neben dem Depot ohne Garantie sollen weiterhin Garantieprodukte verfügbar sein. Vorgesehen sind Produkte mit 80- oder 100-prozentiger Beitragsgarantie. Damit bleibt die Reform auch für Menschen relevant, die Wert auf planbare Mindestwerte legen.

Neue Zulagen können den Wechsel attraktiv machen

Die Förderung soll künftig einfacher und stärker am eigenen Sparbeitrag ausgerichtet sein. Nach Angaben der Bundesregierung gibt es für jeden eingezahlten Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 360 Euro jährlich 50 Cent Zulage. Für weitere Einzahlungen bis 1.800 Euro jährlich sollen 25 Cent je Euro hinzukommen. So kann die Grundzulage bis zu 540 Euro im Jahr betragen.

Auch Familien können deutlich profitieren. Für Kinder ist eine eigene Zulage vorgesehen, und zwar bis zu 300 Euro je Kind und Jahr. Wer vor dem 25. Geburtstag einen Vertrag abschließt, kann außerdem einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten. Die Förderung steht künftig zudem auch Selbstständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden offen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Gerade für Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen kann die neue Förderlogik interessant sein. Allerdings ersetzt eine hohe Zulage keine sorgfältige Produktprüfung: Hohe laufende Kosten, ein ungeeigneter Auszahlplan oder ein später Verlust der Garantie können die Vorteile teilweise wieder aufzehren.

Kosten sind der entscheidende Prüfpunkt

Ein zentraler Streitpunkt der Reform sind die Kosten. Für das verpflichtend anzubietende Standarddepot gilt eine Obergrenze für die Effektivkosten. Nach aktuellem Regierungsstand und den Verbraucherzentralen soll diese Grenze bei 1,0 Prozent pro Jahr liegen. Das Standarddepot soll einfach ausgestaltet sein und regelmäßig aus einem Aktien- sowie einem Rentenfonds bestehen.

Die Kostengrenze gilt aber nicht automatisch für jedes neue Altersvorsorgeprodukt. Anbieter können daneben komplexere Garantie- oder Premium-Produkte verkaufen, deren Kosten deutlich höher ausfallen können. Die Verbraucherzentralen warnen deshalb davor, Werbeaussagen wie „mehr Rendite“, „bessere Förderung“ oder „individuelle Fondsstrategie“ ohne Blick in die Vertragsunterlagen zu vertrauen.

Bei einer Laufzeit von mehreren Jahrzehnten haben selbst scheinbar kleine Kosten große Auswirkungen. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass bei 6 Prozent Bruttorendite und 1 Prozent jährlichen Kosten über 40 Jahre etwa ein Drittel der Kapitalmarkterträge verloren gehen kann. Deshalb sollten Sie nicht nur Zulagen vergleichen, sondern insbesondere Effektivkosten, Fondsqualität, Wechselkosten und Auszahlungsregeln.

Wann Behalten sinnvoll sein kann

Ein Riester-Altvertrag kann besonders schützenswert sein, wenn Sie von hohen Kinderzulagen profitieren, eine 100-prozentige Beitragsgarantie wünschen oder bereits kurz vor dem Ruhestand stehen. Für diese Gruppe kann die Sicherheit des vorhandenen Vertrags mehr wiegen als die Renditechance eines schwankungsanfälligen Depots.

Auch ein kostengünstiger Altvertrag ist nicht automatisch ein Wechselkandidat. Wer bereits einen Vertrag mit niedrigen laufenden Kosten, guter Förderquote und passender Auszahlungsregel besitzt, sollte nicht allein wegen der neuen Produktbezeichnung wechseln. Das neue System ist eine zusätzliche Option, aber kein allgemeiner Beweis dafür, dass jeder Altvertrag schlechter ist.

Besonders vorsichtig sollten Personen sein, die in den nächsten Jahren in Rente gehen. Das Altersvorsorgedepot kann Wertschwankungen haben. Gleichzeitig erlauben die neuen Regeln auch zeitlich begrenzte Auszahlpläne, die frühestens bis zum 85. Lebensjahr laufen können. Dann endet die Auszahlung, obwohl im hohen Alter Pflege- oder Gesundheitskosten steigen können. Eine lebenslange Riester-Rente bietet hier eine andere Form der Absicherung.

Wann ein Wechsel passen kann

Ein Wechsel kann eher in Betracht kommen, wenn Sie noch viele Jahre bis zur Rente haben, bewusst auf Garantien verzichten können und ein transparentes, kostengünstiges Standarddepot verfügbar ist. Auch bei einem teuren, renditeschwachen Riester-Vertrag kann sich die genaue Gegenrechnung lohnen.

Entscheidend ist, dass Sie nicht nur die historische Vertragsrendite betrachten. Vergleichen Sie das vorhandene Riester-Guthaben, die künftigen Zulagen, die laufenden Kosten, die Wechselkosten, die Anlagestruktur und die Auszahlungsphase. Die bisherige Förderung muss bei einem gesetzlich vorgesehenen Wechsel in die neue Produktwelt nicht zurückgezahlt werden.

Warten kann ebenfalls vernünftig sein. Die neuen Produkte werden erst ab Januar 2027 angeboten. Konkrete Preis- und Vertragsvergleiche sind deshalb vorher nur eingeschränkt möglich. Die Verbraucherzentralen raten ausdrücklich dazu, sich nicht durch zeitlich begrenzte Vertriebsangebote unter Druck setzen zu lassen und insbesondere die Konditionen des Standardprodukts abzuwarten.

Diese Fragen sollten Sie vor dem Wechsel klären

  • Wie hoch sind die Effektivkosten meines Altvertrags und des neuen Angebots?
  • Welche Zulagen erhalte ich heute – und welche Förderung wäre ab 2027 realistisch?
  • Wie viele Jahre bleiben bis zu meinem geplanten Rentenbeginn?
  • Kann ich temporäre Kursverluste finanziell und emotional aushalten?
  • Ist eine lebenslange Rente für meine Absicherung wichtiger als ein befristeter Auszahlplan?
  • Fallen beim Wechsel Abschluss-, Vertriebs- oder Übertragungskosten an?
  • Welche steuerlichen Folgen gelten während der Anspar- und Auszahlungsphase?

FAQ: Wechsel von Riester zum Vorsorgedepot

Muss ich meinen Riester-Vertrag 2027 in ein Altersvorsorgedepot umwandeln?

Nein. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Sie können weitergeführt und auch weiter bespart werden; eine automatische Umwandlung gibt es nicht.

Verliere ich bei einem Wechsel meine bisherigen Riester-Zulagen?

Bei einem gesetzlich vorgesehenen Wechsel in einen neuen geförderten Altersvorsorgevertrag müssen bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Eine bloße Kündigung kann dagegen förderschädlich sein.

Ist das Altersvorsorgedepot sicherer als Riester?

Nein, es ist nicht automatisch sicherer. Ein Depot ohne Garantie kann stärkeren Wertschwankungen unterliegen, bietet dafür aber langfristig höhere Renditechancen. Riester-Verträge arbeiten typischerweise mit einer Beitragsgarantie, die Renditechancen begrenzen kann.

Für wen kann der Wechsel besonders sinnvoll sein?

Er kann für jüngere Sparerinnen und Sparer mit langem Anlagehorizont, ausreichender Risikotragfähigkeit und einem teuren Altvertrag interessant sein. Entscheidend bleibt aber der Vergleich des konkreten Angebots, nicht allein das Etikett „Altersvorsorgedepot“.

Fazit: Nicht wechseln, bevor gerechnet wurde

Der Wechsel von Riester ins Altersvorsorgedepot kann 2027 eine gute Idee sein – aber nicht pauschal für alle. Das neue System bietet bessere Renditechancen, eine höhere mögliche Grundzulage und mehr Flexibilität. Gleichzeitig entfällt bei Depotlösungen die garantierte Sicherheit, und hohe Kosten oder ein ungeeigneter Auszahlplan können den Vorteil deutlich schmälern.

Für viele Riester-Sparer lautet die sinnvollste erste Entscheidung daher nicht „wechseln“ oder „bleiben“, sondern: Unterlagen prüfen, konkrete Angebote abwarten und beide Modelle fair durchrechnen. Bestandsschutz bedeutet, dass Sie Zeit für diese Entscheidung haben.

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