Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Wohngeld für Rentner: Zuschuss zur Rente trotz 60.000 Euro Vermögen – so geht ‘s!

Eine Auszahlung von Wohngeld ist für Rentner auch dann möglich, wenn ein Vermögen von 60.000 Euro vorhanden ist, denn dieser Betrag gilt als zulässiges Schonvermögen für Alleinstehende. Entscheidend bleibt, ob Rente und weitere Einkünfte niedrig genug sind und die Miete als angemessen gilt. Einzelheiten zum Anspruch auf Wohngeld neben der Rente (Altersrente oder EM-Rente) hier in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

60.000 Euro Schonvermögen beim Wohngeld

Für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied gilt beim Wohngeld eine Vermögensfreigrenze von 60.000 Euro. Für jedes weitere Haushaltsmitglied (zum Beispiel Ehepartner) erhöht sich diese Grenze um jeweils 30.000 Euro, sodass ein Rentnerpaar bis zu 90.000 Euro Vermögen haben darf. Selbstgenutztes Wohneigentum zählt in der Regel nicht zu diesem Vermögen, wenn nur ein Lastenzuschuss fürs Eigenheim beantragt wird.

Wohngeld für Rentner: Voraussetzungen 2025

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu Wohnkosten bei Eigentum (Lastenzuschuss) und richtet sich an Haushalte mit geringem Einkommen. Rentner haben Anspruch, wenn ihre Rente und eventuelle Nebeneinkünfte unter bestimmten Höchstgrenzen liegen und die Miete im Rahmen der örtlichen Mietstufe als angemessen gilt. Zusätzlich darf kein anderer vorrangiger Sozialleistungsanspruch wie Grundsicherung im Alter bestehen, da dann diese Leistung die Wohnkosten abdeckt.

Vermögen über 60.000 Euro: Gibt es Ausnahmen?

Die 60.000-Euro-Grenze ist eine verwaltungsinterne Richtgröße, die Behörden zur Orientierung nutzen. Gerichte betonen jedoch, dass eine starre Vermögensgrenze unzulässig ist und immer die individuelle Lage geprüft werden muss. Für ältere Menschen über 60 kann ein höheres Schonvermögen zulässig sein, sodass auch bei etwas höheren Ersparnissen ein Wohngeldanspruch nicht automatisch entfällt.

§ 21 Wohngeld-Gesetz spricht nur von einem “erheblichen” Vermögen, dass den Anspruch auf Wohngeld ausschließt. Einzelheiten regeln dann die Verwaltungsvorschriften zu § 21 WohngeldG.

Was zum Vermögen zählt – und was nicht

Als Vermögen gelten unter anderem Bankguthaben, Wertpapiere, Bausparverträge, Bargeld, Zweitimmobilien oder verwertbare Lebensversicherungen. Nicht zum schädlichen Vermögen zählen übliche Haushaltsgegenstände, notwendiger Hausrat, ein angemessenes Auto oder das selbst bewohnte Eigenheim bei einem Lastenzuschuss. Wichtig ist eine vollständige, aber übersichtliche Aufstellung des verwertbaren Vermögens im Antrag.

So sichern sich Rentner Wohngeld trotz Vermögen

Rentner mit Vermögen bis 60.000 Euro (beziehungsweise plus 30.000 Euro je weiterer Person) sollten unbedingt einen Wohngeldantrag stellen und ihr Vermögen transparent nachweisen. Liegt das Vermögen darüber, kann auf die Rechtsprechung zu höheren Schonvermögen im Alter verwiesen und bei Ablehnung Widerspruch eingelegt werden. Ein Wohngeldrechner hilft vorab zu prüfen, ob sich der Antrag lohnt und welche ungefähre Höhe des Zuschusses möglich ist.

Weitere Infos zum Wohngeld für Rentner

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.