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Wer 2026 in Rente gehen kann: Die 4 wichtigsten Rentenarten im Überblick

2026 können vor allem die Jahrgänge 1960 und 1961 regulär oder vorzeitig in Rente gehen – je nach Versicherungsjahren unterscheiden sich die Möglichkeiten und Abschläge bei den vier wichtigsten Altersrentenarten deutlich. Wer seine Optionen kennt, kann den Start in den Ruhestand gezielt planen und hohe lebenslange Rentenabschläge vermeiden. Lesen Sie die Einzelheiten in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..

Die 4 wichtigsten Rentenarten 2026

In der gesetzlichen Rentenversicherung spielen 2026 vor allem diese vier Altersrenten eine Rolle:

Entscheidend sind Geburtsjahr, Versicherungsjahre (35 oder 45 Jahre) und ggf. ein anerkannter Grad der Behinderung. 2026 betrifft das vor allem die Jahrgänge 1960 (Regelaltersrente) und 1961 (Übergangsfall), während ab 1964 neue einheitliche Regeln für schwerbehinderte Menschen gelten.

Wer 2026 regulär in Rente gehen kann

Die Regelaltersrente ist die „normale“ Altersrente ohne Abschlag; Voraussetzung sind mindestens fünf Jahre Wartezeit. Die Altersgrenze steigt stufenweise – 2026 erreicht insbesondere der Jahrgang 1960 sein reguläres Rentenalter.

Wer geboren ist zwischen dem 2. Oktober 1959 und dem 1. August 1960 kann 2026 regulär in Rente gehen

  • Für den Geburgsjahrgang 1959 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 2 Monaten,
  • Für den Geburtsjahrgang 1960 liegt die Regelaltersgrenze 66 Jahren und 4 Monaten.

Wer 2026 sein reguläres Rentenalter erreicht, kann ohne Abschläge in Rente gehen; früherer Rentenbeginn ist nur über Sonderrenten mit Abschlägen oder besondere Voraussetzungen möglich.

Früher gehen: langjährig vs. besonders langjährig Versicherte

Altersrente für langjährig Versicherte (mind. 35 Jahre)

Diese Rente ermöglicht einen vorgezogenen Ruhestand ab 63 Jahren, ist aber immer mit Abschlägen verbunden.

  • Voraussetzung: Mindestens 35 Versicherungsjahre (Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge, Kindererziehung, Pflegezeiten, bestimmte Zeiten der Arbeitslosigkeit).
  • Abschlag: 0,3 Prozent pro Monat vor der persönlichen Regelaltersgrenze, maximal 14,4 Prozent bei 48 Monaten Vorziehung.

Geburtsjahrgänge, die zwischen dem 2. Dezember 1962 und dem 1. Dezember 1963 ihren Geburtstag haben, können in dieser Rentenart 2026 in Rente gehen.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte (mind. 45 Jahre)

Diese Rente ist die klassische „abschlagsfreie Frührente“ – oft als moderne Form der „Rente mit 63“ bezeichnet.

  • Voraussetzung: Mindestens 45 Versicherungsjahre, wozu neben Beitragszeiten auch Kindererziehung, Pflege von Angehörigen und bestimmte Zeiten der Beschäftigung zählen.
  • Vorteil: Abschlagsfreier Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze, Altersgrenze hängt vom Jahrgang ab und steigt schrittweise.

Wer 45 Jahre zusammenbekommt, kann 2026 teils deutlich vor der regulären Altersgrenze ohne Abschlag gehen. Die Möglichkeit besteht für Menschen, die Geburtstag zwischen dem 2. Juni 1961 und dem 1. April 1962 haben.

  • Ihr Renteneintrittsalter liegt:
    • Jahrgang 1961: bei 64 Jahren und 6 Monaten und
    • Jahrgang 1962: bei 64 Jahren und 8 Monaten

Schwerbehinderung: Sonderregeln ab 2026

Für Schwerbehinderte (mindestens GdB 50, Anerkennung durch Versorgungsamt oder zuständige Behörde) gelten eigene Altersgrenzen. Ab 2026 tritt hier eine „historische“ Neuregelung in Kraft, vor allem für Geburtsjahrgänge ab 1964.

Ab dem 1. Januar 1964 und bis zum 1. Dezember 1964 Geborene:

  • Abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen erst ab 65 Jahren.
  • Vorzeitige Rente ab 62 Jahren mit maximal 10,8 Prozent Abschlag (36 Monate × 0,3 Prozent).

Für die Übergangsjahrgänge bis 1963 galten noch günstigere Altersgrenzen, die früheren Rentenbeginn erlauben; 2026 profitieren davon insbesondere die Jahrgänge nahe 1963. Wer eine anerkannte Schwerbehinderung hat, sollte daher die Übergangsregelungen genau prüfen, bevor 65 als neue Standardgrenze greift.

Wer 2026 in welche Rente kann – Übersicht

RentenartTypische Zielgruppe 2026Voraussetzungen 2026Frühester Rentenbeginn 2026 (Beispiele)Abschläge
RegelaltersrenteJahrgang 1960, einzelne 1959erMindestens 5 Versicherungsjahre, Erreichen der Regelaltersgrenze (z.B. 66 J. 4 Mon. bei Jahrgang 1960)geboren zwischen dem 2.10.1959 und 01.08.1960Keine
Altersrente für langjährig VersicherteVersicherte mit mind. 35 Jahren, die vor der Regelaltersgrenze aufhören wollenMindestens 35 Versicherungsjahre, kein Schwerbehindertennachweis nötig.geboren zwiswchen dem 02.12.1962 und 01.12.1963Ja, 0,3% pro Monat, bis zu 14,4% dauerhaft.
Altersrente für besonders langjährig VersicherteVersicherte mit 45 Jahren, die möglichst ohne Abschläge früher raus möchtenMindestens 45 Versicherungsjahre (inkl. Kindererziehung, Pflege).geboren zwischen dem 02.06.1961 und 01.04.1962Keine, wenn Altersgrenze dieser Rentenart eingehalten wird.
Altersrente für schwerbehinderte MenschenVersicherte mit anerkanntem GdB ≥ 50GdB ≥ 50, Wartezeit meist 35 Jahre.geboren zwischen dem 01.01.1964 und 01.12.1964Ja, bei vorzeitigem Beginn (z.B. bis 10,8%). Keine Abschläge bei Erreichen der regulären Altersgrenze dieser Rentenart

So planen Beschäftigte ihren Rentenstart 2026

  • Versicherungszeiten prüfen: Renteninformation und Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern, ob 35 oder 45 Jahre erreicht werden.
  • Jahrgang und Altersgrenzen vergleichen: Mit den Tabellen der Rentenversicherung und Portalen wie Betanet oder VZ prüfen, welche Altersgrenze für Regelaltersrente und Sonderrenten gilt.​
  • Abschläge durchrechnen: Jeder Monat früher kostet dauerhaft 0,3 Prozent – ein Rentenberater oder eine Beratungsstelle hilft, die finanzielle Wirkung über 20 Jahre Ruhestand zu kalkulieren.

Wer 2026 in Rente gehen kann, hat also Wahlmöglichkeiten – aber jede Entscheidung wirkt lebenslang auf die Rentenhöhe, sodass ein individueller Rentencheck vor dem Antrag besonders wichtig ist.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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