Hintergrund: Die gesetzliche Altersgrenze
Bis zum Jahrgang 1957 lag das Regelrentenalter bei 65 Jahren. Ab Jahrgang 1958 wurde die Grenze schrittweise angehoben – inzwischen beträgt sie für die meisten Versicherten mindestens 66 Jahre, teilweise mit Zusatzmonaten. Die aktuelle Staffelung sorgt dafür, dass die Jahrgänge 1959 und 1960 im Zeitraum 2025 bis 2027 in Rente gehen können.
Im Jahr 2026 betrifft der reguläre Renteneintritt vor allem die Jahrgänge 1959 und 1960. Die Regelaltersgrenze steigt weiterhin, sodass der Zeitpunkt des ersten möglichen Rentenbezugs ganz konkret mit dem jeweiligen Geburtsmonat zusammenhängt – und immer zum Folgemonat nach Erreichen des Rentenalters gestartet wird.
Die gesetzlichen Altersgrenze für die Rente liegt 2026 bei 66 Jahren und 2 Monaten bzw. 66 Jahren und 4 Monaten. Die nachfolgende Tabelle zeigt: Im Januar und Februar 2026 gehen noch die letzten beiden Geburtsmonate des Jahrgangs 1959 in Rente, ab März werden Monat für Monat die Geburtsmonate des Jahrgangs 1960 rentenberechtigt.
Warum ist der Monat so entscheidend?
Der Monat des Rentenbeginns bestimmt, wann die Regelaltersgrenze erreicht wird. Wer z.B. im Januar 1960 geboren ist, erfüllt im Mai 2026 das erforderliche Alter und kann zum 1. Juni 2026 erstmals regulär Altersrente beziehen – ohne Abschläge. Die Rente startet immer zum Ersten des Folgemonats nach Erreichen der Grenze.
Wichtige Voraussetzungen für den Renteneintritt
Das Erreichen des Regelrentenalters ist Voraussetzung für die abschlagsfreie Altersrente. Wer früher in Rente gehen will – etwa mit 63 oder 64 Jahren – muss Abschläge hinnehmen oder besondere Voraussetzungen erfüllen (z. B. 45 Versicherungsjahre für besonders langjährig Versicherte).
Große Tabelle: Wer 2026 in Rente gehen kann
Rentenbeginn (Monat/Jahr) | Geburtsmonat | Jahrgang | Rentenalter |
---|---|---|---|
Januar 2026 | November | 1959 | 66 Jahre, 2 Monate |
Februar 2026 | Dezember | 1959 | 66 Jahre, 2 Monate |
März 2026 | Januar | 1960 | 66 Jahre, 4 Monate |
April 2026 | Februar | 1960 | 66 Jahre, 4 Monate |
Mai 2026 | März | 1960 | 66 Jahre, 4 Monate |
Juni 2026 | April | 1960 | 66 Jahre, 4 Monate |
Juli 2026 | Mai | 1960 | 66 Jahre, 4 Monate |
August 2026 | Juni | 1960 | 66 Jahre, 4 Monate |
September 2026 | Juli | 1960 | 66 Jahre, 4 Monate |
Oktober 2026 | August | 1960 | 66 Jahre, 4 Monate |
November 2026 | September | 1960 | 66 Jahre, 4 Monate |
Dezember 2026 | Oktober | 1960 | 66 Jahre, 4 Monate |
Was bedeutet das konkret für die Planung?
- Wer im jeweiligen Geburtsmonat geboren wurde, kann zum genannten Folgemonat 2026 regulär Altersrente beantragen.
- Wer früher in Rente will, muss mit Abschlägen rechnen oder besondere Voraussetzungen (z.B. 45 Beitragsjahre) erfüllen.
- Bei Unsicherheiten empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung individuelle Beratung und Nutzung des Rentenbeginnrechners.
Tipp für Betroffene
Der persönliche Rentenstichtag kann über die Rentenversicherungs-Info oder Online über spezielle Rechner herausgefunden werden.
Eine rechtzeitige Rentenantragstellung ist ratsam, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Zusammenfassung: Wer 2026 in Rente gehen kann
Mit dieser tabellarischen Übersicht erkennen alle, die in 2026 die Altersrente planen, Monat für Monat exakt ihren Stichtag – und können umgehend prüfen, wann der eigene Rentenbeginn ansteht.