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LAG Niedersachsen 2 Sa 567/18

Schwerbehinderung: Zusatzurlaub – Arbeitgeber müssen aktiv informieren – sonst drohen hohe Nachzahlungen

Schwerbehinderung: Zusatzurlaub - Arbeitgeber müssen aktiv informieren – sonst drohen hohe Nachzahlungen

Arbeitgebende müssen schwerbehinderte Beschäftigte nicht nur allgemein über Urlaubsansprüche informieren, sondern konkret und rechtzeitig darauf … Weiterlesen …