Deutschlandticket 66,80 Euro: Wertmarke spart Schwerbehinderten 2027 fast 700 Euro

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Ab Januar kostet das Deutschlandticket 66,80 Euro im Monat. So hat es der Koordinierungsrat Ende September beschlossen. Wer mit Gehbehinderung, Gehörlosigkeit oder Blindheit von einer kleinen Rente oder Grundsicherung lebt, merkt jeden zusätzlichen Euro. Damit rückt eine oft übersehene Alternative in den Blick: die Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis.

Drei Preiserhöhungen in drei Jahren

Das Deutschlandticket startete im Mai 2023 als 49-Euro-Ticket. Seitdem ist es jedes Jahr teurer geworden. Anfang 2025 stieg der Preis auf 58 Euro, Anfang 2026 auf 63 Euro, und zum 1. Januar 2027 folgt der Sprung auf 66,80 Euro. Neu ist der Mechanismus dahinter: Erstmals ergibt sich der Preis aus einem Kostenindex, in den unter anderem Personal- und Energiekosten einfließen, und nicht mehr aus einem politischen Kompromiss der Verkehrsminister. Die Zuschüsse von Bund und Ländern bleiben bei rund drei Milliarden Euro pro Jahr gedeckelt. Weitere Erhöhungen in den Folgejahren gelten deshalb als wahrscheinlich.

Das Jobticket kostet künftig 63,46 Euro, das Semesterticket 40,08 Euro monatlich. Für reguläre Abonnenten summiert sich der neue Preis auf 801,60 Euro im Jahr.

Wertmarke: Heute 104 Euro, ab 2027 rechnerisch rund 115 Euro

Menschen mit bestimmten Merkzeichen fahren im Nahverkehr dagegen gegen eine Eigenbeteiligung, die einmalig für sechs oder zwölf Monate gezahlt wird. Derzeit sind das 104 Euro für das Jahr oder 53 Euro für das Halbjahr. Seit Januar 2025 gilt dieser Betrag. Davor waren es 91 Euro.

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Die Wertmarke ist kein verbilligtes Deutschlandticket, sondern ein eigener gesetzlicher Nachteilsausgleich nach § 228 SGB IX. Ihr Preis folgt deshalb nicht dem Ticketpreis, sondern der sozialversicherungsrechtlichen Bezugsgröße. Steigt diese seit der letzten Festsetzung um mindestens zehn Prozent, wird auch die Eigenbeteiligung angehoben.

Genau diese Schwelle wird zum Jahreswechsel überschritten. Die Bundesregierung hat Anfang Oktober die Sozialversicherungsrechengrößen für 2027 beschlossen. Danach steigt die Bezugsgröße auf 49.560 Euro im Jahr. Bei der letzten Erhöhung der Wertmarke lag sie bei 44.940 Euro. Das entspricht einem Plus von gut zehn Prozent. Rechnerisch ergibt sich daraus eine Eigenbeteiligung von rund 115 Euro für zwölf Monate und rund 59 Euro für sechs Monate. Endgültig ist das erst, wenn der Bundesrat zugestimmt hat und das Bundesarbeitsministerium die neuen Beträge an die Versorgungsämter meldet. Bei der letzten Anpassung geschah das Anfang Dezember.

Wichtig ist eine Übergangsregel: Der höhere Betrag wird erst mit der nächsten Wertmarke fällig. Eine Wertmarke, deren Gültigkeit noch im Jahr 2026 beginnt, kostet weiterhin 104 Euro, auch wenn sie bis weit in das Jahr 2027 reicht.

FahrscheinKosten pro JahrAbstand zum Deutschlandticket
Deutschlandticket 2027 (12 × 66,80 Euro)801,60 Euro–
Jahreswertmarke, Beginn noch 2026104 Euro697,60 Euro
Jahreswertmarke, Beginn 2027 (rechnerisch)ca. 115 Euroca. 686,60 Euro
Zwei Halbjahreswertmarken 2027 (rechnerisch)ca. 118 Euroca. 683,60 Euro
Wertmarke ohne Eigenbeteiligung0 Euro801,60 Euro

Fünf Merkzeichen entscheiden über den Anspruch

Den Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G (erheblich gehbehindert), aG (außergewöhnlich gehbehindert), Gl (gehörlos), H (hilflos) oder Bl (blind). Ein Grad der Behinderung allein reicht nicht. Ohne eines dieser Merkzeichen im Ausweis gibt es kein Beiblatt mit Wertmarke.

Bei den Merkzeichen G und Gl kommt eine Abwägung hinzu. Wer die Wertmarke nutzt, verliert die 50-prozentige Ermäßigung der Kfz-Steuer, denn beide Vorteile schließen sich aus. Bei aG, H und Bl ist das anders: Hier ist das Fahrzeug ohnehin vollständig von der Kfz-Steuer befreit, die Wertmarke kann zusätzlich genutzt werden. Wer das Merkzeichen B im Ausweis hat, darf außerdem eine Begleitperson kostenlos mitnehmen. Die Begleitperson braucht dafür keine eigene Wertmarke.

Für wen die Wertmarke nichts kostet

Für einen Teil der Berechtigten stellt sich die Preisfrage gar nicht. Menschen mit den Merkzeichen H oder Bl erhalten die Wertmarke ohne Eigenbeteiligung, ebenso taubblinde Menschen mit dem Merkzeichen TBl. Kostenlos ist sie auch für Menschen mit G, aG oder Gl, die laufende Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen. Dazu zählen Leistungen nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII sowie bestimmte Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts. Das Land Berlin beschreibt das Verfahren beispielhaft: Der Leistungsbezug muss mit einer gestempelten Bescheinigung von Jobcenter oder Sozialamt nachgewiesen werden. Erst dann stellt das Versorgungsamt die kostenfreie Wertmarke aus.

Ein Rechenbeispiel zeigt, wie groß der Unterschied ausfällt: Eine 69-jährige Rentnerin mit Merkzeichen G bezieht ergänzend Grundsicherung im Alter. Mit Deutschlandticket müsste sie 2027 insgesamt 801,60 Euro aufbringen. Mit Bescheinigung des Sozialamts zahlt sie für die Wertmarke nichts. Ein Mann mit Merkzeichen aG und einer Erwerbsminderungsrente von 1.390 Euro hat keinen Anspruch auf die Befreiung. Startet seine Jahreswertmarke im Februar 2027, zahlt er voraussichtlich rund 115 Euro und spart gegenüber dem Abo immer noch knapp 690 Euro.

Wo die Wertmarke endet: ICE und Intercity bleiben außen vor

Die Wertmarke gilt bundesweit in Bussen, Straßen-, U- und S-Bahnen sowie in der zweiten Klasse der Regionalzüge. Im Fernverkehr ist Schluss: In ICE, IC und EC wird ein regulärer Fahrschein fällig, sofern die Strecke nicht ausnahmsweise für Nahverkehrstickets freigegeben ist. Fernbusse und die erste Klasse sind ebenfalls ausgeschlossen. Das Deutschlandticket bietet hier allerdings keinen Vorteil, denn es unterliegt im Wesentlichen denselben Grenzen. Wer regelmäßig Fernzüge nutzt, ist mit beiden Lösungen auf zusätzliche Fahrkarten oder eine BahnCard angewiesen.

Abo-Kündigung: Bei den meisten Anbietern bis zum 10. des Monats

Das Deutschlandticket ist ein monatlich kündbares Abo. Bei den meisten Verkehrsunternehmen muss die Kündigung bis zum 10. eines Monats eingehen, damit sie zum Monatsende wirkt. Wer den neuen Preis im Januar nicht mehr zahlen will, muss also bis zum 10. Dezember kündigen. Einzelne Anbieter weichen davon ab. Maßgeblich sind die jeweiligen Vertragsbedingungen.

Bei einem Wechsel kommt es auf die zeitliche Abstimmung an. Die Wertmarke beantragen Berechtigte beim zuständigen Versorgungsamt beziehungsweise der Versorgungsverwaltung des Landes. Die Bearbeitung dauert je nach Behörde wenige Tage bis rund zwei Wochen. Kostenfreie Wertmarken brauchen wegen der Nachweise oft länger. Fällt das Ende des Abos nicht mit dem Beginn der Wertmarke zusammen, entsteht eine Lücke ohne gültigen Fahrschein. Wegen der Übergangsregel lohnt sich der Blick auf den Starttermin zusätzlich: Beginnt die Gültigkeit noch im Dezember 2026, bleibt es für zwölf Monate bei 104 Euro.

Fragen und Antworten zur Wertmarke 2027

Steigt der Preis der Wertmarke automatisch mit dem Deutschlandticket?

Nein. Die Eigenbeteiligung ist gesetzlich geregelt und an die Entwicklung der Bezugsgröße in der Sozialversicherung gekoppelt. Unabhängig davon spricht die Rechengrößenverordnung 2027 für eine Erhöhung auf rund 115 Euro jährlich. Das BMAS hat diese Erhöhung allerdings noch nicht offiziell mitgeteilt.

Welche Wertmarke kostet noch 104 Euro?

Den bisherigen Preis zahlen Berechtigte für Wertmarken, deren Gültigkeit vor dem Inkrafttreten der neuen Beträge beginnt. Wertmarken, die bereits laufen und über den 1. Januar 2027 hinausreichen, behalten ihren Preis. Eine Nachforderung gibt es dafür nicht.

Gilt die Wertmarke auch im ICE?

Grundsätzlich nicht. Die unentgeltliche Beförderung gilt im Nahverkehr, also in Bussen, Bahnen und der zweiten Klasse von Regionalzügen. Fernzüge sind nur auf einzelnen Strecken einbezogen, die ausdrücklich für Nahverkehrstickets freigegeben sind.

Gibt es Geld zurück, wenn die Wertmarke nicht mehr gebraucht wird?

Wird eine Jahreswertmarke vor Ablauf der ersten sechs Monate zurückgegeben, erstattet die Behörde auf Antrag die Hälfte der Eigenbeteiligung. Auch beim Tod des Berechtigten kommt eine Erstattung in Betracht. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der Anspruch auf Rückzahlung des nicht verbrauchten Anteils auch Angehörigen zustehen kann (BSG, Urteil vom 11.11.1987, 9a RVs 7/86).

Einordnung: Ein Nachteilsausgleich, der zu wenig bekannt ist

Die Debatte um das Deutschlandticket dreht sich fast ausschließlich um Pendler und Klimaziele. Dabei existiert für Menschen mit erheblichen Einschränkungen seit Jahrzehnten ein Instrument, das deutlich günstiger ist und den Nahverkehr bundesweit öffnet. Dass viele Berechtigte trotzdem zum teureren Abo greifen, liegt weniger an den Regeln als an fehlender Information. Versorgungsämter und Verkehrsunternehmen weisen selten aktiv auf die Wertmarke hin, und die Befreiung für Grundsicherungsbeziehende scheitert in der Praxis oft an einer fehlenden Bescheinigung. Kritikwürdig bleibt zudem die automatische Dynamisierung der Eigenbeteiligung. Der Sozialverband VdK lehnt sie seit Langem ab. Eine Gebühr, die mit den Durchschnittslöhnen wächst, trifft Menschen, deren Renten und Sozialleistungen mit dieser Entwicklung kaum Schritt halten. Wenn der Staat beim Deutschlandticket auf Indexpreise setzt, sollte er bei einem Nachteilsausgleich für Schwerbehinderte zumindest prüfen, ob die bisherige Kopplung noch zeitgemäß ist.

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