Wann die Witwenrente gekürzt wird – und warum Sie trotzdem kein Geld verlieren

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Die Witwenrente kann gekürzt werden, wenn eigenes Einkommen vorhanden ist – trotzdem ist das meist kein finanzieller Nachteil, weil das Gesamteinkommen steigt und gesetzliche Schutzmechanismen starke Einbußen verhindern. Im Kern gilt: Wer mehr verdient oder eine eigene Rente bekommt, hat am Ende fast immer mehr Geld zur Verfügung, auch wenn die Witwenrente sinkt. Alle Einzelheiten zum Thema hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Grundlagen der Witwenrente

Die Witwenrente ist eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und soll den finanziellen Verlust nach dem Tod des Ehe- oder Lebenspartners abmildern. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat und der verstorbene Partner versichert war.

Es gibt die kleine und die große Witwenrente. Die kleine Witwenrente beträgt meist 25 Prozent der Rente, die der Verstorbene bezogen hat oder bekommen hätte, wird aber nur befristet gezahlt. Die große Witwenrente beträgt in der Regel 55 Prozent (alte Bundesländer) und wird dauerhaft gezahlt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (z. B. Alter, Kindererziehung, Erwerbsminderung).

Besonders wichtig ist das Sterbevierteljahr. In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod wird die Witwenrente in voller Höhe gezahlt, und eigenes Einkommen wird in dieser Zeit nicht angerechnet.

Wann die Witwenrente gekürzt wird

Eine Kürzung bedeutet nicht, dass die Witwenrente willkürlich reduziert wird, sondern dass eigenes Einkommen angerechnet wird. Das Gesetz sieht vor, dass Hinterbliebene nicht „doppelt“ abgesichert sein sollen, wenn sie bereits ein gutes eigenes Einkommen erzielen – gleichzeitig sollen sie aber von Mehrverdienst profitieren.

Als Einkommen zählen insbesondere: Arbeitslohn, Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit, eigene Altersrente oder Erwerbsminderungsrente, bestimmte Sozialleistungen sowie Betriebsrenten. Maßgeblich ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern ein fiktives Nettoeinkommen, bei dem pauschale Abzüge berücksichtigt werden.

Dieses Nettoeinkommen wird mit einem Freibetrag verglichen. Nur wenn der Freibetrag überschritten wird, kommt es zu einer Kürzung der Witwenrente – und zwar nur mit 40 Prozent des übersteigenden Betrags.

Freibeträge: Orientierungswerte

Für Hinterbliebenenrenten gelten eigene Freibeträge, die regelmäßig angepasst werden. Seit Juli 2025 liegt der Freibetrag im Westen bei rund 1.076,86 Euro monatlich, im Osten leicht abweichend. Für jedes Kind, das Anspruch auf Waisenrente hat, erhöht sich dieser Freibetrag um etwa 220 Euro.

Wer mit seinem anrechenbaren Nettoeinkommen unterhalb dieses Freibetrags bleibt, erhält seine Witwenrente unverändert. Erst oberhalb dieser Grenze greift die 40‑Prozent-Anrechnung.

Konkrete Rechenbeispiele zur Kürzung

Beispiel 1: Witwenrente mit Teilzeitjob (ohne Kinder)

Angenommen, eine Witwe erhält eine große Witwenrente von 900 Euro im Monat. Sie arbeitet zusätzlich in Teilzeit und verdient nach Abzug der Pauschalen ein anrechenbares Nettoeinkommen von 1.400 Euro.

Freibetrag: 1.076,86 Euro (ohne Kinder).
Übersteigender Betrag: 1.400 Euro – 1.076,86 Euro = 323,14 Euro.
Hiervon werden 40 Prozent angerechnet: 0,4 × 323,14 Euro ≈ 129,26 Euro.

Die Witwenrente reduziert sich also von 900 Euro auf etwa 770,74 Euro. Das Gesamteinkommen beträgt: 1.400 Euro eigenes Einkommen + 770,74 Euro Witwenrente = 2.170,74 Euro. Vor der Arbeit hatte die Witwe nur die 900 Euro Witwenrente, mit Job und Kürzung aber mehr als das Doppelte.

Beispiel 2: Eigene Altersrente und Witwenrente

Eine Rentnerin erhält eine eigene Altersrente von 1.500 Euro brutto. Nach pauschalen Abzügen wird ein anrechenbares Nettoeinkommen von 1.290 Euro berechnet. Zusätzlich hat sie Anspruch auf eine Witwenrente von 700 Euro.

Freibetrag: 1.076,86 Euro.
Übersteigender Betrag: 1.290 Euro – 1.076,86 Euro = 213,14 Euro.
40 Prozent davon: 0,4 × 213,14 Euro ≈ 85,26 Euro.

Die Witwenrente vermindert sich von 700 Euro auf rund 614,74 Euro. Das Gesamteinkommen beträgt nun rund 1.290 Euro + 614,74 Euro = 1.904,74 Euro. Ohne Witwenrente hätte sie nur ihre eigene Rente von 1.500 Euro brutto bzw. 1.290 Euro anrechenbares Einkommen.

Beispiel 3: Geringfügiger Hinzuverdienst

Eine Witwe erhält 800 Euro Witwenrente und arbeitet geringfügig mit einem anrechenbaren Nettoeinkommen von 1.050 Euro.

Freibetrag: 1.076,86 Euro.
Da das Einkommen unter dem Freibetrag liegt, wird keinerlei Kürzung vorgenommen. Die Witwenrente bleibt bei 800 Euro, das Gesamteinkommen steigt durch den Job auf 1.850 Euro.

Warum die Kürzung kein finanzieller Nachteil ist

Entscheidend ist, dass Sie durch eigenes Einkommen oder eine eigene Rente fast immer mehr Geld zur Verfügung haben, auch wenn die Witwenrente etwas sinkt. Es wird nur ein Teil des Einkommens oberhalb des Freibetrags angerechnet – konkret 40 Prozent –, 60 Prozent dieses Mehrbetrags verbleiben bei Ihnen.

In Beispiel 1 lag der übersteigende Betrag bei 323,14 Euro, davon wurden 129,26 Euro von der Witwenrente abgezogen. Trotzdem hatte die Witwe unterm Strich deutlich mehr Geld, weil sie 193,88 Euro (60 Prozent) des „Mehrverdienstes“ zusätzlich behalten konnte. Das System will gezielt vermeiden, dass sich Arbeit oder eine eigene Rente nicht lohnt.

Ein häufiges Missverständnis ist, dass manche glauben, sie müssten ihr Einkommen niedrig halten, um eine möglichst hohe Witwenrente zu erhalten. Analysen und Rechenbeispiele zeigen jedoch, dass „freiwilliges Armrechnen“ fast nie sinnvoll ist, weil der Verzicht auf Einkommen meist teurer ist als die Kürzung der Witwenrente. Wer auf eine Beförderung, mehr Stunden oder eine eigene zusätzliche Altersvorsorge verzichtet, verliert langfristig typischerweise mehr Geld, als durch eine leicht höhere Witwenrente wieder hereinkommt.

Hinzu kommen Schutzregeln: Abschläge bei früh beginnender Hinterbliebenenrente sind auf 10,8 Prozent begrenzt, drastische Kürzungen sind also gesetzlich begrenzt. Außerdem werden Änderungen im Einkommen meist nur einmal jährlich zum 1. Juli berücksichtigt (Stichtagsprinzip), was Planungssicherheit gibt.

Übersicht: Beispiele in der Tabelle

Die folgende Tabelle stellt vereinfachte Beispiele gegenüber und zeigt, wie sich Einkommen, Witwenrente und Gesamteinkommen zueinander verhalten.

SituationAnrechenbares eigenes Einkommen (netto)Freibetrag (ohne Kinder)Übersteigender BetragAnrechnung (40 %) auf WitwenrenteWitwenrente nach AnrechnungGesamteinkommen pro MonatKommentar
Nur Witwenrente0 Euro1.076,86 Euro0 Euro0 Euro900 Euro900 EuroKeine Anrechnung, volle Witwenrente.
Witwenrente + Teilzeitjob1.400 Euro1.076,86 Euro323,14 Euro129,26 Euro770,74 Euro2.170,74 EuroRente sinkt, aber Gesamteinkommen ist deutlich höher.
Eigene Altersrente + Witwenrente1.290 Euro1.076,86 Euro213,14 Euro85,26 Euro614,74 Euro1.904,74 EuroEigene Rente + gekürzte Witwenrente bringen mehr als nur eine Rente.
Geringfügiger Job + Witwenrente1.050 Euro1.076,86 Euro0 Euro0 Euro800 Euro1.850 EuroEinkommen bleibt unter dem Freibetrag, Witwenrente wird nicht gekürzt.
Höheres Einkommen, mehrere Kinder1.900 Euroca. 1.516 Euro (Freibetrag + 2 Kinder)384 Euro153,60 Euro700 Euro2.600 EuroKinder erhöhen Freibetrag, Kürzung bleibt überschaubar, Gesamteinkommen hoch.

Diese Beispiele zeigen, dass eine Kürzung der Witwenrente immer in Relation zu einem höheren eigenen Einkommen steht. Selbst wenn die Witwenrente sinkt, ist die Summe aus Witwenrente und eigenem Einkommen in praktisch allen Konstellationen höher als ohne eigenes Einkommen oder ohne eigene Rente.

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