60.000 Euro Schonvermögen beim Wohngeld
Für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied gilt beim Wohngeld eine Vermögensfreigrenze von 60.000 Euro. Für jedes weitere Haushaltsmitglied (zum Beispiel Ehepartner) erhöht sich diese Grenze um jeweils 30.000 Euro, sodass ein Rentnerpaar bis zu 90.000 Euro Vermögen haben darf. Selbstgenutztes Wohneigentum zählt in der Regel nicht zu diesem Vermögen, wenn nur ein Lastenzuschuss fürs Eigenheim beantragt wird.
Wohngeld für Rentner: Voraussetzungen 2025
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu Wohnkosten bei Eigentum (Lastenzuschuss) und richtet sich an Haushalte mit geringem Einkommen. Rentner haben Anspruch, wenn ihre Rente und eventuelle Nebeneinkünfte unter bestimmten Höchstgrenzen liegen und die Miete im Rahmen der örtlichen Mietstufe als angemessen gilt. Zusätzlich darf kein anderer vorrangiger Sozialleistungsanspruch wie Grundsicherung im Alter bestehen, da dann diese Leistung die Wohnkosten abdeckt.
Vermögen über 60.000 Euro: Gibt es Ausnahmen?
Die 60.000-Euro-Grenze ist eine verwaltungsinterne Richtgröße, die Behörden zur Orientierung nutzen. Gerichte betonen jedoch, dass eine starre Vermögensgrenze unzulässig ist und immer die individuelle Lage geprüft werden muss. Für ältere Menschen über 60 kann ein höheres Schonvermögen zulässig sein, sodass auch bei etwas höheren Ersparnissen ein Wohngeldanspruch nicht automatisch entfällt.
§ 21 Wohngeld-Gesetz spricht nur von einem “erheblichen” Vermögen, dass den Anspruch auf Wohngeld ausschließt. Einzelheiten regeln dann die Verwaltungsvorschriften zu § 21 WohngeldG.
Was zum Vermögen zählt – und was nicht
Als Vermögen gelten unter anderem Bankguthaben, Wertpapiere, Bausparverträge, Bargeld, Zweitimmobilien oder verwertbare Lebensversicherungen. Nicht zum schädlichen Vermögen zählen übliche Haushaltsgegenstände, notwendiger Hausrat, ein angemessenes Auto oder das selbst bewohnte Eigenheim bei einem Lastenzuschuss. Wichtig ist eine vollständige, aber übersichtliche Aufstellung des verwertbaren Vermögens im Antrag.
So sichern sich Rentner Wohngeld trotz Vermögen
Rentner mit Vermögen bis 60.000 Euro (beziehungsweise plus 30.000 Euro je weiterer Person) sollten unbedingt einen Wohngeldantrag stellen und ihr Vermögen transparent nachweisen. Liegt das Vermögen darüber, kann auf die Rechtsprechung zu höheren Schonvermögen im Alter verwiesen und bei Ablehnung Widerspruch eingelegt werden. Ein Wohngeldrechner hilft vorab zu prüfen, ob sich der Antrag lohnt und welche ungefähre Höhe des Zuschusses möglich ist.


