BU-Rente bei Depression und Burnout: Gerichte stärken Versicherte

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Ein Versicherungsmakler bezog jahrelang eine BU-Rente wegen Depressionen. Dann stellte sein Versicherer die Zahlungen ein. Den Streit hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden, wie das Versicherungsjournal am 22. September 2026 berichtete. Für Menschen, deren Einkommen allein an dieser Rente hängt, ist das existenziell: Ohne sie bleiben oft nur Ersparnisse, Erwerbsminderungsrente oder Bürgergeld.

Psychische Erkrankungen sind der häufigste Grund für Berufsunfähigkeit

Depressionen, Erschöpfungssyndrome und Angststörungen führen inzwischen die Statistiken der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung an. Rund drei von zehn Leistungsfällen gehen auf psychische Leiden zurück. Gleichzeitig sind gerade diese Fälle am härtesten umkämpft. Ein gebrochenes Bein zeigt jedes Röntgenbild. Eine schwere Depression dagegen lässt sich nur über Befunde, Therapieberichte und Gutachten belegen.

Genau hier setzen Versicherer häufig an. Typische Einwände lauten: Die Diagnose sei nicht ausreichend belegt. Die Einschränkung liege unter der vertraglichen Schwelle von 50 Prozent. Oder der Gesundheitszustand habe sich inzwischen gebessert. Mehrere Gerichtsentscheidungen der vergangenen Monate zeigen jedoch, dass die Hürden für solche Argumente höher liegen, als viele Betroffene annehmen.

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Burnout allein reicht oft nicht, die Diagnose dahinter entscheidet

Rechtlich wichtig ist eine Unterscheidung, die in der Praxis oft untergeht. Burnout gilt im ärztlichen Diagnoseschlüssel ICD-10 nicht als eigenständige Krankheit. Es ist lediglich als Zusatzkategorie erfasst. Vor Gericht hat daher meist dann Erfolg, wer fachärztlich eine Depression, eine Erschöpfungsdepression oder eine Angststörung nachweisen kann, die hinter dem Burnout steht.

Entscheidend ist zudem nicht die Diagnose als solche. Es zählt, wie sich die Erkrankung konkret auf den zuletzt ausgeübten Beruf auswirkt. Maßgeblich ist der gesetzliche Begriff der Berufsunfähigkeit in § 172 Versicherungsvertragsgesetz. Danach kommt es darauf an, ob die versicherte Person ihren Beruf infolge Krankheit ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Die meisten Verträge verlangen eine Einschränkung von mindestens 50 Prozent über voraussichtlich mindestens sechs Monate.

Diese Urteile verschieben die Gewichte

Das Oberlandesgericht Celle hat mit Urteil vom 18. September 2025, Az. 11 U 97/23, einen zentralen Punkt geklärt. Wer den Kernbereich seines Berufs nicht mehr ausüben kann, hat Anspruch auf die BU-Rente. Das gilt auch dann, wenn dieser Kernbereich zeitlich weniger als die Hälfte der Arbeit ausmacht. Gerade bei psychischen Erkrankungen ist das bedeutsam. Oft fallen nämlich die anspruchsvollen Tätigkeiten weg, etwa Kundengespräche unter Zeitdruck oder Führungsaufgaben, während Routinearbeiten noch möglich erscheinen.

Das Landgericht Krefeld sprach einer Versicherten mit Urteil vom 17. Juni 2026, Az. 2 O 54/23, Leistungen zu. Bei ihr lagen eine mittelschwere Depression und eine Persönlichkeitsstörung vor. Bemerkenswert ist der Fall auch, weil das Gericht die dauerhaft übernommene Haushaltsführung als versicherten Beruf anerkannte.

Bereits zuvor hatte das OLG Frankfurt ein Urteil des LG Hanau bestätigt. Danach musste die Generali einer Versicherungsnehmerin wegen Depression die BU-Rente zahlen, und zwar ab der ersten Diagnose. Das Urteil ist rechtskräftig.

Differenzierter fällt die Entscheidung des OLG Oldenburg vom 7. Mai 2026, Az. 1 U 24/24, aus. Im konkreten Fall unterlag der Versicherte. Ein Gutachten hatte nur noch eine leichtgradige Depression festgestellt. Zugleich formulierte das Gericht jedoch klare Anforderungen an jede Leistungseinstellung. Der Versicherer muss nachvollziehbar darlegen, was sich am Gesundheitszustand konkret verbessert hat. Eine bloße Gegenüberstellung von Prozentwerten genügt nicht. Ein zugrunde liegendes Gutachten muss dem Versicherten zugänglich gemacht werden.

Gericht und DatumAktenzeichenKernaussageBedeutung für Betroffene
OLG Celle, 18.09.202511 U 97/23Wegfall des beruflichen Kernbereichs kann genügen50-Prozent-Zeitgrenze ist nicht starr
LG Krefeld, 17.06.20262 O 54/23Mittelschwere Depression mit Persönlichkeitsstörung begründet BUZusammenwirken mehrerer Diagnosen zählt
OLG Frankfurt (bestätigt LG Hanau)rechtskräftigLeistungspflicht ab erster DepressionsdiagnoseRückwirkende Ansprüche möglich
OLG Oldenburg, 07.05.20261 U 24/24Einstellung nur mit konkreter, nachvollziehbarer BegründungFormfehler können Einstellung angreifbar machen

Was ein langer Streit finanziell bedeutet

Wie viel Geld bei solchen Verfahren auf dem Spiel steht, zeigt eine Beispielrechnung. Angenommen, eine Pflegefachkraft hat eine BU-Rente von 1.400 Euro im Monat vereinbart. Der Versicherer lehnt ab, das Verfahren zieht sich über 26 Monate. Am Ende steht ein Urteil zugunsten der Versicherten. Dann geht es allein bei der rückständigen Rente um 36.400 Euro. Hinzu kommen die in dieser Zeit weitergezahlten Beiträge, die der Versicherer bei Beitragsbefreiung erstatten muss. Teils kommen Zinsen sowie Anwaltskosten dazu.

Während eines solchen Rechtsstreits fehlt das Geld jedoch real. Viele Betroffene müssen in dieser Phase auf Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Bürgergeld zurückgreifen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung folgt eigenen, strengeren Maßstäben. Sie stellt nicht auf den bisherigen Beruf ab, sondern auf die Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Eine anerkannte Berufsunfähigkeit führt daher nicht automatisch zu einer gesetzlichen Rente.

Nachprüfung als Dauerrisiko

Auch nach der Bewilligung bleibt die Lage für Menschen mit psychischen Erkrankungen angespannt. Versicherer sprechen bei Depressionen überdurchschnittlich oft nur befristete Anerkenntnisse aus. Außerdem prüfen sie regelmäßig nach, ob die Berufsunfähigkeit fortbesteht. Die rechtlichen Grenzen dafür regelt § 174 VVG. Danach wird der Versicherer nur leistungsfrei, wenn er dem Versicherten den Wegfall der Voraussetzungen in Textform darlegt. Diese Darlegung haben die Gerichte zuletzt zunehmend streng geprüft.

Häufige Fragen zur BU-Rente bei Depression und Burnout

Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Burnout?

Grundsätzlich ja, sofern der Vertrag psychische Erkrankungen nicht ausschließt. In der Praxis setzt sich ein Anspruch meist dann durch, wenn eine fachärztlich diagnostizierte Erkrankung wie eine Depression oder Angststörung vorliegt. Diese muss den zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent und voraussichtlich mindestens sechs Monate einschränken.

Muss die Einschränkung immer 50 Prozent der Arbeitszeit betreffen?

Nicht zwingend. Nach dem OLG Celle kann es genügen, wenn der prägende Kernbereich der Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Das gilt auch dann, wenn dieser zeitlich unter der Hälfte liegt.

Darf der Versicherer eine bewilligte Rente wieder einstellen?

Ja, aber nur nach einem Nachprüfungsverfahren und mit einer nachvollziehbaren Begründung. Diese muss die konkrete gesundheitliche Besserung darlegen. Fehlt eine solche Begründung, kann die Einstellung unwirksam sein, wie die aktuelle Rechtsprechung zeigt.

Gibt es die Rente rückwirkend, wenn ein Gericht später entscheidet?

In der Regel ja. Gerichte sprechen die Rente meist ab dem Eintritt der Berufsunfähigkeit zu, häufig zuzüglich erstatteter Beiträge und Zinsen. Im Fall vor dem OLG Frankfurt bestand die Leistungspflicht ab dem Zeitpunkt der ersten Diagnose.

Einschätzung der Redaktion

Die jüngste Rechtsprechung sendet ein wichtiges Signal: Psychische Erkrankungen sind vor Gericht keine Ansprüche zweiter Klasse mehr. Dennoch bleibt ein Unbehagen. Wer an einer schweren Depression leidet, muss sich oft über Jahre durch Gutachten, Gegengutachten und Instanzen kämpfen. Das geschieht in einem Zustand, in dem schon der Gang zum Briefkasten Kraft kostet. Dass Versicherer im Zweifel erst einmal ablehnen, ist wirtschaftlich nachvollziehbar, menschlich aber kaum vertretbar. Die strengeren Anforderungen an Begründung und Nachprüfung sind deshalb ein überfälliger Schritt. Ein echter Fortschritt wäre erreicht, wenn solche Fälle gar nicht erst vor Gericht landen müssten.

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