Wohngeld für Rentner – Anspruch und Berechnung
Wohngeld richtet sich als Mietzuschuss an alle, deren übriges Einkommen – typischerweise die Altersrente – nicht für die gesamten Wohnkosten reicht. Es wird deutschlandweit nach sieben Mietstufen und Haushaltsgröße berechnet. Relevante Einkommen sind nicht nur die Rente, sondern auch ergänzende Einnahmen z.B. aus Vermietung oder Kapitaleinkünften.
Tabellen: Diese Summen stehen Rentnern 2026 tatsächlich zu
Die Wohngeldtabellen regeln die maximalen Einkommensgrenzen (Rente) und Höchstbeträge. Für 2026 gelten die Werte von 2025:
Alleinstehende Rentner (1 Person)
Mietstufe | Monatliches Höchsteinkommen | Höchstbetrag Wohngeld 2025/26 |
---|---|---|
I | 1.443 € | 490,60 € |
II | 1.477 € | 537,60 € |
III | 1.509 € | 567,20 € |
IV | 1.541 € | 640,60 € |
V | 1.568 € | 691,60 € |
VI | 1.593 € | 744,60 € |
VII | 1.619 € | 806,60 € |
Rentnerpaare (2 Personen)
Mietstufe | Monatliches Höchsteinkommen | Höchstbetrag Wohngeld 2025/26 |
---|---|---|
I | 1.953 € | 604,40 € |
II | 1.996 € | 660,40 € |
III | 2.037 € | 718,40 € |
IV | 2.080 € | 786,40 € |
V | 2.114 € | 847,40 € |
VI | 2.147 € | 912,40 € |
VII | 2.181 € | 987,40 € |
Besonderheiten und Hinweise für die Antragstellung
- Die Erfassung aller Einkommen sind wichtig für die Berechnung der Höhe des Wohngeldes. Auch Freibeträge z.B. für Schwerbehinderte oder Pflegebedürftige, kommen zur Anwendung, s.u..
- Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus.
- Berechnung und Beantragung sind oft digital über Wohngeldrechner und lokale Behörden möglich.
Freibeträge bei der Wohngeld-Berechnung
Im Rahmen der Wohngeldberechnung wird das Nettoeinkommen um verschiedene Freibeträge gemindert, sodass bestimmte Einkommensanteile unberücksichtigt bleiben. Zu den einkommensrelevanten Einnahmen zählen beispielsweise auch Mieteinkünfte oder Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge, welche mit eingerechnet werden.
Berücksichtigte Abzugsmöglichkeiten (Freibeträge) von der Brutto-Rente sind unter anderem:
- Für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kann ein Pauschalabzug von 10 Prozent des Einkommens angesetzt werden.
- Bei steuerpflichtigem Einkommen reduziert ein Pauschalabzug von 20 Prozent die Berechnungsbasis des Wohngeldes.
- Schwerbehinderte Haushaltsmitglieder dürfen jährlich 1.800 Euro, also monatlich 150 Euro, als Freibetrag geltend machen, sofern der Grad der Behinderung 100 beträgt.
- Pflegedürftigen Personen steht ebenfalls ein Freibetrag von 1.800 Euro jährlich (monatlich 150 Euro) zu – dieser gilt unabhängig von Art und Dauer der Pflege.
- Wenn nachweislich Pflegegeld für die Versorgung eines pflegebedürftigen Haushaltsmitglieds verwendet wird, kann je nach Fall zusätzlich ein Freibetrag bis zu 6.540 Euro gewährt werden.
- Auch bestehende Unterhaltsverpflichtungen können als Freibeträge abgezogen werden.
Beispiel zur Wohngeldberechnung und den Freibeträgen
Eine Rentnerin bezieht nach längerer Teilzeittätigkeit lediglich eine monatliche Bruttorente von 860 Euro. Sie hat keine weiteren Einkünfte, unterliegt nicht der Steuerpflicht. Ihr Wohnort zahlt zur Mietenstufe I.
- Ihr für das Wohngeld zu berücksichtigende Einkommen nutzt Freibeträge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Werbungskostenpauschale.
- Berechnungsschritte: Bruttorente 860,00 Euro abzüglich Werbungskostenpauschale von 8,50 Euro; das ergibt 851,50 Euro. Davon werden dann 10 % für Kranken- und Pflegeversicherung (85,15 Euro) pauschal abgezogen, also bleiben 766,35 Euro als monatliches Gesamteinkommen.
- Mietkosten: Die monatliche Bruttokaltmiete beträgt 345,00 Euro (inklusive Klimakomponente). Nach aktueller Tabelle ergibt sich ein Wohngeldanspruch von ca. 250,00 Euro.
Relevant ist zudem: Wer einen Grundrentenzuschlag aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, kann einen Freibetrag beim Wohngeld geltend machen – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und eine mindestens 33-jährige Versicherungszeit mit unterdurchschnittlichem Einkommen nachgewiesen wird.
Zusammenfassung: Rente und Wohngeld 2026
Für das Jahr 2026 stehen Rentnern in Deutschland nach der gültigen Tabelle weiterhin relativ hohe Wohngeldsummen zu, die konkret nach Haushaltsgröße und Wohnort variieren. Wer nur eine niedrige Rente bezieht und die Einkommensgrenzen einhält, sollte einen Wohngeldantrag stellen und sich so einen wichtigen Zuschuss zu den Wohnkosten sichern!