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Zuschuss zur Rente nicht erst 2026 sichern: sofort 5 x finanzielle Entlastung für Rentner!

Ein finanzieller Zuschuss zur Rente lässt sich in Deutschland nicht nur über langfristige Reformen oder geplante Änderungen sichern – zahlreiche Möglichkeiten bieten Rentnerinnen und Rentnern sofortige und dauerhafte Entlastung. Im Fokus stehen dabei fünf wichtige Wege, wie sich das Haushaltsbudget gerade im Ruhestand nachhaltig stärken lässt: über Wohngeld, Lastenzuschuss, Grundrente, Krankenversicherungs-Zuschuss und Grundsicherung im Alter. Eine Übersicht zu den Rentenzuschüssen finden Sie hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Wohngeld: Staatlicher Zuschuss zu Miet- und Wohnkosten

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Rentner mit geringem Einkommen und wird zur Unterstützung der Wohnkosten gezahlt. Es richtet sich sowohl an Mieter als auch – als Lastenzuschuss – an Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie.

  • Ab Januar 2025 steigt das Wohngeld um durchschnittlich 15 Prozent – im Schnitt erhalten Wohngeldhaushalte rund 330 bis 400 Euro monatlich.
  • Voraussetzung für Wohngeld ist ein zu geringes Einkommen, um die Miet- bzw. Wohnkosten selbst zu tragen. Bürgergeld- und Grundsicherungsbezieher sind ausgeschlossen.
  • Der Antrag auf Wohngeld wird bei der örtlichen Wohngeldstelle eingereicht, oft auch online möglich.

Lastenzuschuss für Eigenheimbesitzer

Eigenheimbesitzer – also Rentner, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst bewohnen – können unter bestimmten Voraussetzungen einen Lastenzuschuss beantragen.

  • Der Lastenzuschuss unterstützt Eigentümer mit niedrigen Renten bei Belastungen wie Kreditraten, Grundsteuer oder hohen Betriebskosten.
  • Anspruch besteht, wenn die Wohnkosten im Verhältnis zum verfügbaren Haushaltseinkommen zu hoch sind. Auch Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten zählen dazu.
  • Antrag und Nachweis der laufenden finanziellen Belastung sind bei der zuständigen Wohngeldbehörde einzureichen.

Der Lastenzuschuss ist also das Wohngeld für Haus- und Wohnungseigentümer.

Grundrente: Aufstockung für langjährige Geringverdiener

Die Grundrente ist ein Zuschlag für Rentner, die jahrzehntelang gearbeitet, aber nur wenig verdient haben. Besonders profitieren Menschen, die mindestens 33 Jahre mit Pflichtbeiträgen für Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege nachweisen.

  • Die Grundrente wird automatisch zur regulären Rente gezahlt, der durchschnittliche Zuschlag liegt zwischen 80 und 420 Euro monatlich, je nach Versicherungsverlauf.
  • Einkommen und andere Sozialleistungen werden angerechnet; wird Freibeträge überschritten, verringert sich der Grundrentenzuschlag.
  • Auch Teilzeitkräfte, Minijobber und Menschen mit längeren Erwerbspausen können anspruchsberechtigt sein, sofern die Mindestzeiten erreicht werden.

Zuschuss der Krankenversicherung (bei freiwillig oder privat Versicherten)

Rentner, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat versichert sind, erhalten einen Krankenversicherungszuschuss von der gesetzlichen Rentenversicherung. Das ist etwas anderes als die Krankenversicherung der Rentner (KvdR).

  • Für freiwillig gesetzlich versicherte Rentner beträgt der Zuschuss 7,3 Prozent der gesetzlichen Rente, gedeckelt auf den Wert, der für die gesetzliche Krankenversicherung fällig wäre.
  • Privat Krankenversicherte erhalten einen prozentualen Zuschuss, der anteilig für die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt wird – ebenso abhängig von der gesetzlichen Bezugsgröße.
  • Ein Antrag ist erforderlich; Nachweise der gezahlten Beiträge und entsprechenden Versicherungsstatus sind beizulegen.

Grundsicherung im Alter

Wenn die eigene Rente nicht zum Lebensunterhalt reicht, bietet die Grundsicherung im Alter finanzielle Sicherheit. Sie garantiert ein gesetzlich definiertes Existenzminimum und übernimmt Miet-, Heiz- und Lebenshaltungskosten, wenn andere Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.

  • Anspruchsberechtigt sind alle Rentner ab dem Regelrentenalter, deren Einkommen – inklusive Rente, Grundrente, Wohngeld etc. – unterhalb der Sozialhilfeschwelle liegt.
  • Die Antragstellung erfolgt beim Sozialamt der Kommune, es gibt keine Rückforderung von den Kindern, solange deren Bruttoeinkommen unter 100.000 Euro liegt.
  • Die Grundsicherung wird individuell berechnet und umfasst Bedarf für Unterkunft, Heizung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Mehrbedarfe bei Behinderung oder Krankheit.

Sofortige Entlastung für Rentner: Handeln lohnt sich

Wer als Rentner von hohen Wohnkosten, geringer gesetzlicher Rente oder hohen Krankenversicherungsbeiträgen betroffen ist, sollte also umgehend folgende Maßnahmen prüfen:

  • Sofort Antrag auf Wohngeld oder Lastenzuschuss stellen, um monatliche Belastung zu senken.
  • Anspruch auf Grundrente von der Deutschen Rentenversicherung automatisch prüfen lassen – Nachfragen bei Unsicherheiten lohnen sich.
  • Bei freiwilliger oder privater Krankenversicherung rechtzeitig Krankenversicherungszuschuss beantragen.
  • Im Zweifel Grundsicherung im Alter beim Sozialamt beantragen und Wohnbedarf sowie Mehrbedarfe geltend machen.

Zusammenfassung: 5 x finanzielle Entlastung durch Zuschüsse zur Rente sofort sichern!

Statt bis 2026 zu warten, bieten diese Zuschusswege sofortige und dauerhafte finanzielle Entlastung für Rentner in Deutschland: Wohngeld und Lastenzuschuss senken Wohnkosten spürbar, die Grundrente bringt zusätzliches Einkommen für langjährig Erwerbstätige, Krankenversicherungszuschüsse entlasten bei Beiträgen, und die Grundsicherung bewahrt vor Altersarmut. Alle genannten Leistungen lassen sich jetzt beantragen und sichern einen sorgenfreieren Ruhestand.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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