Wie funktioniert die Witwenrente heute?
- Eigene Einkünfte (Lohn, eigene Rente, Mieteinnahmen etc.) werden oberhalb eines Freibetrags von 1.076,86 Euro (1.7.2025–30.6.2026, West/Nationalwert) zu 40 Prozent auf die Witwenrente oder Witwerrente angerechnet.
- Wird der Freibetrag überschritten, reduziert sich die Hinterbliebenenrente; Waisenrenten bleiben vom Hinzuverdienst hingegen unberührt.
Damit geraten gerade arbeitende Witwen und Witwer schnell in eine „Hinzuverdienst-Falle“: Jeder zusätzliche Euro über dem Freibetrag mindert die Rente teilweise.
Was ist mit dem neuen Sockelbetrag gemeint?
Unter der Vorgängerregierung lag bereits ein Entwurf auf dem Tisch, der einen zusätzlichen Sockelbetrag als neuen Freibetrag vorsah.
Kernidee:
- Diskutiert wurden Größenordnungen in Höhe der Minijob-Grenze, also mehrere hundert Euro zusätzlich, die komplett anrechnungsfrei bleiben würden.
Ein solcher Sockelbetrag wäre also nicht anstelle, sondern zusätzlich zum normalen Freibetrag vorgesehen.
Welche Vorteile hätte der Sockelbetrag für Hinterbliebene?
Laut Fachanalysen hätte ein Sockelbetrag spürbare finanzielle Effekte.
- Mehr Einkommen bleibt anrechnungsfrei: Erst oberhalb von Freibetrag + Sockelbetrag würde die 40-Prozent-Anrechnung einsetzen.
- Kürzungen greifen später oder gar nicht: Gerade Teilzeitkräfte und Minijobber könnten erheblich mehr brutto verdienen, ohne dass die Witwenrente sinkt.
- Arbeit lohnt sich stärker: Der Anreiz, wieder ins Berufsleben einzusteigen oder Stunden aufzustocken, wäre größer, weil nicht jeder zusätzliche Euro die Rente mindert.
- Bessere Planbarkeit: Wenn sich der Sockelbetrag automatisch an Mindestlohn/Minijob-Grenze koppelt, müssten Gesetze nicht ständig nachjustiert werden.
Gerade jüngere Witwen und Witwer, die neben Kindern arbeiten, könnten so deutlich stabilere Haushaltsbudgets erreichen.
Was ist bereits sicher: aktueller Freibetrag bis Mitte 2026
Faktisch in Kraft sind derzeit nur folgende Regelungen:
- Der Einkommens-Freibetrag liegt vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 bei 1.076,86 Euro monatlich und erhöht sich je Kind um 228,42 Euro.
- Einkommen oberhalb dieses Betrags wird weiterhin zu 40 Prozent auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet.
Auch der neue Zuschlag bei Erwerbsminderungsrenten wird ab Ende 2025 als Einkommen mitgeprüft, allerdings frühestens ab Juli 2026 in der Hinterbliebenenrente wirksam, und wegen der geringen Höhe meist nur moderat.
Wann kommt der Sockelbetrag – und kommt er überhaupt?
- Rentenexperten berichten, dass die Idee eines Sockelbetrags weiterhin geprüft wird, nunmehr von der aktuellen Regierung.
- Konkrete Pläne, den Sockelbetrag ab 2027 einzuführen, galten als nicht unrealistisch, wurden aber dennoch wieder auf Eis gelegt.
- Die Deutsche Rentenversicherung selbst weist bislang nur auf die bestehenden Freibeträge und die jährliche Anpassung zum 1. Juli hin – ein Sockelbetrag taucht in den offiziellen FAQ derzeit nicht als beschlossene oder geplante Regelung auf.
Aktueller Stand:
- Es gibt keinen beschlossenen Sockelbetrag in der Witwenrente.
- Zeitpunkt und genaue Höhe bleiben politisch offen; ein Starttermin „ab 2027“ ist spekulativ und hängt von Gesetzgebungsverfahren und Mehrheiten ab.
Was Hinterbliebene jetzt schon tun können
- Eigenes Einkommen prüfen: Nettolohn/Nettoeinkommen nach DRV-Methode berechnen und mit dem Freibetrag von 1.076,86 Euro plus Kinderzuschläge vergleichen.
- Bescheide der DRV kontrollieren: Stimmt die Einkommensanrechnung, sind Freibeträge und Kinder korrekt berücksichtigt? Bei Fehlern Widerspruch prüfen.
- Politische Entwicklung beobachten: Wer nah an der Freibetragsgrenze arbeitet, sollte mögliche Reformen (Sockelbetrag, neue Hinzuverdienstgrenzen) im Blick behalten, da sie Einkommen und Rentenhöhe direkt beeinflussen.
Ein Sockelbetrag bei der Witwenrente könnte Hinterbliebenen endlich ermöglichen, mehr zu arbeiten, ohne die Rente zu riskieren – doch noch ist er nur ein Reformversprechen, kein Gesetz.


