Schufa-Klagewelle: Rentner und Bürgergeld-Empfänger kämpfen gegen Datenmissbrauch!

100.000 Verbraucher klagen gegen die Schufa. Sie fordern bis zu 5.000 Euro Schadenersatz für fehlerhafte Einträge. Auch Rentner und Bürgergeld-Empfänger sind betroffen.

Schufa: 100.000 Verbraucher klagen - Auch Rentner und Bürgergeld-Empfänger betroffen

Seit mehreren Jahren wurden der Schufa anscheinend auf illegale Weise Daten deutscher Mobilfunkkunden übermittelt. Nun beabsichtigen zwei Kanzleien für Verbraucherschutz, Schadenersatz einzuklagen. Bereits rund 100.000 Verbraucher darunter auch Rentner und Bürgergeld-Empfänger haben sich bei ihnen gemeldet und könnten pro Fall bis zu 5.000 Euro erhalten. Mobilfunkanbieter: Klage wegen Schufa-Weitergabe

Schufa hat Daten von Mobilfunkverträgen gespeichert

Nachdem das Landgericht München ein noch nicht rechtskräftiges Urteil gefällt hat, steht fest: Die Schufa hat unberechtigterweise Daten von Millionen Verbrauchern über Mobilfunkverträge gespeichert. Eine Einwilligung der Betroffenen lag in diesem Fall nicht vor. Der Kläger war ein Kunde von Telefónica (o2) und wurde dabei von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unterstützt. Die Konsequenz daraus könnte nun eine Flut an Klagen gegen Mobilfunkanbieter in Deutschland sein. Zwei Anwaltskanzleien im Bereich des Verbraucherschutzes planen, im Namen betroffener Personen Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese Kanzleien gehen davon aus, dass die Geschädigten pro Fall bis zu 5.000 Euro als Schadensersatz erhalten könnten – ähnlich wie es bereits bei unrechtmäßigen Einträgen in der Vergangenheit bei der Schufa der Fall war.

Rund 100.000 Verbraucher beteiligt

Laut aussage der Tageschau haben sich bisher etwa 100.000 Konsumenten, darunter auch Rentner und Bürgergeld-Empfänger, bei den beiden Anwaltskanzleien gemeldet. Nach der Analyse von über 15.000 Schufa-Auszügen wurde festgestellt, dass jeder dritte Vertrag im Mobilfunkbereich betroffen ist. In naher Zukunft sollen die ersten rechtlichen Schritte eingeleitet werden.

Schufa: 100.000 Verbraucher klagen - Auch Rentner und Bürgergeld-Empfänger betroffen
Schufa hat daten von Mobilfunkkunden gespeichert – Ist das rechtens?

Mobilfunkverband wehrt sich

Der VATM, der Verband der Mobilfunkbranche, vertritt die Auffassung, dass es rechtlich erlaubt ist, Vertragsdaten weiterzugeben. Dies geschieht zum Schutz vor Betrug. In einer früheren Stellungnahme betonte der VATM zudem, dass das Risiko von Betrug dadurch deutlich reduziert wird. Demgegenüber sehen Verbraucherschützer dies anders. Sie kritisieren die mögliche Nutzung der gespeicherten Daten im Rahmen von Scoring-Verfahren zu Lasten der Kunden. Zudem bemängeln sie die mangelnde Transparenz bei Auswertungen von Mobilfunkvertragsdaten.

Was ist die Schufa?

Die Schufa ist eine deutsche Wirtschaftsauskunftei, die Informationen über die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen und Unternehmen sammelt und bewertet. Sie speichert Daten wie Zahlungsverhalten, Kredite, offene Forderungen und Insolvenzen. Die Schufa bietet ihren Kunden, wie Banken, Versicherungen und Vermietern, eine Einschätzung der Bonität von potenziellen Kreditnehmern. Eine positive Schufa-Auskunft erleichtert die Vergabe von Krediten und Mietverträgen, während negative Einträge dazu führen können, dass Kreditanträge abgelehnt werden. Verbraucher haben das Recht, einmal im Jahr kostenlose Selbstauskünfte anzufordern und Einträge gegebenenfalls zu korrigieren.