Mindestlohn für Werkstattbeschäftigte: Arbeitsgericht Münster urteilt am 15. Oktober

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Rund 300.000 Menschen mit Behinderung arbeiten in deutschen Werkstätten – für durchschnittlich zwei Euro pro Stunde. Ein 57-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen wollte das nicht länger hinnehmen und klagt vor dem Arbeitsgericht Münster auf den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro. Am 15. Oktober fällt die Entscheidung, wie das Rechtsportal LTO berichtete.

Zwei Euro pro Stunde für Aktenarbeit

Jürgen Linnemann sitzt im Rollstuhl, hat einen Grad der Behinderung von 100 Prozent und eine leichte Lernbehinderung. Seit fast 40 Jahren arbeitet er in Werkstätten für Menschen mit Behinderung, aktuell in den Freckenhorster Werkstätten im Kreis Warendorf. Dort bereitet er an mehreren Tagen die Woche Akten für die Digitalisierung vor: sichten, trennen, in Ablagen sortieren. Für 24,3 Wochenstunden bekommt er rund 200 Euro netto im Monat – umgerechnet etwa zwei Euro pro Stunde.

Im Mai 2026 reichte Linnemann, unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und der Organisation Sozialhelden, beim Arbeitsgericht Münster Klage ein (Az. 3 Ca 809/26). Die mündliche Verhandlung fand Anfang September statt, ein Urteil ist für den 15. Oktober um 9 Uhr angekündigt. Fällt es zu seinen Gunsten aus, könnte es als Präzedenzfall für alle rund 300.000 Werkstattbeschäftigten in Deutschland gelten.

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Warum Werkstattbeschäftigte rechtlich keine Arbeitnehmer sind

Der Streit dreht sich um eine juristische Feinheit mit enormer finanzieller Wirkung. Nach § 221 SGB IX gelten Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) nicht als Arbeitnehmer, sondern als „arbeitnehmerähnlich“. Diese Einstufung sichert zwar besonderen Kündigungsschutz, entzieht die Betroffenen damit aber auch dem Mindestlohngesetz. Linnemanns Anwältinnen argumentieren, er erbringe weisungsgebunden eine wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung und müsse deshalb wie ein regulärer Arbeitnehmer entlohnt werden.

Die Gegenseite sieht das anders. Vor Gericht erklärte der Anwalt der Freckenhorster Werkstätten, es gehe vorrangig um eine sinnvolle Tagesstruktur, nicht um marktübliche Arbeit. Beschäftigte könnten Pausen nach Bedarf nehmen, es gebe keine Pflicht zum Nacharbeiten bei Fehlern. Die Produktivität liege bei etwa einem Viertel bis Fünftel des auf dem freien Arbeitsmarkt Üblichen.

Auch die Werkstätten fordern seit Jahren eine Reform

Bemerkenswert: Die Geschäftsführung der Freckenhorster Werkstätten stellt sich nicht grundsätzlich gegen Linnemanns Anliegen. Eine höhere Entlohnung sei politisch gewollt, wirtschaftlich für einzelne Einrichtungen aber kaum zu stemmen. Allein bei den Freckenhorster Werkstätten mit ihren 1.300 Beschäftigten würde eine Umstellung auf Mindestlohn Mehrkosten von rund 30 Millionen Euro pro Jahr verursachen. Der Bundesverband der Werkstätten fordert bereits seit 2019 eine Reform des Entgeltsystems, bislang ohne gesetzliche Konsequenzen.

Die Bezahlung schwankt zudem stark zwischen den Bundesländern:

RegionDurchschnittlicher Monatslohn
Sachsenrund 178 Euro
Bundesweiter Schnittrund 224 Euro
Hamburgrund 269 Euro

Zum Vergleich: Mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde käme Linnemann bei seiner aktuellen Stundenzahl auf ein Vielfaches seines bisherigen Entgelts.

Reform angekündigt, Eingliederungshilfe soll gleichzeitig gekürzt werden

Der Fall trifft auf eine politisch aufgeladene Lage. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte auf den Inklusionstagen 2026 an, den Berufsbildungsbereich der Werkstätten stärker mit dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verknüpfen und dafür einen Gesetzentwurf vorzulegen. Auch die Bundesregierung bestätigte offiziell, an einer entsprechenden Neuausrichtung zu arbeiten. Welche konkreten Vorschriften sich ändern sollen, blieb bislang offen.

Gleichzeitig plant die Bundesregierung eine deutliche Kürzung der Eingliederungshilfe, die nach Angaben von Sozialverbänden mehr als eine Million Menschen betreffen könnte. Verbände wie die Lebenshilfe kritisieren diesen Kurs als Rückschritt gerade für jene Personengruppe, um deren Teilhabe es bei der Mindestlohn-Debatte eigentlich geht.

Wird die Klage in Münster abgewiesen, will Linnemann in Berufung vor das Landesarbeitsgericht Hamm ziehen. Als weitere Stationen kämen das Bundesarbeitsgericht, das Bundesverfassungsgericht und im Zweifel der Europäische Gerichtshof infrage.

Häufige Fragen zum Mindestlohn-Streit in Werkstätten

Wer klagt gegen die niedrige Bezahlung in Werkstätten?

Jürgen Linnemann, 57, arbeitet in den Freckenhorster Werkstätten in Nordrhein-Westfalen und klagt seit Mai 2026 mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte und der Organisation Sozialhelden vor dem Arbeitsgericht Münster auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns.

Warum bekommen Werkstattbeschäftigte keinen Mindestlohn?

Nach § 221 SGB IX gelten sie rechtlich nicht als Arbeitnehmer, sondern als „arbeitnehmerähnlich“. Diese Einstufung nimmt sie vom Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes aus, auch wenn sie wirtschaftlich verwertbare Arbeit leisten.

Wann wird über die Klage entschieden?

Das Arbeitsgericht Münster hat für den 15. Oktober 2026 um 9 Uhr eine Entscheidung angekündigt. Möglich ist auch, dass zu diesem Termin zunächst weiterverhandelt wird, bevor ein Urteil fällt.

Was würde ein Erfolg der Klage für andere Werkstattbeschäftigte bedeuten?

Ein Urteil zugunsten des Klägers hätte als Präzedenzfall Signalwirkung für rund 300.000 Menschen bundesweit, die in etwa 700 Werkstätten beschäftigt sind. Fachleute rechnen in diesem Fall mit erheblichem politischem und wirtschaftlichem Anpassungsdruck auf das gesamte Werkstattsystem.

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