Immer mehr Rentnerinnen und Rentner fragen sich angesichts steigender Altersrenten und der Rentenerhöhung: “Wie viel Rente ist eigentlich steuerfrei?” Die Antwort darauf hängt von mehreren Faktoren ab, vor allem vom sogenannten Grundfreibetrag, dem Rentenfreibetrag und dem Jahr des Renteneintritts.
Die Basis: Der Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag ist die wichtigste Größe für die Frage, wie viel Rente steuerfrei bleibt. Für das Jahr 2025 beträgt er für Alleinstehende 12.096 € und für zusammen veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften 24.192 €. All deine Jahreseinkünfte – also auch die Rente – unterhalb dieses Wertes bleiben einkommensteuerfrei. Dieser Grundfreibetrag gilt für jeden steuerpflichtigen Bürger unabhängig von der Einkunftsart.
Der Rentenfreibetrag und der Besteuerungsanteil
Seit 2005 werden Renten zunehmend besteuert. Entscheidend ist das Jahr, in dem du erstmalig Rente erhalten hast. Abhängig davon gibt es einen festen Besteuerungsanteil und einen Rentenfreibetrag, der dich zusätzlich entlastet.
- Für Neurentner 2025: 83,5% der Jahresrente sind steuerpflichtig, 16,5% steuerfrei.
- Der persönliche Rentenfreibetrag ergibt sich aus deiner jährlichen Bruttorente im ersten vollen Rentenjahr. Er bleibt für die gesamte Rentenbezugsdauer konstant.
- Beispiel: Bei einer Jahresrente von 10.000 € bleiben 1.650 € steuerfrei (16,5% des Betrags).
Je später der Rentenbeginn, desto mehr Rente ist zu versteuern, da der Besteuerungsanteil jährlich steigt. Erst wer ab 2058 in Rente geht, muss die gesetzliche Rente komplett versteuern.
Pauschalen & Sonderausgaben für Rentner
Zusätzlich profitierst du als Rentner noch von weiteren Steuerbegünstigungen:
- Werbungskostenpauschale: 102€/Jahr werden automatisch abgezogen, wenn keine höheren tatsächlichen Werbungskosten vorliegen.
- Sonderausgaben-Pauschale: 36€/Jahr.
- Weitere Beiträge, etwa zur Kranken- und Pflegeversicherung, lassen sich ebenfalls absetzen.
Beispielrechnung für 2025 (Alleinstehende)
Nehmen wir an, du erhältst Jahresbruttorente 15.000€ und bist 2025 in Rente gegangen:
- Zu versteuernder Anteil: 83,5% von 15.000 € = 12.525 €
- Rentenfreibetrag: 2.475 €
- Werbungskostenpauschale: 102 €
- Sonderausgabenpauschale: 36 €
- Grundfreibetrag: 12.096 €
Das heißt, erst wenn deine steuerpflichtigen Einnahmen (nach Abzug aller Freibeträge und Pauschalen) den Grundfreibetrag überschreiten, musst du wirklich Einkommensteuer zahlen. Bei nur gesetzlicher Rente und wenig sonstigen Einkünften ist es also durchaus möglich, dass du gar keine Steuern zahlst.
Ab wann wird tatsächlich Einkommensteuer fällig?
Ob tatsächlich Steuern zu zahlen sind, hängt von deiner gesamten Einkommenssituation ab. Hast du nur eine kleine bis mittlere gesetzliche Rente und keine nennenswerten Zusatzeinkünfte, bleibst du oft unter dem Grundfreibetrag – dann zahlst du keine Steuern. Überschreitest du den Betrag (beispielsweise durch Betriebsrente, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge), kann Steuerpflicht entstehen.
Was ist mit Ehepaaren?
Für gemeinsam veranlagte Ehepaare gelten alle Freibeträge doppelt. Das bedeutet, erst ab 24.192 € zu versteuerndem Einkommen entsteht eine Einkommensteuerpflicht.
Zusammenfassung: Ab welcher Summemuss die Rente versteuert werden?
Für 2025 kannst du als alleinstehender Rentner eine Rente von etwa 12.000–13.000 € pro Jahr erhalten, ohne Steuern zu zahlen – je nachdem, wie hoch dein persönlicher Rentenfreibetrag ausfällt. Wer zusätzlich zu seiner gesetzlichen Rente weitere Einkünfte hat, sollte dies immer mitprüfen. Die konkrete Höhe hängt auch von der Höhe deiner Rente, deinem Renteneintrittsjahr und weiteren persönlichen Faktoren ab.
Wer unsicher ist, ob er steuerpflichtig ist oder wo seine individuelle Grenze liegt, sollte eine Steuerberatung in Anspruch nehmen oder eine Testberechnung mit einer Steuersoftware durchführen – so gibt es keine bösen Überraschungen.