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Rente: Wichtige Neuerungen / Änderungen ab Oktober 2025 – Checken, liebe Rentner!

Im Oktober 2025 verändert sich die Rentenzahlung in Deutschland grundlegend – nicht nur durch die jüngste Rentenerhöhung, sondern auch durch neue EU-Regeln und praktische Änderungen, die Rentner direkt betreffen. Wer erstmals in diesen Monat in Rente geht, muss auf einige Details achten, dann steht der pünktlichen und sicheren Rentenzahlungauszahlungen nichts im Wege. Einzelheiten hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

IBAN-Check: Pflicht und Risiko für Rentenzahlungen

Ab Oktober 2025 müssen Banken bei jeder Überweisung einen strengen Abgleich von Name und IBAN des Empfängers durchführen. Stimmen diese Daten nicht exakt überein – zum Beispiel durch Tippfehler, unterschiedliche Schreibweisen oder fehlende Namensbestandteile – kann die Auszahlung der Rente abgelehnt oder verzögert werden. Rentner sollten unbedingt frühzeitig prüfen, ob die bei der Deutschen Rentenversicherung hinterlegten Kontodaten exakt mit dem Bankkonto übereinstimmen. Die neue Regel gilt EU-weit und betrifft sowohl Inlands- als auch Auslandsüberweisungen. Sie nennt sich „Verification of Payee“ (VoP) uns ist Teil der EU-Instant-Payments-Regelung.

Sofortüberweisungen: Geld schneller auf dem Konto

Ein weiteres Highlight ab Oktober sind die Sofortüberweisungen. Banken werden verpflichtet, Überweisungen innerhalb von zehn Sekunden auszuführen – rund um die Uhr und an allen Tagen, auch an Feiertagen und Wochenenden. Damit entfällt das bisher übliche Warten von ein bis drei Tagen bei Standardüberweisungen. Die Rente kommt nun also deutlich schneller auf dem Konto an, und Empfänger sowie Sender werden sofort über den erfolgreichen Eingang informiert.

Rentenerhöhung ab 1.7.2025: Mehr Geld für Rentner

Bereits zum 1. Juli 2025 wurde die deutsche Rente um rund 3,74 % angehoben, der aktuelle Rentenwert liegt jetzt bei 40,79 € pro Entgeltpunkt. Wer etwa zuvor 1.500 € monatliche Bruttorente bezog, erhält ab Oktober 2025 rund 1.556 €. Diese Erhöhung spüren vor allem neue Rentner ab Oktober erstmals ganz, da die Anpassung in diesem Monat vollständig in der Auszahlung integriert ist.

Zahltag Rente im Oktober: Wann ist das Geld wirklich da?

Die Rente wird für die weit überwiegende Zahl der Rente immer am letzten Bankarbeitstag des Monats für den laufenden auf das Konto der Rentner überwiesen. Fällt dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag, erfolgt die Auszahlung einen Werktag zuvor. Die Rente für Oktober 2025 wird somit a m 30. oer 31. Oktober ausgezahlt. In manchen Bundesländern ist der 31.10. ein ges. Feiertag. Rentner sollten sich darauf einstellen, dass Änderungen bei Kontodaten, etwa durch den IBAN-Check, zu Verspätungen führen können.

Ein Überblick über alle Auszahlungstermine hier: Rente Auszahlung 2025 / 2026

Erwerbsminderungsrente: Rentenzuschlag als Extra

Für Bezieher der Erwerbsminderungsrente gibt es einen Sonderzuschlag, der bis November 2025 ausgezahlt wird. Dieser Zuschlag kann die Rente spürbar erhöhen – abhängig vom individuellen Versicherungsverlauf. Rentner, die jetzt erstmals Erwerbsminderungsleistungen beziehen, sollten die spezifischen Anspruchsvoraussetzungen prüfen und den Antrag rechtzeitig bei der Rentenversicherung einreichen. Ab Dezember wird der Rentenzuschlag direkt mit der regulären EM-Rente ausgezahlt.

Rente Barauszahlung: Nur noch dreimal möglich

Die Rentenauszahlung in bar wird drastisch eingeschränkt: Nach Oktober 2025 kann die Rente nur noch in den nächsten zwie Monaten in Postfilialen abgeholt werden. Als Standard bleibt ab 2026 die Überweisung per IBAN, vor Ort ist Barauszahlung dann keine Option mehr für die monatliche reguläre Rente.

Lebensnachweis: Nicht notwendig

Falschinfos kursieren: Im Oktober 2025 besteht für die meisten Rentner in Deutschland keine Pflicht zum Lebensnachweis gegenüber der Rentenversicherung. Möglicherweise müssen allerdings Auslandsrentner regelmäßig bestätigen, dass sie noch leben, um weiter Zahlungen zu erhalten.

Wer im Oktober 2025 erstmals in Rente gehen kann

Im Oktober 2025 können verschiedene Jahrgänge und Personengruppen ihren Rentenbeginn beantragen – entscheidend sind sowohl das Geburtsdatum als auch die konkrete Rentenart. Die vier wichtigsten Altersrenten in Deutschland sind: Regelaltersrente, Altersrente für besonders langjährig Versicherte, Altersrente für langjährig Versicherte sowie Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Nachfolgend die exakten Jahrgänge und Voraussetzungen für jede Rentenart.

Regelaltersrente

  • Abschlagsfrei können ab Oktober 2025 alle Personen in Rente gehen, die zwischen dem 2. Dezember 1958 und dem 1. Oktober 1959 geboren wurden.
  • Sie müssen das 66. Lebensjahr vollendet haben, Jahrgang 1959 benötigt sogar 66 Jahre und 2 Monate.
  • Beispiel: Wer am 1. Oktober 1959 geboren wurde, kann ab 1. Dezember 2025 in Rente gehen; wer am 2. Oktober 1959 geboren wurde, erst im Januar 2026.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

  • Diese abschlagsfreie Rente gibt es ab Oktober 2025 für alle mit mindestens 45 Beitragsjahren, die zwischen dem 2. August 1960 und 1. Juni 1961 geboren sind.
  • Altersgrenze: 64 Jahre und 4 Monate (Jahrgang 1960) bis 64 Jahre und 6 Monate (Jahrgang 1961).
  • Wer z. B. am 1. Juni 1961 geboren wurde, kann ab 1. Dezember 2025 diese Rente beanspruchen.

Altersrente für langjährig Versicherte

  • Anspruch besteht ab Oktober 2025 für Personen mit mindestens 35 Beitragsjahren, die zwischen dem 2. Dezember 1961 und 1. Dezember 1962 geboren wurden.
  • Frühester Rentenbeginn: Mit 63 Jahren, allerdings mit Abschlägen von bis zu 13,2 %.
  • Beispiel: Jahrgang 1962 kann ab 2025 erstmals mit Abschlag in Rente gehen.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

  • Wer zwischen dem 2. Februar 1963 und dem 31. Dezember 1963 geboren wurde und eine Schwerbehinderung sowie mindestens 35 Versicherungsjahre nachweist, kann ab Oktober 2025 in Rente gehen.youtube
  • Das Mindestalter liegt bei 61 Jahren und 10 Monaten, Abschläge betragen regulär 10,8 % und verringern sich mit späterem Eintritt.youtube

Damit zeigt sich: Im Oktober 2025 können vor allem die genannten Geburtsjahrgänge und Erwerbsbiografien ihren Rentenantritt planen. Der Rentenantrag sollte nunmehr gestellt werden. Die exakte Prüfung lohnt sich, da unterschiedliche Rentenarten verschiedene Bedingungen und Abschläge beinhalten.

Fazit: Viel Neues zur Rente im Oktober 2025 – für (angehende) Rentner

Diese Neuerungen im Oktober 2025 betreffen alle Rentner und Rentenberechtigten direkt. Exakter IBAN-Check, Sofortüberweisung, Rentenerhöhung, der neue Zahltag, Zuschläge für Erwerbsminderungsrentner, die Abschaffung des Lebensnachweises und die eingeschränkte Bargeldauszahlung machen die eigenen Finanzen und Rentenplanung wichtiger denn je.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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