Seit Jahresbeginn 2026 gilt für den Geburtsjahrgang 1964 erstmals uneingeschränkt die neue Endstufe der Schwerbehinderten-Rente: abschlagsfrei erst mit 65, vorgezogen frühestens mit 62 Jahren. Wer genau in dieser Gruppe steckt, wird 2026 62 – und steht damit erstmals vor der realen Entscheidung. Betroffen sind auch Steuervorteile und Kündigungsschutz, die an den Grad der Behinderung von 70 geknüpft sind.
Was ein GdB von 70 rechtlich bedeutet
Ein Grad der Behinderung (GdB) von 70 liegt deutlich über der Schwelle von 50, ab der Menschen nach § 2 Abs. 2 SGB IX als schwerbehindert gelten. Damit greifen mehrere gesetzliche Schutz- und Nachteilsausgleichsrechte gleichzeitig: ein erhöhter Steuer-Pauschbetrag, arbeitsrechtlicher Sonderschutz und unter bestimmten Voraussetzungen ein früherer Renteneintritt. Nicht jeder Vorteil hängt jedoch allein an der Zahl 70 – bei Parkausweisen, Nahverkehr und Kfz-Steuer entscheidet zusätzlich, welches Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist.
Festgestellt wird der GdB von der zuständigen Behörde nach § 152 SGB IX, je nach Bundesland ist das ein Versorgungsamt oder eine vergleichbare Landesbehörde. Der GdB ist dabei kein Prozentwert der Erwerbsfähigkeit, sondern beschreibt die Auswirkung gesundheitlicher Beeinträchtigungen auf die gesellschaftliche Teilhabe.
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Jetzt auf Google News folgen (⭐️ klicken)Steuerbonus: Wie viel der Pauschbetrag tatsächlich bringt
Bei GdB 70 beträgt der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 3 EStG 1.780 Euro pro Jahr. Der Betrag mindert das zu versteuernde Einkommen, wird aber nicht ausgezahlt. Wie viel dadurch tatsächlich an Steuer gespart wird, hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab.
| Festgestellter GdB | Pauschbetrag pro Jahr |
|---|---|
| 50 | 1.140 Euro |
| 60 | 1.440 Euro |
| 70 | 1.780 Euro |
| 80 | 2.120 Euro |
| 90 | 2.460 Euro |
| 100 | 2.840 Euro |
Rechenbeispiel: Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 27 Prozent ergibt sich rechnerisch eine Entlastung von rund 480 Euro (1.780 Euro × 27 Prozent). Bei einem höheren Grenzsteuersatz von 39 Prozent wären es rund 694 Euro. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und weitere Einkünfte können das Ergebnis im Einzelfall verändern. Wer kein oder nur ein sehr geringes zu versteuerndes Einkommen hat, kann von dem Betrag wirtschaftlich kaum profitieren – er lässt sich grundsätzlich nicht auf spätere Jahre übertragen, außer bei Kindern kann er unter bestimmten Voraussetzungen auf die Eltern übergehen.
Zusatzurlaub und Kündigungsschutz im Job
Beschäftigte mit GdB 70 haben Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage bei einer Fünf-Tage-Woche (§ 208 SGB IX) – bei weniger Arbeitstagen pro Woche wird der Zusatzurlaub anteilig gekürzt. Hinzu kommt besonderer Kündigungsschutz: Vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber grundsätzlich die Zustimmung des Integrationsamts einholen (§ 168 SGB IX). Das schließt eine Kündigung nicht aus, verzögert und erschwert sie aber. In den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses gilt dieser Schutz meist noch nicht.
Wichtig für Betroffene: Auch bei bestehendem Sonderkündigungsschutz läuft parallel die reguläre Klagefrist von drei Wochen nach Zugang einer schriftlichen Kündigung (§ 4 Satz 1 KSchG). Wird sie versäumt, gilt die Kündigung unabhängig vom Integrationsamt als wirksam.
Rente: Der Jahrgang 1964 erreicht 2026 die neue Endstufe
Ein GdB von 70 kann in Verbindung mit 35 Versicherungsjahren einen früheren Rentenbeginn ermöglichen. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt § 37 SGB VI: abschlagsfrei mit 65 Jahren, vorgezogen ab 62 Jahren mit dauerhaftem Abschlag von bis zu 10,8 Prozent. Ältere Jahrgänge profitierten noch von gestaffelten Übergangsregelungen nach § 236a SGB VI – diese laufen mit dem Jahrgang 1963 endgültig aus.
Rechenbeispiel: Bei einer angenommenen Bruttorente von 1.950 Euro und einem Renteneintritt mit 62 statt 65 Jahren fällt ein Abschlag von 10,8 Prozent an, das sind rund 211 Euro monatlich – die Rente läge rechnerisch bei etwa 1.739 Euro brutto. Bei einem Renteneintritt mit 64 Jahren und einer angenommenen Bruttorente von 2.350 Euro beträgt der Abschlag 3,6 Prozent, also rund 85 Euro – die Rente läge bei etwa 2.265 Euro brutto. Der Abschlag bleibt in beiden Fällen dauerhaft bestehen. Entscheidend ist zudem, dass die Schwerbehinderung zum tatsächlichen Rentenbeginn noch anerkannt sein muss – ein früher einmal festgestellter GdB 70 reicht dafür allein nicht.
Merkzeichen entscheiden bei Nahverkehr, Kfz-Steuer und Parken
Für Mobilitätsvorteile reicht GdB 70 allein häufig nicht aus. Entscheidend sind die im Ausweis eingetragenen Merkzeichen.
| Vorteil | Maßgebliches Merkzeichen |
|---|---|
| Unentgeltliche Beförderung im ÖPNV | G, aG, H, Bl oder Gl mit Wertmarke |
| Mitnahme einer Begleitperson | B |
| Kfz-Steuerbefreiung | H, Bl oder aG |
| Kfz-Steuerermäßigung um 50 Prozent | G oder Gl |
| Blauer EU-Parkausweis | aG oder Bl |
Wichtig: Wer die unentgeltliche Beförderung nutzt, kann im selben Zeitraum nicht zusätzlich die 50-prozentige Kfz-Steuerermäßigung in Anspruch nehmen – beide Vergünstigungen schließen sich gegenseitig aus.
Häufige Fehleinschätzungen
Ein verbreiteter Irrtum ist, dass GdB 70 automatisch einen Parkausweis oder einen Pflegegrad nach sich zieht. Beides ist nicht der Fall: Der Pflegegrad wird eigenständig nach § 15 SGB XI anhand der Selbstständigkeit in mehreren Lebensbereichen festgestellt, unabhängig vom GdB. Ebenso wenig wird der Steuer-Pauschbetrag ausgezahlt – er wirkt ausschließlich über die Minderung des zu versteuernden Einkommens.
Häufige Fragen zu GdB 70 und Schwerbehinderung
Ist man mit GdB 70 automatisch schwerbehindert?
Ja. Ab einem festgestellten GdB von 50 gilt nach § 2 Abs. 2 SGB IX die Schwerbehinderteneigenschaft. Mit GdB 70 liegt diese Voraussetzung eindeutig vor, ein zusätzlicher Gleichstellungsantrag ist nicht nötig.
Kann ein Arbeitgeber trotz GdB 70 kündigen?
Ja, ausgeschlossen ist eine Kündigung nicht. Der Arbeitgeber muss aber vor der Kündigung grundsätzlich die Zustimmung des Integrationsamts einholen, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift, etwa in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses.
Wie viel früher kann man mit GdB 70 in Rente gehen?
Für den Jahrgang 1964 und jünger ist ein vorgezogener Rentenbeginn ab 62 Jahren möglich, abschlagsfrei wird es erst mit 65 Jahren. Voraussetzung sind eine anerkannte Schwerbehinderung bei Rentenbeginn und 35 Jahre Wartezeit.
Ist der öffentliche Nahverkehr mit GdB 70 automatisch kostenlos?
Nein. Entscheidend ist ein passendes Merkzeichen wie G, aG, H, Bl oder Gl zusammen mit einer gültigen Wertmarke. Der GdB-Wert allein reicht für die unentgeltliche Beförderung nicht aus.
