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Wer 2026 in Rente gehen kann – Tabelle nach Geburtsjahrgang und Monat!

Die Frage, wann der Renteneintritt im Jahr 2026 für die verschiedenen Geburtsjahrgänge möglich ist, beschäftigt Millionen Menschen in Deutschland. Das reguläre Rentenalter steigt Schritt für Schritt. Für 2026 gelten klare Regeln, die im folgenden Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V. detailliert erläutert werden.

Hintergrund: Die gesetzliche Altersgrenze

Bis zum Jahrgang 1957 lag das Regelrentenalter bei 65 Jahren. Ab Jahrgang 1958 wurde die Grenze schrittweise angehoben – inzwischen beträgt sie für die meisten Versicherten mindestens 66 Jahre, teilweise mit Zusatzmonaten. Die aktuelle Staffelung sorgt dafür, dass die Jahrgänge 1959 und 1960 im Zeitraum 2025 bis 2027 in Rente gehen können.

Im Jahr 2026 betrifft der reguläre Renteneintritt vor allem die Jahrgänge 1959 und 1960. Die Regelaltersgrenze steigt weiterhin, sodass der Zeitpunkt des ersten möglichen Rentenbezugs ganz konkret mit dem jeweiligen Geburtsmonat zusammenhängt – und immer zum Folgemonat nach Erreichen des Rentenalters gestartet wird.

Die gesetzlichen Altersgrenze für die Rente liegt 2026 bei 66 Jahren und 2 Monaten bzw. 66 Jahren und 4 Monaten. Die nachfolgende Tabelle zeigt: Im Januar und Februar 2026 gehen noch die letzten beiden Geburtsmonate des Jahrgangs 1959 in Rente, ab März werden Monat für Monat die Geburtsmonate des Jahrgangs 1960 rentenberechtigt.

Warum ist der Monat so entscheidend?

Der Monat des Rentenbeginns bestimmt, wann die Regelaltersgrenze erreicht wird. Wer z.B. im Januar 1960 geboren ist, erfüllt im Mai 2026 das erforderliche Alter und kann zum 1. Juni 2026 erstmals regulär Altersrente beziehen – ohne Abschläge. Die Rente startet immer zum Ersten des Folgemonats nach Erreichen der Grenze.

Wichtige Voraussetzungen für den Renteneintritt

Das Erreichen des Regelrentenalters ist Voraussetzung für die abschlagsfreie Altersrente. Wer früher in Rente gehen will – etwa mit 63 oder 64 Jahren – muss Abschläge hinnehmen oder besondere Voraussetzungen erfüllen (z. B. 45 Versicherungsjahre für besonders langjährig Versicherte).

Große Tabelle: Wer 2026 in Rente gehen kann

Rentenbeginn (Monat/Jahr)GeburtsmonatJahrgangRentenalter
Januar 2026November195966 Jahre, 2 Monate
Februar 2026Dezember195966 Jahre, 2 Monate
März 2026Januar196066 Jahre, 4 Monate
April 2026Februar196066 Jahre, 4 Monate
Mai 2026März196066 Jahre, 4 Monate
Juni 2026April196066 Jahre, 4 Monate
Juli 2026Mai196066 Jahre, 4 Monate
August 2026Juni196066 Jahre, 4 Monate
September 2026Juli196066 Jahre, 4 Monate
Oktober 2026August196066 Jahre, 4 Monate
November 2026September196066 Jahre, 4 Monate
Dezember 2026Oktober196066 Jahre, 4 Monate

Was bedeutet das konkret für die Planung?

  • Wer im jeweiligen Geburtsmonat geboren wurde, kann zum genannten Folgemonat 2026 regulär Altersrente beantragen.
  • Wer früher in Rente will, muss mit Abschlägen rechnen oder besondere Voraussetzungen (z.B. 45 Beitragsjahre) erfüllen.
  • Bei Unsicherheiten empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung individuelle Beratung und Nutzung des Rentenbeginnrechners.

Tipp für Betroffene

Der persönliche Rentenstichtag kann über die Rentenversicherungs-Info oder Online über spezielle Rechner herausgefunden werden.
Eine rechtzeitige Rentenantragstellung ist ratsam, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Zusammenfassung: Wer 2026 in Rente gehen kann

Mit dieser tabellarischen Übersicht erkennen alle, die in 2026 die Altersrente planen, Monat für Monat exakt ihren Stichtag – und können umgehend prüfen, wann der eigene Rentenbeginn ansteht.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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