Wenn zur eigenen Altersrente die Witwen- oder Witwerrente dazukommt, ist die Freude oft groß – bis der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung eine deutliche Kürzung ankündigt. Der Grund ist eine strenge Einkommensanrechnung: Nur ein gesetzlich festgelegter Freibetrag bleibt anrechnungsfrei, darüber hinaus werden 40 Prozent des Einkommens von der Hinterbliebenenrente abgezogen. Zum 1. Juli 2025 und erneut zum 1. Juli 2026 steigen diese Freibeträge, was für viele Witwen und Witwer spürbare Folgen hat. Die Deutsche Rentenversicherung erläutert die Grundzüge der Hinterbliebenenrente und der Einkommensanrechnung in ihren Informationsseiten zur Witwen- und Witwerrente ausführlich.
Dieser Beitrag zeigt Schritt für Schritt, wie die Einkommensanrechnung 2026 funktioniert, welche Beträge wirklich wichtig sind und wie Sie Ihre eigene Rente so im Blick behalten, dass es keine teuren Überraschungen gibt.
Warum Ihre eigene Rente die Witwenrente kürzen kann
Die Witwenrente oder Witwerrente soll den Lebensunterhalt nach dem Tod der Partnerin oder des Partners absichern. Gleichzeitig prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob Sie eigenes Einkommen erzielen – etwa eine eigene Altersrente, Erwerbseinkommen oder andere Rentenleistungen.
Nur bis zu einem bestimmten Freibetrag bleibt dieses Einkommen anrechnungsfrei. Übersteigt Ihr Netto-Einkommen den Freibetrag, werden von dem darüberliegenden Teil 40 Prozent auf Ihre Hinterbliebenenrente angerechnet. Das kann dazu führen, dass die Witwenrente deutlich sinkt oder in Einzelfällen sogar ganz entfällt.
Rechtsgrundlagen: Wo die Regeln zur Witwenrente im Gesetz stehen
Rechtsgrundlage für die Witwen- und Witwerrente ist § 46 SGB VI, der die Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe der Hinterbliebenenrenten regelt. Die Einkommensanrechnung selbst ist in § 97 SGB VI verankert.
Dort ist festgelegt, dass beim Bezug von Hinterbliebenenrenten das eigene Einkommen nur bis zu einem Freibetrag anrechnungsfrei bleibt. Dieser Freibetrag entspricht dem 26,4‑Fachen des jeweils geltenden aktuellen Rentenwerts, für waisenrentenberechtigte Kinder kommt ein Zuschlag in Höhe des 5,6‑Fachen des Rentenwerts dazu.
Freibeträge 2025/2026: Ab diesen Beträgen bleibt Ihre Witwenrente sicher
Für die Zeit vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 liegt der Freibetrag für die Einkommensanrechnung bei 1.076,86 Euro netto im Monat. Dieser Wert gilt bundeseinheitlich. Für jedes Kind, das grundsätzlich Anspruch auf eine Waisenrente haben könnte, erhöht sich der Freibetrag um 228,42 Euro.
Ab 1. Juli 2026 steigt der aktuelle Rentenwert weiter an, wodurch sich auch der Freibetrag erhöht. Berechnungen auf Basis der Rentenwert-Prognose ergeben einen Freibetrag von rund 1.122,53 Euro pro Monat. Pro waisenrentenberechtigtem Kind kommen dann 238,11 Euro zusätzlich hinzu.
Wichtig: Maßgeblich ist Ihr monatliches Netto-Einkommen im Sinne der Einkommensanrechnung – also nach Abzug bestimmter Pauschalen und Sozialabgaben.
So wirkt die 40‑Prozent-Regel ganz konkret auf Ihre Rente
Übersteigt Ihr Einkommen den Freibetrag, wird der darüberliegende Teil zu 40 Prozent auf Ihre Witwen- oder Witwerrente angerechnet. Das bedeutet:
- Bis zum Freibetrag bleibt die Hinterbliebenenrente ungekürzt.
- Vom Mehrbetrag (Netto-Einkommen minus Freibetrag) werden 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen.
Im sogenannten Sterbevierteljahr – den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod der versicherten Person – wird kein Einkommen angerechnet. In dieser Zeit erhalten Sie die Hinterbliebenenrente in voller Höhe, unabhängig von eigener Rente oder Hinzuverdienst.
Rechenbeispiel 2026: Wann Ihre Witwenrente wirklich gekürzt wird
Angenommen, Sie beziehen eine eigene Altersrente von 1.200 Euro netto im Monat und eine große Witwenrente von 900 Euro brutto. Ab Juli 2026 liegt der Freibetrag voraussichtlich bei rund 1.122,53 Euro.
- Ihr anzurechnendes Netto-Einkommen aus der eigenen Rente: 1.200 Euro.
- Freibetrag: 1.122,53 Euro.
- Übersteigender Betrag: 77,47 Euro.
Von diesen 77,47 Euro werden 40 Prozent, also rund 30,99 Euro, auf die Witwenrente angerechnet. Ihre Witwenrente sinkt damit von 900 Euro auf etwa 869 Euro. Liegt Ihre eigene Rente dagegen unterhalb des Freibetrags, bliebe die Witwenrente ungekürzt.
Bei zusätzlichem Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung oder Minijobs erhöht sich das angerechnete Einkommen entsprechend, was zu weiteren Kürzungen der Hinterbliebenenrente führen kann.
Welche Einkommen auf die Witwenrente angerechnet werden – und welche nicht
Die Deutsche Rentenversicherung unterscheidet verschiedene Einkommensarten, die auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet werden können. Dazu gehören insbesondere:
- Eigene gesetzliche Alters- oder Erwerbsminderungsrente,
- Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit,
- bestimmte betriebliche oder private Rentenleistungen,
- vergleichbare ausländische Renten.
Nicht angerechnet werden unter anderem bestimmte steuerfreie Leistungen, etwa Pflegegeld oder Entschädigungszahlungen, sowie die Hinterbliebenenrente selbst. Die genaue Bewertung des Einkommens ergibt sich aus den Verwaltungsvorschriften und Merkblättern der Deutschen Rentenversicherung.
Mit Kindern mehr Spielraum: So stark steigt Ihr Freibetrag
Haben Sie Kinder, die Anspruch auf eine Waisenrente haben oder haben könnten, steigt Ihr Freibetrag deutlich. Pro Kind erhöht sich der Freibetrag ab Juli 2025 um 228,42 Euro und ab Juli 2026 voraussichtlich um rund 238,11 Euro.
Damit können insbesondere jüngere Hinterbliebene mit Kindern erheblich mehr eigenes Einkommen erzielen, ohne dass ihre Witwen- oder Witwerrente gekürzt wird. Wichtig ist, dass die Anspruchsberechtigung des Kindes belegt werden kann – unabhängig davon, ob tatsächlich eine Waisenrente ausgezahlt wird.
Häufige Fehler bei der Einkommensanrechnung – und wie Sie sie vermeiden
In der Praxis zeigt sich, dass viele Hinterbliebene die Einkommensanrechnung nicht im Blick haben und deshalb negative Überraschungen erleben. Häufige Fehler sind:
- Eigene Einkommen werden der Rentenversicherung nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gemeldet.
- Änderungen (höhere Rente, mehr Hinzuverdienst) werden übersehen, sodass es später zu Nachberechnungen und Rückforderungen kommt.
- Der Freibetrag wird mit dem steuerlichen Grundfreibetrag verwechselt, obwohl es sich um unterschiedliche Regelungen handelt.
Die Deutsche Rentenversicherung weist in ihren Informationsmaterialien ausdrücklich darauf hin, dass Sie jede wesentliche Einkommensänderung unverzüglich mitteilen müssen. Andernfalls drohen Rückforderungen, die Ihre finanzielle Planung durcheinanderbringen können.
Eckdaten zur Einkommensanrechnung 2026 im schnellen Überblick
Zusammenfassung: Was Sie jetzt prüfen sollten, damit Ihre Witwenrente nicht sinkt
Für Witwen und Witwer ist die Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenrente eine der zentralen Stellschrauben für die finanzielle Planung im Alter. Ab 2025 bzw. 2026 gelten höhere Freibeträge, die es ermöglichen, mehr eigene Rente oder Hinzuverdienst zu beziehen, ohne dass die Witwenrente gekürzt wird – Einkommen über dem Freibetrag wird jedoch weiterhin zu 40 Prozent angerechnet.
Prüfen Sie daher regelmäßig, wie hoch Ihr anzurechnendes Netto-Einkommen ist, ob Kinder den Freibetrag erhöhen und ob sich durch Rentenanpassungen oder Gehaltserhöhungen Änderungen ergeben. Melden Sie jede relevante Einkommensänderung zeitnah der Deutschen Rentenversicherung und lassen Sie sich im Zweifel beraten – so vermeiden Sie unerwartete Kürzungen oder Rückforderungen und wissen genau, wie hoch Ihre eigene Rente sein darf, damit Ihre Witwenrente nicht gekürzt wird.

