Sachsen-Anhalt liegt bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bundesweit auf dem letzten Platz. Das bestätigt eine aktuelle Auswertung der Bundesagentur für Arbeit, wonach nur rund 33 Prozent der verpflichteten Arbeitgeber im Land ihre gesetzliche Quote überhaupt erfüllen. Die Landesregierung hat deshalb eine wissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben, um herauszufinden, warum Inklusion im Land trotz Fachkräftemangel und neuer Gesetze kaum vorankommt.
Was die Zahlen wirklich zeigen
Seit Jahren stagniert die sogenannte Ist-Quote in Sachsen-Anhalt zwischen 3,4 und 3,8 Prozent, während andere ostdeutsche Länder wie Mecklenburg-Vorpommern Werte von bis zu 4,9 Prozent erreichen. Bundesweit ist die Zahl beschäftigter schwerbehinderter Menschen zwischen 2013 und 2023 um mehr als 20 Prozent gestiegen, in Sachsen-Anhalt jedoch nur um rund acht Prozent. Von etwa 23.000 auf knapp 25.000 Beschäftigte, der schwächste Zuwachs aller ostdeutschen Flächenländer.
Interessant ist dabei ein Widerspruch, den die Studie offenlegt: Beim reinen Quotenvergleich landet Sachsen-Anhalt bundesweit auf dem letzten Platz. Bei der tatsächlichen Erwerbsteilhabe, also dem Anteil arbeitender schwerbehinderter Menschen an der erwerbsfähigen Bevölkerung mit Schwerbehinderung, liegt das Land im Vergleich zu anderen ostdeutschen Ländern dagegen nur im Mittelfeld. Die Autoren führen das unter anderem auf die besondere Wirtschafts- und Betriebsstruktur des Landes zurück.
Zahlen im Überblick
| Kennzahl | Sachsen-Anhalt | Bundesweiter Vergleich |
|---|---|---|
| Ist-Quote (Anteil sbM an Beschäftigten, 2023) | 3,4 bis 3,8 % | niedrigster Wert aller Bundesländer |
| Zuwachs beschäftigter sbM (2013 bis 2023) | rund 8 % | Sachsen, Brandenburg, Bund über 20 % |
| Erfüllungsquote der Betriebe (2022) | 32,8 % | Vorjahr 31,8 %, vor 5 Jahren 33,0 % |
| Teilweise Erfüllung der Quote (2022) | 39,2 % | vor 5 Jahren 37,3 % |
Neue Gesetze, alte Probleme
Dabei hat sich rechtlich einiges getan. Mit dem Bundesteilhabegesetz, dem Teilhabestärkungsgesetz von 2021 und dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts von Juni 2023 wurden mehrere neue Instrumente geschaffen. Wer als Arbeitgeber seine Pflichtplätze überhaupt nicht besetzt, zahlt seit dem 1. Januar 2024 eine deutlich höhere Ausgleichsabgabe von bis zu 720 Euro monatlich statt zuvor maximal 360 Euro. Die neuen, gestaffelten Beträge greifen dabei erstmals für das Anzeigejahr 2025, also gerade jetzt in voller Wirkung. Trotzdem zeigen die aktuellen Zahlen, dass sich die Beschäftigungslage in Sachsen-Anhalt dadurch bislang kaum verbessert hat.
Werkstätten als Sackgasse statt Sprungbrett
Ein zentrales Thema der Debatte bleibt der Übergang von Werkstätten für behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Instrumente wie das Budget für Arbeit und die Unterstützte Beschäftigung sollen diesen Wechsel erleichtern, unter anderem mit Lohnkostenzuschüssen von bis zu 75 Prozent. In der Praxis bleiben die Übergangsquoten aber seit Jahren extrem niedrig. Auch ein aktueller Bericht des Magazins Die Neue Norm beschreibt, wie schwer der Schritt aus der Werkstatt heraus in der Realität nach wie vor ist.
Bereits 2023 hatte der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in seiner Staatenprüfung Deutschlands genau diesen Punkt kritisiert und einen konkreten Aktionsplan mit Zeitplan gefordert. Das Bundesarbeitsministerium hat daraufhin eine eigene Studie zum Entgeltsystem in Werkstätten in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse aktuell die Grundlage für mögliche Reformvorschläge bilden.
Was jetzt in Sachsen-Anhalt passiert
Das Sozialministerium des Landes kündigte an, die Empfehlungen der neuen Studie gemeinsam mit den beteiligten Akteuren zu beraten und schrittweise in konkrete Maßnahmen umzusetzen. Details zu einem Zeitplan liegen bislang nicht vor. Beobachter werten die Studie dennoch als wichtigen Schritt, weil sie erstmals systematisch zwischen der offiziellen Quote und der tatsächlichen Teilhabe unterscheidet, ein Unterschied, der die politische Debatte bisher verzerrt hat.
FAQ
Was ist die Beschäftigungspflichtquote für schwerbehinderte Menschen?
Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen nach dem Sozialgesetzbuch IX mindestens fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen besetzen. Wird diese Quote nicht erreicht, wird eine Ausgleichsabgabe fällig.
Wie hoch ist die Ausgleichsabgabe, wenn ein Betrieb die Quote nicht erfüllt?
Seit dem 1. Januar 2024 gilt eine gestaffelte, deutlich höhere Abgabe. Betriebe, die überhaupt keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, zahlen je nach Betriebsgröße bis zu 720 Euro pro Monat und Pflichtplatz. Die neuen Sätze werden erstmals für das Anzeigejahr 2025 angewendet.
Was ist der Unterschied zwischen Ist-Quote und Erwerbsteilhabe?
Die Ist-Quote misst den Anteil schwerbehinderter Beschäftigter an allen Beschäftigten eines Betriebs. Die Erwerbsteilhabe beschreibt dagegen, wie viele Menschen mit Schwerbehinderung im erwerbsfähigen Alter überhaupt eine Arbeit haben. Beide Werte können sich, wie das Beispiel Sachsen-Anhalt zeigt, deutlich unterscheiden.
Welche Hilfen gibt es beim Wechsel aus der Werkstatt in ein normales Unternehmen?
Zu den wichtigsten Instrumenten zählen das Budget für Arbeit, die Unterstützte Beschäftigung und Arbeitsplätze in Inklusionsbetrieben. Sie kombinieren finanzielle Förderung, etwa Lohnkostenzuschüsse, mit persönlicher Begleitung während der Einarbeitung.
Quellenangaben
- 33 Prozent der Betriebe in Sachsen-Anhalt kommen ihrer Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach – Bundesagentur für Arbeit
- Studie zu einem Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten – Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Raus aus der Werkstatt, aber wie? – Die Neue Norm