Bauministerin bringt Wohngeld-Reform auf den Weg: Diese Änderungen sind geplant

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Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Wohngeldes beschlossen. Damit rückt eine Reform näher, die nach Einschätzung von Bauministerin Verena Hubertz (SPD) rund ein Drittel der bisherigen Wohngeldhaushalte künftig aus der Förderung fallen lässt. Der Entwurf muss nun noch Bundestag und Bundesrat passieren, bevor er zum 1. Januar 2027 in Kraft treten könnte.

Sparziel von zwei Milliarden Euro pro Jahr

Hintergrund der Reform ist der Sparzwang im Bundeshaushalt. Laut der offiziellen Mitteilung der Bundesregierung soll die Neuregelung des Wohngeldgesetzes zur Haushaltskonsolidierung beitragen und zugleich Bürokratie abbauen. Im ersten vollen Jahr nach Inkrafttreten sollen Bund und Länder gemeinsam rund 1,5 Milliarden Euro einsparen, ab 2028 dann rund zwei Milliarden Euro jährlich – finanziert je zur Hälfte von Bund und Ländern.

Aktuell beziehen mehr als 1,2 Millionen Haushalte in Deutschland Wohngeld. Fällt tatsächlich ein Drittel davon aus der Berechtigung, wären mehrere Hunderttausend Haushalte betroffen.

Drei zentrale Änderungen im Gesetzentwurf

Der Entwurf setzt an mehreren Stellen an:

  • Heizkostenpauschale halbiert: Die erst 2023 eingeführte Pauschale für Heizkosten wird auf die Hälfte reduziert.
  • Reguläre Erhöhung ausgesetzt: Die alle zwei Jahre vorgesehene Anpassung des Wohngeldes an Preise und Mieten entfällt zum 1. Januar 2027 zunächst ersatzlos.
  • Berechnungsformel verändert: Ein größerer Anteil des Haushaltseinkommens wird künftig angerechnet, wodurch viele Haushalte automatisch aus dem Leistungsbereich herausfallen.

Kritik kommt unter anderem vom Sozialverband Deutschland, der in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf warnt, dass die Reform frühere Fortschritte des Wohngelds als Instrument gegen Altersarmut zurückdrehe. Auch im Bundestag liegen bereits Anträge der Opposition gegen die geplanten Kürzungen vor.

Wer besonders betroffen sein könnte

Nach Angaben der Ministerin stellen Rentnerhaushalte mit niedriger Rente mehr als die Hälfte aller Wohngeldbezieher. Ebenfalls im Fokus stehen Alleinerziehende, Familien mit geringem Erwerbseinkommen sowie Haushalte in Städten mit besonders hohen Mieten. Besonders gefährdet sind jene, deren Einkommen heute nur knapp oberhalb der Grundsicherungsschwelle liegt und deren Wohnkosten momentan gerade durch das Wohngeld gedeckt werden.

Was für bestehende Bescheide gilt

Eine zentrale Klarstellung des Ministeriums: In bereits bewilligte, laufende Wohngeldbescheide wird nicht rückwirkend eingegriffen. Bewilligungen bleiben bis zum Ende ihres Bewilligungszeitraums gültig – üblicherweise zwölf, teils 24 Monate. Die Kürzungen greifen damit gestaffelt, sobald neue oder Anschlussbescheide erteilt werden. Wer heute einen Antrag stellt, wird noch nach geltendem Recht behandelt, solange das Gesetz nicht verkündet ist.

Alternative: Grundsicherung im Alter

Entfällt der Wohngeldanspruch, bedeutet das nicht automatisch das Ende staatlicher Unterstützung. Reichen Rente oder sonstige Einkünfte nicht aus, kommt die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Betracht, die den Regelbedarf sowie angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung übernimmt. Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen kann, erhält dabei einen zusätzlichen Freibetrag auf die gesetzliche Rente, wie die Deutsche Rentenversicherung erläutert. Rechtlich bleibt das Wohngeld dabei vorrangig: Erst wenn es nicht ausreicht oder wegfällt, greift die nachrangige Grundsicherung mit umfassender Einkommens- und Vermögensprüfung.

Ist die Wohngeld-Kürzung ab 2027 bereits endgültig beschlossen?

Nein. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf verabschiedet, damit beginnt jedoch erst das parlamentarische Verfahren. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, bevor die Änderungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten könnten.

Wird mein laufender Wohngeldbescheid rückwirkend gekürzt?

Nein. Bereits bewilligte Bescheide behalten ihre Gültigkeit bis zum Ende des Bewilligungszeitraums. Die Neuregelung wirkt sich erst bei Folgeanträgen oder neuen Bewilligungen aus.

Was passiert, wenn der Wohngeldanspruch ab 2027 entfällt?

Betroffene Haushalte mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beantragen. Diese Leistung deckt den Regelbedarf sowie angemessene Wohn- und Heizkosten ab, unterliegt jedoch einer strengeren Vermögens- und Einkommensprüfung als das Wohngeld.

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