Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Rente und Wohngeld 2026: So viel an Zuschuss steht Rentnern laut Tabelle wirklich zu!

Im Jahr 2026 können Rentner in Deutschland Anspruch auf Wohngeld erhalten – die Höhe und die exakten Summen sind über die Wohngeldtabellen geregelt und bleiben zunächst auf dem Stand von 2025, da eine neue Dynamisierung erst wieder 2027 erfolgt. Einzelheiten und Tabellen hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..

Wohngeld für Rentner – Anspruch und Berechnung

Wohngeld richtet sich als Mietzuschuss an alle, deren übriges Einkommen – typischerweise die Altersrente – nicht für die gesamten Wohnkosten reicht. Es wird deutschlandweit nach sieben Mietstufen und Haushaltsgröße berechnet. Relevante Einkommen sind nicht nur die Rente, sondern auch ergänzende Einnahmen z.B. aus Vermietung oder Kapitaleinkünften.

Tabellen: Diese Summen stehen Rentnern 2026 tatsächlich zu

Die Wohngeldtabellen regeln die maximalen Einkommensgrenzen (Rente) und Höchstbeträge. Für 2026 gelten die Werte von 2025:

Alleinstehende Rentner (1 Person)

MietstufeMonatliches HöchsteinkommenHöchstbetrag Wohngeld 2025/26
I1.443 € 490,60 €
II1.477 € 537,60 €
III1.509 € 567,20 €
IV1.541 € 640,60 €
V1.568 € 691,60 €
VI1.593 € 744,60 €
VII1.619 € 806,60 €

Rentnerpaare (2 Personen)

MietstufeMonatliches HöchsteinkommenHöchstbetrag Wohngeld 2025/26
I1.953 € 604,40 €
II1.996 € 660,40 €
III2.037 € 718,40 €
IV2.080 € 786,40 €
V2.114 € 847,40 €
VI2.147 € 912,40 €
VII2.181 € 987,40 €

Besonderheiten und Hinweise für die Antragstellung

  • Die Erfassung aller Einkommen sind wichtig für die Berechnung der Höhe des Wohngeldes. Auch Freibeträge z.B. für Schwerbehinderte oder Pflegebedürftige, kommen zur Anwendung, s.u..
  • Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus.
  • Berechnung und Beantragung sind oft digital über Wohngeldrechner und lokale Behörden möglich.

Freibeträge bei der Wohngeld-Berechnung

Im Rahmen der Wohngeldberechnung wird das Nettoeinkommen um verschiedene Freibeträge gemindert, sodass bestimmte Einkommensanteile unberücksichtigt bleiben. Zu den einkommensrelevanten Einnahmen zählen beispielsweise auch Mieteinkünfte oder Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge, welche mit eingerechnet werden.

Berücksichtigte Abzugsmöglichkeiten (Freibeträge) von der Brutto-Rente sind unter anderem:

  • Für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kann ein Pauschalabzug von 10 Prozent des Einkommens angesetzt werden.
  • Bei steuerpflichtigem Einkommen reduziert ein Pauschalabzug von 20 Prozent die Berechnungsbasis des Wohngeldes.
  • Schwerbehinderte Haushaltsmitglieder dürfen jährlich 1.800 Euro, also monatlich 150 Euro, als Freibetrag geltend machen, sofern der Grad der Behinderung 100 beträgt.
  • Pflegedürftigen Personen steht ebenfalls ein Freibetrag von 1.800 Euro jährlich (monatlich 150 Euro) zu – dieser gilt unabhängig von Art und Dauer der Pflege.
  • Wenn nachweislich Pflegegeld für die Versorgung eines pflegebedürftigen Haushaltsmitglieds verwendet wird, kann je nach Fall zusätzlich ein Freibetrag bis zu 6.540 Euro gewährt werden.
  • Auch bestehende Unterhaltsverpflichtungen können als Freibeträge abgezogen werden.

Beispiel zur Wohngeldberechnung und den Freibeträgen

Eine Rentnerin bezieht nach längerer Teilzeittätigkeit lediglich eine monatliche Bruttorente von 860 Euro. Sie hat keine weiteren Einkünfte, unterliegt nicht der Steuerpflicht. Ihr Wohnort zahlt zur Mietenstufe I.

  • Ihr für das Wohngeld zu berücksichtigende Einkommen nutzt Freibeträge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Werbungskostenpauschale.
  • Berechnungsschritte: Bruttorente 860,00 Euro abzüglich Werbungskostenpauschale von 8,50 Euro; das ergibt 851,50 Euro. Davon werden dann 10 % für Kranken- und Pflegeversicherung (85,15 Euro) pauschal abgezogen, also bleiben 766,35 Euro als monatliches Gesamteinkommen.
  • Mietkosten: Die monatliche Bruttokaltmiete beträgt 345,00 Euro (inklusive Klimakomponente). Nach aktueller Tabelle ergibt sich ein Wohngeldanspruch von ca. 250,00 Euro.

Relevant ist zudem: Wer einen Grundrentenzuschlag aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, kann einen Freibetrag beim Wohngeld geltend machen – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und eine mindestens 33-jährige Versicherungszeit mit unterdurchschnittlichem Einkommen nachgewiesen wird.

Zusammenfassung: Rente und Wohngeld 2026

Für das Jahr 2026 stehen Rentnern in Deutschland nach der gültigen Tabelle weiterhin relativ hohe Wohngeldsummen zu, die konkret nach Haushaltsgröße und Wohnort variieren. Wer nur eine niedrige Rente bezieht und die Einkommensgrenzen einhält, sollte einen Wohngeldantrag stellen und sich so einen wichtigen Zuschuss zu den Wohnkosten sichern!

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.