Weiterarbeiten trotz Regelaltersgrenze: So sichern Sie Job und Rente

Stand:

Autor: Experte:

Wer die Regelaltersgrenze erreicht, muss nicht automatisch aus dem Job ausscheiden. 2026 sind flexible Modelle, Verlängerungen und Hinzuverdienst ohne Grenze möglich. Wer seine Rechte kennt und sauber vereinbart, kann Job und Altersrente optimal kombinieren.

Viele Beschäftigte möchten mit Erreichen der Regelaltersgrenze nicht sofort in den vollständigen Ruhestand gehen – sei es aus finanziellen Gründen oder weil ihnen die Arbeit guttut. 2026 bietet das Rentenrecht mehr Spielräume denn je, um über die Altersgrenze hinaus weiterzuarbeiten und die eigene Rente dauerhaft zu erhöhen. Entscheidend ist, dass Sie die unterschiedlichen Wege kennen und rechtssicher mit Ihrem Arbeitgeber regeln.

Was bedeutet „Regelaltersgrenze“ – und was ändert sich 2026?

Die Regelaltersgrenze ist das Alter, ab dem Sie die reguläre Altersrente ohne Abschläge beziehen können; sie wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben und hängt von Ihrem Geburtsjahrgang ab. Maßgeblich ist hier das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Für Jahrgänge um 1960 liegt die Regelaltersgrenze bereits sehr nahe an 67 Jahren, was viele Betroffene jetzt konkret betrifft.

Wichtig für 2026: Die seit 2023 geltende vollständige Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten gilt weiterhin. Das bedeutet: Auch wer früher in Rente geht, kann grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Für Renten ab Erreichen der Regelaltersgrenze war ein unbegrenzter Hinzuverdienst ohnehin schon länger möglich, sodass Job und Rente hier vollständig kombinierbar sind.

Der „Trick“: Arbeitsverhältnis über die Altersgrenze hinaus verlängern

Viele Arbeitsverträge enthalten eine Klausel, nach der das Arbeitsverhältnis automatisch mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet. Das ist grundsätzlich zulässig, aber nicht zwingend endgültig. Entscheidend ist, dass Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber sprechen, wenn Sie weiterarbeiten möchten.

Ein rechtssicherer Weg ist eine sogenannte Verlängerungsvereinbarung: Sie und Ihr Arbeitgeber heben die automatische Beendigung auf oder verschieben sie auf einen späteren Zeitpunkt. Das kann befristet (zum Beispiel für ein Jahr) oder unbefristet geschehen. Die Rechtsprechung akzeptiert solche Verlängerungen ausdrücklich, wenn beide Seiten einverstanden sind und die Vereinbarung rechtzeitig – also vor dem ursprünglich vorgesehenen Beendigungsdatum – getroffen wird. So bleibt Ihr Job bestehen, obwohl die Altersgrenze im Vertrag eigentlich erreicht ist.

Weiterarbeiten nach der Regelaltersgrenze: Die wichtigsten Modelle

Grundsätzlich haben Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze drei Hauptoptionen:

  1. Voll in Rente gehen und nicht mehr arbeiten
    Sie beenden das Arbeitsverhältnis und beziehen die reguläre Altersrente. Das ist der klassische Ruhestand ohne weitere Erwerbstätigkeit.
  2. Rente und Arbeit kombinieren
    Sie beziehen eine (vollständige oder teilweise) Altersrente und arbeiten weiter. Das kann im alten Betrieb mit Verlängerungsvereinbarung oder in einem neuen Job sein. Der Hinzuverdienst ist nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht begrenzt; auch bei vorgezogenen Altersrenten ist die Hinzuverdienstgrenze seit 2023 dauerhaft aufgehoben.
  3. Rentenbeginn hinauszögern („Aufschub“) und weiterarbeiten
    Sie beantragen Ihre Altersrente zunächst nicht oder stellen sie zeitweise zurück und arbeiten weiter. Für jeden Monat, den Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze auf den Rentenbezug verzichten, erhöht sich Ihr Rentenanspruch dauerhaft um einen Zuschlag. Gleichzeitig zahlen Sie weiter Beiträge in die Rentenversicherung, die zusätzliche Entgeltpunkte bringen.

Dieses Baukastensystem ist Teil der sogenannten Flexirente, die schrittweise eingeführt und in den letzten Jahren weiterentwickelt wurde. Ziel ist es, einen gleitenden Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen, statt eines harten Schnitts am Tag der Regelaltersgrenze.

Wie sich Weiterarbeit auf Ihre Rente auswirkt

Wer nach Rentenbeginn weiter arbeitet und (pflichtige) Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, kann seine Rente dauerhaft erhöhen. Rechtsgrundlage sind unter anderem die Vorschriften zu Entgeltpunkten und Zuschlägen im SGB VI. Die zusätzlichen Beiträge werden in zusätzliche Entgeltpunkte umgerechnet, die Ihre monatliche Rente steigern.

Wichtig ist die zeitliche Logik:

  • Erreichen Sie während einer bereits laufenden Altersrente Ihre Regelaltersgrenze, werden die bis dahin angesammelten zusätzlichen Entgeltpunkte nach den gesetzlichen Vorgaben neu berechnet und Ihrer Rente zugeschlagen.
  • Danach erfolgt die Berücksichtigung neuer Beiträge in der Regel einmal jährlich zum 1. Juli. Sie profitieren also typischerweise mit einem gewissen zeitlichen Abstand von Ihren zusätzlichen Beiträgen.

Gerade wer mehrere Jahre nach Rentenbeginn weiterarbeitet – etwa in Teilzeit – kann so seine Rente spürbar erhöhen. Parallel profitieren Sie natürlich vom laufenden Arbeitseinkommen.

Wichtige rechtliche Fallstricke und Praxisprobleme

Auch wenn die Spielräume gewachsen sind, gibt es in der Praxis typische Stolpersteine:

  • Automatische Beendigungsklausel übersehen
    Wer sich erst kurz vor Erreichen der Altersgrenze meldet, riskiert, dass der Vertrag ausläuft und das Arbeitsverhältnis endet. Klären Sie daher spätestens ein Jahr vor Erreichen der Regelaltersgrenze, ob und wie Sie weiterarbeiten möchten.
  • Fehlerhafte Befristung der Verlängerung
    Eine Verlängerungsvereinbarung muss klar und rechtssicher formuliert sein. Unklare Befristungen oder mündliche Absprachen können im Streitfall zu Problemen führen. Lassen Sie die Vereinbarung im Zweifel arbeitsrechtlich prüfen.
  • Unklarheiten bei der Rentenversicherung
    Ob für Sie noch Versicherungspflicht besteht oder ob Sie sich befreien lassen können, hängt davon ab, ob Sie bereits eine Altersrente beziehen und wie Ihr Beschäftigungsverhältnis ausgestaltet ist. Hier hilft die Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung mit einer individuellen Rentenauskunft.
  • Steuern und Sozialabgaben
    Dass der Hinzuverdienst rentenrechtlich nicht mehr begrenzt wird, heißt nicht, dass er steuerlich folgenlos bleibt. Zusätzliche Einkünfte können Ihre Steuerlast erhöhen, auch wenn die Rente selbst oft nur teilweise besteuert wird. Eine steuerliche Beratung, etwa über das Bundesministerium der Finanzen bereitgestellte Informationsangebote oder einen Steuerberater, ist sinnvoll.

Aktuelle Entwicklungen und Praxis 2026

Für 2026 sind insbesondere drei Punkte für Betroffene wichtig:

  • Unbegrenzter Hinzuverdienst bleibt
    Die seit 2023 geltende Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten ist nicht befristet und gilt 2026 fort. Damit bleibt die Kombination aus früher Rente und Arbeit attraktiv, wenn der Arbeitgeber mitspielt und die gesundheitliche Situation es zulässt.
  • Arbeitskräftemangel als Chance
    Viele Branchen suchen dringend erfahrene Fachkräfte. Arbeitgeber sind daher zunehmend bereit, befristete Verlängerungen oder flexible Teilzeitmodelle über die Regelaltersgrenze hinaus zu vereinbaren. Wer aktiv auf den Arbeitgeber zugeht, hat oft gute Verhandlungschancen – etwa bei der Stundenanzahl oder bei Homeoffice-Regelungen.
  • Rechtsprechung zu Altersgrenzenklauseln
    Gerichte bestätigen immer wieder, dass eine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen der Regelaltersgrenze zulässig sein kann, sofern die Klausel klar formuliert und transparent ist. Gleichzeitig wird betont, dass einvernehmliche Verlängerungen möglich bleiben. Das stärkt die Verhandlungsspielräume für beide Seiten, verlangt aber saubere Vertragsgestaltung.

So gehen Sie praktisch vor, wenn Sie weiterarbeiten möchten

  1. Arbeitsvertrag prüfen
    Schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag oder in den Tarifvertrag: Gibt es eine feste Altersgrenzenklausel, zu welchem Datum endet das Arbeitsverhältnis, und ist eine Verlängerung vorgesehen?
  2. Frühzeitig Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen
    Sprechen Sie möglichst 6–12 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze mit Ihrer Personalabteilung oder Ihrer Führungskraft. Klären Sie, ob eine Weiterbeschäftigung gewünscht ist und in welchem Umfang (Vollzeit, Teilzeit, projektbezogen).
  3. Modell wählen: Rente, Job oder Kombination
    Holen Sie eine Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung ein und lassen Sie sich die Auswirkungen der verschiedenen Modelle (volle Rente, Teilrente, Aufschub der Rente) erklären. Überlegen Sie, wie viel Einkommen Sie brauchen und wie stark Sie sich zeitlich noch binden möchten.
  4. Schriftliche Vereinbarung treffen
    Halten Sie jede Verlängerung des Arbeitsverhältnisses schriftlich fest – idealerweise in Form eines Nachtrags zum Arbeitsvertrag mit klarer Regelung zu Beginn, Ende, Wochenarbeitszeit und Aufgaben.
  5. Steuern und Sozialabgaben klären
    Prüfen Sie mit einer Steuerberatung oder mithilfe offizieller Informationsportale (zum Beispiel dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales), welche steuerlichen Folgen die Kombination aus Rente und Einkommen für Sie hat.

FAQs: Weiterarbeiten trotz Rente

Muss mein Arbeitsverhältnis automatisch enden, wenn ich die Regelaltersgrenze erreiche?

Nein. Es endet nur automatisch, wenn eine entsprechende Altersgrenzenklausel im Arbeits- oder Tarifvertrag steht. Auch dann können Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Verlängerungsvereinbarung schließen.

Darf ich nach Erreichen der Regelaltersgrenze unbegrenzt hinzuverdienen?

Ja. Für reguläre Altersrenten gab es schon zuvor keine Hinzuverdienstgrenze mehr, und seit 2023 ist die Hinzuverdienstgrenze auch bei vorgezogenen Altersrenten dauerhaft abgeschafft.

Erhöht sich meine Rente, wenn ich nach Rentenbeginn weiterarbeite?

Ja, sofern Sie weiterhin Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Diese werden in zusätzliche Entgeltpunkte umgerechnet, die Ihre Rente dauerhaft erhöhen. Die Neuberechnung erfolgt in der Regel mit Erreichen der Regelaltersgrenze und danach jährlich.

Kann ich meine Rente aufschieben, um später mehr zu bekommen?

Ja. Wenn Sie die Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze zunächst nicht in Anspruch nehmen und weiterarbeiten, erhalten Sie neben den neuen Entgeltpunkten einen prozentualen Zuschlag auf Ihre spätere Rente.

Darf mein Arbeitgeber mich allein wegen des Rentenalters kündigen?

Ein bloßer Rentenanspruch rechtfertigt normalerweise keine ordentliche verhaltens- oder personenbedingte Kündigung. Wirksam sind jedoch klar vereinbarte Altersgrenzenklauseln, die das Arbeitsverhältnis automatisch beenden.

Kann ich nach Ende meines alten Jobs bei einem neuen Arbeitgeber arbeiten und gleichzeitig Rente beziehen?

Ja. Sie können nach Beendigung Ihres bisherigen Arbeitsverhältnisses bei einem anderen Arbeitgeber anfangen und gleichzeitig Ihre Altersrente beziehen. Auch hier ist der Hinzuverdienst nach Erreichen der Regelaltersgrenze unbegrenzt möglich.

Wo erhalte ich eine verbindliche Auskunft zu meiner persönlichen Rentensituation?

Verbindliche und individuelle Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung. Dort können Sie Beratungstermine vereinbaren und Ihre Renteninformationen prüfen lassen.

Quellen

Redakteure

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.
Einsatz von KI: Wir nutzen KI-Werkzeuge unterstützend, z.B. für Entwürfe von Texten oder Symbolgrafiken. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei unserer Redaktion.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.