Rentner und Arbeitnehmer: Post von der Rentenversicherung – einfach nur abheften?

Im Februar verschickt die Deutsche Rentenversicherung Post an Rentner und an Arbeitnehmer. Wir erklären, was es damit auf sich hat und wie man mit der Post verfahren sollte.

Rentner erhalten im Februar wichtige Post von der Rentenversicherung - und Arbeitnehmer.

Der Februar 2024 trägt für Rentner, aber auch für Arbeitnehmer, ein wichtiges Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung in die Briefkästen. Es handelt sich um die Jahresmeldung und um die Rentenbezugsbescheinigung.

Doch was ist das überhaupt? Und was soll man als Rentner oder Arbeitnehmer damit machen? In unserem Artikel beantworten wir diese Fragen.

Post von der Deutschen Rentenversicherung

Die Rentenversicherung verschickt im Februar wichtige Post an Rentner und versicherte Arbeitnehmer.

Rentner und rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer sollten im Februar auf Post von der Rentenversicherung achten. Wir erklären, was es damit auf sich hat.

Es ist quasi eine Zusammenfassung des vergangenen Jahres, die Rentner und Arbeitnehmer von ihrer Rentenversicherung im Februar per Post zugesendet erhalten. Sie enthält die wichtigsten, die Rentenversicherung betreffende,  Daten des Vorjahres.

Rentenbezugsbescheinigung für Rentner

Die Rentenbezugsbescheinigungen für das Jahr 2023 erhalten Rentner zugeschickt. Sie enthält die  wesentlichen Informationen über die ausgezahlte Rente sowie über Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die von der Rente einbehalten werden. Es geht also um die Bruttorente und die Nettorente. Wer zum ersten Mal eine Rente erhält, muss diese Bescheinigung beantragen. Danach wird sie Jahr für Jahr automatisch zugesandt.

Rentner sollten diese Bezugsbescheinigung genau lesen und mit den tatsächlich erhaltenen monatlichen Rentenzahlungen vergleichen. Bei Abweichungen sollten Sie sich unverzüglich an die Rentenversicherung werden.

Jahresmeldung für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer bekommen die sogenannte Jahresmeldung zugeschickt. Es handelt sich dabei um eine Zweitschrift,, eine Kopie der Informationen, die der Arbeitgeber an die Rentenversicherung übermittelt hat.  Dabei geht es insbesondere um die Angaben zur Beschäftigungsdauer und zum Gehalt. Arbeitnehmer tun gut daran, diese zahlen genauestens zu prüfen. Denn auf diesen Zahlen gründen sich ihre späteren Rentenzahlungen. Wenn etwas falsch ist, sollten Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber unverzüglich um Berichtigung bei der Rentenversicherung bitten.

Finanzamt bekommt auch Post

Aber nicht nur Arbeitnehmer und Rentner bekommen Post von der Deutschen Rentenversicherung. Auch das Finanzamt erhält eine Mitteilung von der Rentenversicherung, allerdings auf elektronischem Weg. Die für die Steuererklärung der Rentner notwendigen Daten werden direkt an das zuständige Finanzamt geschickt.

Das Finanzamt kann so prüfen, ob Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen oder nicht. Das ist der Fall, wenn das zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet. Er liegt , der für das vergangene Jahr 2023 bei 10.908 Euro für alleinstehende und 21.816 Euro für verheiratete Personen liegt. Zum zu versteuernden Einkommen zählt für Rentner nicht nur die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern sämtliches Einkommen, das der Steuerpflicht unterliegt. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Rente nur zu einem Teil der Steuerpflicht unterliegt. Einzelheiten hier: Rente und Steuern