Wer eine Witwenrente erhält oder neben einer Erwerbsminderungsrente arbeiten möchte, kann sich im November 2026 bei kostenlosen Onlinevorträgen der Deutschen Rentenversicherung informieren. Am 10. November geht es um Erwerbsminderung und Hinzuverdienst, am 19. November um Hinterbliebenenrenten und die Anrechnung eigenen Einkommens. Die Rentenversicherung hat ihr Novemberprogramm am 30. Oktober veröffentlicht. Bei diesen Daten handelt es sich um Informationstermine, nicht um neue Kürzungsstichtage oder gesetzliche Meldefristen. Es geht um ein Info-Programm der DRV!
Welche Termine sind für Witwenrente und EM-Rente wichtig?
Für Fragen zur Erwerbsminderungsrente ist der 10. November 2026 vorgesehen. Wer wissen möchte, wann eigenes Einkommen die Witwen- oder Witwerrente mindert, kann den Vortrag am 19. November besuchen. Beide Veranstaltungen finden online statt. Die Teilnahme ist kostenlos; erforderlich ist eine Anmeldung per E-Mail.
| Termin | Onlinevortrag | Wichtige Themen | Stichwort für die Anmeldung |
|---|---|---|---|
| 10. November 2026, 13:30 bis 15:00 Uhr | Erwerbsgemindert oder berufsunfähig – Was wäre, wenn? | Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente, Bezugsdauer und Hinzuverdienst | Erwerbsgemindert |
| 19. November 2026, 16:00 bis 17:00 Uhr | Todesfall: Wie bin ich versorgt? | Hinterbliebenenleistungen, Einkommensanrechnung und Abfindung bei Wiederheirat | Todesfall |
Die Termine und Anmeldestichwörter sind in den jeweiligen Veranstaltungsankündigungen der Deutschen Rentenversicherung veröffentlicht.
Das Novemberprogramm enthält außerdem am 25. November den Vortrag „Weiterarbeit und/oder Rente“. Dieser Termin betrifft das Arbeiten neben der Altersrente und ist vom Schwerpunkt Erwerbsminderungsrente zu unterscheiden.
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Was erfahren Beschäftigte und Rentenbezieher am 10. November?
Der Vortrag am 10. November behandelt die Frage, wann Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit vorliegt, wie lange eine entsprechende Rente gezahlt wird und welcher Hinzuverdienst möglich ist. Das Angebot richtet sich damit auch an Menschen, die noch keine Erwerbsminderungsrente beziehen und sich über ihre Absicherung informieren möchten.
Für Menschen mit einer laufenden Erwerbsminderungsrente ist vor allem das Zusammenspiel von Einkommen und Arbeitsumfang wichtig. Eine eingehaltene Verdienstgrenze bedeutet nicht automatisch, dass jede Beschäftigung mit dem Rentenanspruch vereinbar ist. Entscheidend bleibt auch das gesundheitliche Leistungsvermögen, auf dessen Grundlage die Rente bewilligt wurde.
Wie viel Hinzuverdienst ist bei einer EM-Rente 2026 möglich?
Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt die jährliche Hinzuverdienstgrenze 2026 insgesamt 20.763,75 Euro. Bei teilweiser Erwerbsminderung liegt sie bei mindestens 41.527,50 Euro. Die persönliche Grenze bei teilweiser Erwerbsminderung kann höher ausfallen, weil sie anhand früherer versicherter Verdienste individuell berechnet wird. Diese Werte gelten seit dem 1. Januar 2026.
| Rentenart | Jährliche Hinzuverdienstgrenze 2026 | Zusätzlicher Prüfpunkt |
|---|---|---|
| Volle Erwerbsminderungsrente | 20.763,75 Euro | Die Tätigkeit muss zum festgestellten Leistungsvermögen passen. |
| Teilweise Erwerbsminderungsrente | Mindestens 41.527,50 Euro | Maßgeblich ist die individuell ermittelte Grenze. Auch der Arbeitsumfang zählt. |
Die Beträge beziehen sich auf den maßgeblichen Hinzuverdienst im Kalenderjahr, nicht auf einen monatlichen Nettoverdienst. Bei Beschäftigten zählt grundsätzlich das Bruttoarbeitsentgelt, bei Selbstständigen der steuerrechtliche Gewinn.
Medizinisch setzt eine volle Erwerbsminderung grundsätzlich voraus, dass jemand unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Bei teilweiser Erwerbsminderung sind es mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden. Sonderfälle sind möglich, etwa eine volle Erwerbsminderungsrente wegen eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes.
Bevor Sie einen Nebenjob aufnehmen oder Ihre Tätigkeit ausweiten, sollten Sie deshalb die Auswirkungen mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären. Für eine Rückkehr ins Erwerbsleben gibt es außerdem die Möglichkeit einer Arbeitserprobung. Deren Voraussetzungen sollten vorab geklärt werden.
Wann wird eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet?
Eigenes Einkommen mindert eine Witwen- oder Witwerrente grundsätzlich erst, wenn das nach den gesetzlichen Regeln ermittelte Einkommen den persönlichen Freibetrag übersteigt. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt dieser monatlich 1.122,53 Euro. Vom übersteigenden Betrag werden 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Für jedes Kind, das Anspruch auf Waisenrente hat, erhöht sich der Freibetrag um 238,11 Euro monatlich. Entscheidend ist dabei nicht ohne Weiteres das Netto auf Ihrer Gehaltsabrechnung. Die Rentenversicherung berechnet das maßgebliche Einkommen mit gesetzlich vorgesehenen pauschalen Abzügen. Bei Arbeitsentgelt beträgt dieser Abzug regelmäßig 40 Prozent des Bruttobetrags.
Auch eine eigene gesetzliche Rente kann als Einkommen berücksichtigt werden. Welche weiteren Einkünfte zählen, hängt unter anderem davon ab, ob die älteren oder die seit 2002 erweiterten Anrechnungsregeln gelten. Deshalb lässt sich aus dem Freibetrag allein keine für alle Hinterbliebenen passende Bruttoverdienstgrenze ableiten.
Der Vortrag am 19. November greift diese Einkommensanrechnung auf. Außerdem geht es darum, wer Hinterbliebenenleistungen erhalten kann, wie lange sie gezahlt werden und welche Folgen eine Wiederheirat hat. Als weiteres Thema nennt die Rentenversicherung das Rentensplitting, also die Aufteilung von Rentenanwartschaften zwischen Ehepartnern.
Wie melden Sie sich für die kostenlosen Vorträge an?
Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an onlinevortraege@drv-bund.de. Für den Termin am 10. November geben Sie das Stichwort „Erwerbsgemindert“ an, für den 19. November das Stichwort „Todesfall“. Die Rentenversicherung bittet darum, zur Sicherheit auch die eigene E-Mail-Adresse in der Anmeldung aufzuführen.
Für den Hinterbliebenenvortrag bestätigt die Veranstaltungsseite: Nach der Anmeldung erhalten Teilnehmende eine E-Mail mit Zugangsdaten sowie Informationen zur Einwahl und zum Ablauf. Eine konkrete Anmeldefrist nennt diese Ankündigung nicht.
Wichtig ist die Trennung zwischen Veranstaltungsanmeldung und Rentenangelegenheit: Die Anmeldung zum Vortrag ersetzt keine Mitteilung über eine Beschäftigung oder relevante Einkünfte an den zuständigen Rentenversicherungsträger. Wer neben einer Erwerbsminderungsrente arbeitet, soll seine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit der Rentenversicherung melden.
FAQ zum Vortragsprogramm der DRV im November 2026
Kann ich den Vortrag zur Witwenrente auf dem Smartphone verfolgen?
Ja. Die Rentenversicherung nennt neben PC und Laptop auch Tablet und Smartphone als geeignete Geräte. Für die präsentierten Inhalte empfiehlt sie allerdings einen größeren Bildschirm.
Welche technische Ausstattung brauche ich?
Für den Hinterbliebenenvortrag empfiehlt die Rentenversicherung einen gängigen Browser in aktueller Fassung, beispielsweise Chrome, Firefox oder Safari. Einzelheiten zur Einwahl erhalten Sie mit den Zugangsdaten.
Darf ich den Vortrag zur Hinterbliebenenrente aufzeichnen?
Nein. Nach den Teilnahmehinweisen sind Bild- und Tonaufzeichnungen nicht erlaubt. Die Rentenversicherung zeichnet diesen Vortrag ebenfalls nicht auf.
Gilt die Einkommensanrechnung auch für Waisenrenten?
Nein. Bei gesetzlichen Waisenrenten wird eigenes Einkommen nicht angerechnet. Die Regeln für Witwen- und Witwerrenten lassen sich daher nicht auf Waisenrenten übertragen.
Zusammenfassung zu den Info-Programmen der Deutschen Rentenversicherung
Der 10. und der 19. November 2026 bieten Gelegenheit, sich über Hinzuverdienst bei Erwerbsminderung und die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten zu informieren. Wer teilnehmen möchte, muss sich per E-Mail anmelden. Für die eigene Rentenzahlung bleiben unabhängig davon jedoch selbstverständlich die persönlichen Einkommensverhältnisse, das festgestellte Leistungsvermögen und die Prüfung durch den zuständigen Rentenversicherungsträger maßgeblich.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Onlinevorträge im November 2026 – Programm vom 30. Oktober 2026
- Deutsche Rentenversicherung: „Erwerbsgemindert oder berufsunfähig – Was wäre wenn?“ am 10. November 2026
- Deutsche Rentenversicherung: „Todesfall: Wie bin ich versorgt?“ am 19. November 2026
- Deutsche Rentenversicherung: Hinzuverdienst und Einkommensanrechnung bei Renten