Im Februar 2026 merken viele Rentner, dass sich bei ihrer Rente etwas ändert – sei es beim Auszahlungszeitpunkt, beim Nettobetrag oder durch neue Regeln zu Steuern und Hinzuverdienst. Gleichzeitig treten mehrere gesetzliche Anpassungen in Kraft, die sich direkt auf den Geldbeutel im Ruhestand auswirken. In diesem Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erfahren Sie kompakt, welche Neuerungen jetzt gelten, wer konkret betroffen ist und welche Punkte Sie unbedingt prüfen sollten, damit Ihnen keine Ansprüche oder Vorteile entgehen.
Rente Auszahlung Februar 2026: Wann wird überwiesen?
Die Auszahlungstermine der gesetzlichen Rente richten sich nach dem individuellen Rentenbeginn:
- Vorschüssig gezahlte Renten (Rentenbeginn vor dem 1. April 2004): Die Februar-Rente wird bereits am Freitag, 30. Januar 2026, überwiesen.
- Nachschüssig gezahlte Renten (Rentenbeginn ab dem 1. April 2004): Die Zahlung erfolgt am Freitag, 27. Februar 2026. Die meisten Rentner erhalten eine im Nachhinein gezahlt Rente.
Die Deutsche Rentenversicherung nutzt den Renten Service der Deutschen Post für alle Überweisungen. Bei regionalen Feiertagen oder Bankarbeitstagen kann sich der Zahlungseingang geringfügig verschieben. Für Februar 2026 ist das nicht ersichtlich.
Alle Zahlungstermine 2026 hier: Rente Auszahlung 2026
Im Februar sollten Rentner ihre Kontoauszüge besonders genau kontrollieren. Wer kürzlich die Bank gewechselt oder eine neue IBAN gemeldet hat, prüft jetzt, ob die Umstellung fehlerfrei geklappt hat.
Fehlgeschlagene Überweisungen werden von der Rentenversicherung erneut veranlasst, können aber zu Verzögerungen führen. Änderungen der Bankverbindung sollten daher immer frühzeitig – idealerweise drei Monate vor dem nächsten Zahlungstermin – gemeldet werden.
Wer im Februar 2026 in Rente gehen kann
Nachfolgende Tabelle zeigt wer im Februar in Rente gehen kann, geordnet nach den vier Rentenarten.
| Rentenart | Voraussetzung | Jahrgänge mit Rentenbeginn Februar 2026 |
|---|---|---|
| Regelaltersrente | Regelaltersgrenze erreicht, mind. 5 Jahre Wartezeit | Jahrgang 1959 (Grenze: 66 Jahre, 2 Monate) – z.B. Geburtsdatum Dezember 1959 |
| Altersrente für langjährig Versicherte | Mind. 35 Versicherungsjahre, frühester Beginn mit Abschlägen | Jahrgang 1962, bei Geburt Ende Mai/Juni 1962 |
| Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) | Mind. 45 Versicherungsjahre, abschlagsfrei | Jahrgang 1961 (Grenze: 64 Jahre, 6 Monate), z.B. Geburt August 1961 |
| Altersrente für schwerbehinderte Menschen | GdB mind. 50, mind. 35 Versicherungsjahre | Jahrgang 1962/1963, je nach Schwerbehindertenstatus und Altersgrenze |
Die Altersgrenzen für die reguläre Altersrente steigen 2026 um weitere zwei Monate; wer 1960 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten.
Einen Jahresüberblick, wer 2026 in Rente gehen kann, finden Sie hier: Wer 2026 in Rente gehen kann
Krankenversicherung: höhere Abzüge 2026 nach Februar im Rentenbescheid
Zum 1. Januar 2026 stieg der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von 2,5 auf 2,9 Prozent – viele Kassen liegen sogar deutlich darüber.
Arbeitnehmer spüren diese Erhöhung direkt ab Januar in der Lohnabrechnung. Bei Rentnern greift dagegen § 247 Satz 3 SGB V: Änderungen des Zusatzbeitrags wirken erst ab dem ersten Tag des zweiten Folgemonats.
- Erhöhung zum 1. Januar 2026 → Wirksamwerden bei Rentnern erst ab 1. März 2026.
- Die Rentenzahlung für März (bei nachschüssiger Zahlung Ende März, bei vorschüssiger Zahlung Ende Februar) zeigt dann erstmals die höhere Abzugslast.
- Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt weiterhin 50 Prozent des Zusatzbeitrags – die andere Hälfte wird direkt von der Bruttorente einbehalten.
Beispiel: Bei einer Rente von 2.000 Euro und einer Zusatzbeitragserhöhung um 1 Prozentpunkt sinkt die Nettorente um rund 10 Euro monatlich.
Pflegeversicherung: Beitrag hat sich nicht geändert
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung bleibt 2026 unverändert bei 3,4 Prozent (Kinderlose: 4,0 Prozent).
Trotzdem gibt es wichtige Punkte für Rentner:
- Privat Pflegeversicherte müssen mit steigenden Prämien rechnen, da viele Tarife zum Jahreswechsel angepasst wurden.
- Die nächste gesetzliche Erhöhung der Pflegegeld-Sätze ist erst für 2028 geplant; bis dahin bleiben die seit 2025 gültigen Beträge bestehen.
- Politisch diskutiert werden ein Familienpflegegeld und strukturelle Reformen, die aber frühestens in der nächsten Legislaturperiode greifen dürften.
Steuerpflicht für Renter
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro.
| Aspekt | Regelung 2026 |
|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 Euro (Vorjahr: 11.784 Euro) |
| Besteuerungsanteil für Neurentner 2026 | 84% der ersten vollen Jahresbruttorente |
| Individueller Rentenfreibetrag | 16%, lebenslang festgeschrieben |
Für Bestandsrentner ändert sich der einmal festgelegte Freibetrag nicht. Allerdings können zusätzliche Einkünfte aus Aktivrente, Betriebsrente oder Kapitalerträgen dazu führen, dass erstmals eine Steuererklärung fällig wird.
In Rente sein und dennoch arbeiten
Aktivrente
Seit 1. Januar 2026 können Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 Euro monatlich bzw. 24.000 Euro jährlich steuerfrei zur Rente hinzuverdienen.
- Die Steuerbefreiung greift direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren; der Arbeitgeber berücksichtigt den steuerfreien Anteil automatisch.
- Sozialversicherungsbeiträge können dennoch anfallen, wenn kein Minijob vorliegt.
- Selbstständige sind von der Aktivrenten-Regelung ausgeschlossen.
Minijob-Grenze 2026
Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt 2026 auf 603 Euro monatlich (Vorjahr: 556 Euro).
Neue Rechengrößen der ges. Versicherung
| Rechengröße | Wert 2026 |
|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung | 8.450 €/Monat bzw. 101.400 €/Jahr |
| Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung | 5.812,50 €/Monat bzw. 69.750 €/Jahr |
| Vorläufiges Durchschnittsentgelt | 51.944 €/Jahr |
| Bezugsgröße | 3.955 €/Monat |
Grundrente 2026 neu berechnet
Zum 1. Januar 2026 wurde der Grundrentenzuschlag für rund 1,4 Millionen Rentner neu berechnet.
- Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen aus 2023 (ersatzweise 2022).
- Auch das Einkommen des Ehepartners wird angerechnet – das Bundessozialgericht hat diese Regelung 2025 ausdrücklich bestätigt.
- Neue Freibeträge 2026: Für Alleinstehende bleiben bis zu 1.491–1.492 Euro anrechnungsfrei, für Paare bis zu 2.326 Euro.
Wer keine Steuererklärung abgegeben hat, riskiert eine Schätzung durch das Finanzamt – diese fällt häufig zu hoch aus und kann den Grundrentenzuschlag kürzen oder ganz streichen. Neue Bescheide werden automatisch verschickt; ein Antrag ist nicht erforderlich.
Erwerbsminderungsrente: Zuschlag ist in monatlicher Zahlung intergriert
Nur zur Erinnerung: schon seit Dezember 2025 wird der Zuschlag für spezielle Erwerbsminderungsrenten (4,5 bzw. 7,5 Prozent der persönlichen Entgeltpunkte) nicht mehr separat, sondern direkt in die monatliche Rentenzahlung integriert.
Beispiel:
| Vor Dezember 2025 | Ab Dezember 2025 |
|---|---|
| EM-Rente: 950 € | Gesamtauszahlung: 1.000 € |
| Zuschlag separat: 50 € | (Zuschlag integriert) |
Am Gesamtbetrag ändert sich nichts – lediglich die Darstellung. Die Rentenversicherung hat dazu neue Rentenbescheide verschickt; ein Antrag ist nicht erforderlich.
Zusätzlich steigen 2026 die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten erneut, sodass Betroffene mehr Spielraum für eine Teilzeitarbeit haben.
Deutschlandticket 2026
Wer als Rentner noch kein Abo abgeschlossen hat: Das Deutschlandticket kostet seit auch im Februar 2026 63 Euro monatlich (Vorjahr: 58 Euro) – ein Plus von rund 8,6 Prozent.
CO₂-Preis 2026
Das werden Rentner auch bald spüren: Der CO₂-Preis wird 2026 erstmals durch Versteigerung von Emissionszertifikaten bestimmt und ist auf maximal 65 Euro pro Tonne gedeckelt (Vorjahr: 55 Euro).
- Benzin und Diesel werden dadurch um etwa 1,5 bis 3 Cent pro Liter teurer.
- Heizöl und Erdgas steigen ebenfalls; Ölheizungen sind stärker betroffen als Gasthermen.
Für Rentner mit kleinem Budget summieren sich diese Mehrkosten spürbar – Wohngeld-Ansprüche und Energiesparprogramme sollten daher geprüft werden.
Rentenerhöhung: genauer Prozentsatz wird erst nach Februar bekannt gegeben
Die nächste reguläre Rentenerhöhung ist für den 1. Juli 2026 geplant. Nach aktuellen Prognosen liegt sie bei rund 3,7 Prozent; die endgültige Festlegung erfolgt nicht mehr im laufenden Februar, sondern erst im Frühjahr, voraussichtlich im März oder April.
Rentendiskussion im Februar
Politisch diskutiert hinsichtlich einer großen Reform der Rente und Pflege werden derzeit:
- Kapitalgedeckte Elemente („Generationenkapital”) für die gesetzliche Rente, Abschaffung der sog. “Rente mit 63” und ein einheitliches Rentensystem für alle (auch Selbständige und Beamte).
- Strukturelle Reformen in der Pflegeversicherung und ein mögliches Familienpflegegeld.
Tabelle zu den wichtigsten Änderungen für Rentner im Februar 2026
| Bereich | Änderung 2026 | Ab wann spürbar? | Für wen besonders wichtig? | Erklärung in Kurzform |
|---|---|---|---|---|
| Rentenauszahlung Februar | Vorschuss-Renten (Beginn vor 1.4.2004): Zahlung der Februar-Rente bereits am 30.01.2026; nachschüssige Renten (ab 1.4.2004): Zahlung am 27.02.2026 | Ende Januar bzw. Ende Februar 2026 | Alle gesetzlichen Rentner | Auszahlungszeitpunkt hängt davon ab, ob die Rente vorschüssig oder nachschüssig gezahlt wird; Kontoauszüge im Januar/Februar genau prüfen |
| Bankverbindung | Frühzeitige Meldung von Kontowechseln, ideal 3 Monate vor Auszahlungsdatum | Laufend, besonders vor Januar/Februar 2026 | Rentner mit neuer Bank/IBAN | Falsche oder verspätete Meldungen können zu Rückläufern und Verzögerungen führen; Renten Service der Deutschen Post wickelt Zahlungen ab |
| Rentenbeginn Februar 2026 | Je nach Rentenart können bestimmte Jahrgänge ab Februar 2026 in Rente gehen (Regelaltersrente, langjährig/ besonders langjährig Versicherte, schwerbehinderte Menschen) | Rentenbeginn ab Februar 2026 | Jahrgänge 1959–1963 je nach Rentenart | Altersgrenzen steigen weiter an, z.B. Regelaltersgrenze 1959: 66 Jahre und 2 Monate; 1960: 66 Jahre und 4 Monate |
| Krankenversicherung Zusatzbeitrag | Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt von 2,5% auf 2,9% | Für Rentner: wirksam ab 1.3.2026 (technischer Nachlauf) | Gesetzlich krankenversicherte Rentner | Höhere Zusatzbeiträge führen zu geringerer Nettorente, Rentenversicherung zahlt 50%, die andere Hälfte wird von der Bruttorente abgezogen |
| Pflegeversicherung | Beitragssatz bleibt 2026 bei 3,4% (Kinderlose 4,0%) | Ganzjährig 2026 | Alle pflegeversicherungspflichtigen Rentner | Gesetzlicher Satz unverändert; privat Pflegeversicherte müssen teils mit höheren Prämien rechnen |
| Steuerlicher Grundfreibetrag | Anhebung auf 12.348 Euro (Vorjahr 11.784 Euro) | Veranlagungszeitraum 2026 | Steuerpflichtige Rentner, v.a. mit Zusatz-Einkünften | Höherer Freibetrag mildert Steuerlast etwas; zusätzliche Einkünfte (Aktivrente, Betriebsrente, Kapital) können dennoch Erklärungspflicht auslösen |
| Besteuerungsanteil Neurentner 2026 | 84% der ersten vollen Jahresbruttorente steuerpflichtig, 16% Rentenfreibetrag lebenslang fest | Für Neurentner mit Rentenbeginn 2026 | Neurentner ab 2026 | Besteuerungsanteil steigt weiter; Bestandsrentner behalten ihren einmal festgelegten Freibetrag |
| Aktivrente (Hinzuverdienst) | Bis zu 2.000 Euro monatlich bzw. 24.000 Euro jährlich steuerfrei zum Lohn möglich, wenn Regelaltersgrenze erreicht | Ab 1.1.2026 | Rentner im Regelalter mit Job | Steuerbefreiung wird im Lohnsteuerabzug berücksichtigt; Sozialversicherungsbeiträge können trotzdem anfallen, Selbstständige sind ausgeschlossen |
| Minijob-Grenze | Erhöhung auf 603 Euro monatlich (Vorjahr 556 Euro) | Ab 1.1.2026 | Rentner mit Minijob | Mehr Spielraum für geringfügigen Zuverdienst ohne Überschreiten der Minijob-Grenze |
| Rechengrößen Sozialversicherung | Höhere Beitragsbemessungsgrenzen in RV und KV, neues Durchschnittsentgelt und Bezugsgröße | Ab 1.1.2026 | Gutverdiener, Zuverdiener, EM-Rentner etc. | Wirken sich auf Beiträge, Anrechnungen und spätere Rentenansprüche aus |
| Grundrente 2026 | Grundrentenzuschlag für ca. 1,4 Mio. Rentner neu berechnet auf Basis zu versteuernden Einkommens 2023 (ersatzweise 2022) | Neubewertung ab 1.1.2026, neue Bescheide im Laufe des Jahres | Grundrentenberechtigte mit niedrigem Einkommen | Einkünfte des Ehepartners werden angerechnet; neue Freibeträge: ca. 1.491–1.492 Euro für Alleinstehende, 2.326 Euro für Paare |
| Erwerbsminderungsrente | Zuschlag (4,5/7,5% Entgeltpunkte) seit Dez. 2025 in Monatszahlung integriert | Seit 12/2025, fortlaufend 2026 | EM-Rentner mit Zuschlag | Gesamtbetrag bleibt gleich, nur Darstellung im Bescheid ändert sich; Hinzuverdienstgrenzen steigen 2026 |
| Deutschlandticket | Preis 2026: 63 Euro pro Monat (Vorjahr 58 Euro) | Ab 1.1.2026 | Rentner mit ÖPNV-Abo | Erhöhung um rund 8,6%, ggf. prüfen, ob sich Abo noch lohnt |
| CO₂-Preis | Zertifikatehandel mit Deckel von 65 Euro/Tonne (Vorjahr 55 Euro) | Ab 2026 | Rentner mit Auto/Heizung (insb. Öl) | Kraftstoffe und Heizenergien verteuern sich (Benzin/Diesel ca. 1,5–3 Cent/Liter mehr), Mehrkosten können Haushaltsbudget belasten |
| Rentenerhöhung | Geplante Erhöhung zum 1.7.2026, Prognose ca. 3,7%, genaue Höhe erst im Frühjahr 2026 | Ab 1.7.2026 | Alle gesetzlichen Rentner | Konkreter Anpassungssatz steht im Februar noch nicht fest; Bekanntgabe voraussichtlich März/April |
| Was Rentner im Februar tun sollten | Zahlungsdatum prüfen, Aktivrente/ Lohnabrechnung checken, Krankenkasse vergleichen, Grundrentenbescheid prüfen, Bankdaten aktualisieren | Schwerpunkt Februar/März 2026 | Alle Rentner, besonders mit Grundrente oder Aktivrente | Durch aktive Kontrolle lassen sich Fehlbeträge, falsche Anrechnungen und unnötig hohe Beiträge vermeiden |
Rechtliche und gesetzliche Grundlagen
Der vorliegende Artikel beruht auf folgenden gesetzlichen und rechtlichen Grundlagen:
- Rentenzahlverfahren, Vorschuss- und Nachschussrenten
Regelungen zum Rentenzahlverfahren (vorschüssige/nachschüssige Zahlung, Renten Service) ergeben sich aus den Verwaltungsanweisungen und gemeinsamen Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung mit dem Rentenzahlverfahren über den Renten Service der Deutschen Post. - Altersrentenarten und Altersgrenzen
Die Voraussetzungen für Regelaltersrente, Altersrente für langjährig/besonders langjährig Versicherte sowie für schwerbehinderte Menschen beruhen auf dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI), insbesondere §§ 35, 36, 38, 236 ff. (Anhebung der Altersgrenzen, Wartezeiten). - Krankenversicherung der Rentner, Zusatzbeiträge
Die Pflichtmitgliedschaft und Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt, insbesondere § 247 Satz 3 SGB V zur zeitversetzten Wirkung von Zusatzbeitragsänderungen sowie §§ 241 ff. SGB V zu Beitragssätzen und Zusatzbeitrag. - Pflegeversicherung
Beitragssätze und Versicherungspflicht ergeben sich aus dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), insbesondere §§ 55 ff. SGB XI; für Kinderlose gilt der Zuschlag nach § 55 Absatz 3 SGB XI. - Steuerlicher Grundfreibetrag und Rentenbesteuerung
Die Anhebung des Grundfreibetrags und die Besteuerung von Renten beruht auf dem Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere § 32a EStG (Tarif, Grundfreibetrag) und § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG (nachgelagerte Besteuerung von Renten, Besteuerungsanteil und Rentenfreibetrag). - Aktivrente / steuerfreier Hinzuverdienst
Die neue Aktivrenten-Regelung mit steuerfreiem Hinzuverdienst baut auf speziellen gesetzlichen Änderungen im Einkommensteuerrecht und den Lohnsteuerrichtlinien auf; die Umsetzung erfolgt über das Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber. - Minijob-Grenze
Rechtsgrundlage ist v.a. § 8 SGB IV (geringfügige Beschäftigung) in Verbindung mit den jährlich angepassten Verordnungen/Regelungen zur dynamischen Minijob-Grenze. - Grundrente
Die Grundrente ist im SGB VI geregelt (Grundrentenzuschlag und Einkommensanrechnung, §§ 76g ff. SGB VI); die Prüfung erfolgt automatisiert durch DRV und Finanzverwaltung, zugrunde liegt das zu versteuernde Einkommen, inklusive Partnereinkommen, mit Freibeträgen. - Erwerbsminderungsrente und Zuschläge
Rechtsgrundlage für EM-Renten ist das SGB VI (u.a. §§ 43, 88 ff. SGB VI), inklusive der Rentenzuschläge für bestimmte Bestandsfälle; die Integration des Zuschlags in die Monatszahlung ist eine Umsetzungsvorschrift im Rentenrecht. - Deutschlandticket
Preisgestaltung und Rahmenbedingungen für das Deutschlandticket ergeben sich aus Vereinbarungen von Bund und Ländern (Deutschlandticket-Finanzierungsvereinbarungen und Landesregelungen); der konkrete Preis 2026 von 63 Euro ist politisch-administrativ festgelegt. - CO₂-Preis
Grundlage sind das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und zugehörige Verordnungen, die den nationalen Emissionshandel, Zertifikatepreise sowie Preisdeckelungen (max. 65 Euro je Tonne) regeln.
Zusammenfassung: das können Rentner im Februar 2026 tun
- Zahlungsdatum prüfen: Kontoauszüge um den 30. Januar und 27. Februar kontrollieren.
- Aktivrente checken: Lohnabrechnungen auf korrekte Umsetzung des steuerfreien Betrags prüfen.
- Krankenkasse wechseln?: Bis März bleibt noch Zeit, zu einer günstigeren Kasse zu wechseln, bevor die höheren Zusatzbeiträge greifen.
- Grundrentenbescheid prüfen: Wer einen neuen Bescheid erhalten hat, sollte die Einkommensanrechnung kontrollieren – bei Fehlern lohnt sich Widerspruch.
- Bankverbindung aktualisieren: Änderungen frühzeitig an den Renten Service melden, um Zahlungsprobleme zu vermeiden.

