Mütterrentenrechner 2025: Anspruch sofort berechnen
Die Mütterrente ist für viele Mütter und Väter in Deutschland ein entscheidender Bestandteil der Altersvorsorge – denn sie belohnt die Erziehungszeiten von Kindern mit zusätzlichen Rentenpunkten. Doch wie hoch fällt die eigene Mütterrente tatsächlich aus? Und welche Auswirkungen haben Geburtsjahrgänge, Kinderzahl und mögliche künftige Reformen auf Ihre Rente?
Mit unserem Mütterrentenrechner können Sie in wenigen Schritten ermitteln, wie stark sich die Kindererziehungszeiten auf Ihre spätere Rentenhöhe auswirken und ob Sie von den Verbesserungen profitieren. Besonders wichtig: Auch die geplante Mütterrente 3, über die aktuell intensiv diskutiert wird, kann für Eltern mit mehreren Kindern Veränderungen bringen.
Nutzen Sie jetzt den Rechner, um schnell und unkompliziert Ihre persönliche Rentensteigerung durch Kindererziehungszeiten zu berechnen – und erfahren Sie, wie viel mehr finanzielle Sicherheit Ihnen die Mütterrente im Alter bietet.
Mütterrentenrechner
Häufige Fragen zur Mütterrente (FAQ)
Was ist die Mütterrente?
Die Mütterrente ist eine Rentenerhöhung für Eltern, die Kinder erzogen haben. Für jedes Kind werden Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung angerechnet, die zu zusätzlichen Rentenpunkten führen. Dadurch steigt die monatliche Altersrente – unabhängig davon, ob die Mutter oder der Vater die Erziehung übernommen hat.
Wer hat Anspruch auf die Mütterrente?
Anspruch haben alle Elternteile, die Kinder erzogen haben – nicht nur Mütter, sondern auch Väter oder Adoptiveltern. Voraussetzung ist, dass das Kind in Deutschland erzogen wurde oder der Erziehungszeitraum im deutschen Rentenrecht berücksichtigt werden kann.
Wie hoch ist die Mütterrente aktuell?
Im Jahr 2025 werden für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, beträgt die Anrechnung drei Jahre. Jeder Rentenpunkt erhöht die Rente ab Juli 2025 um etwa 40,79 Euro .
Wird die Mütterrente automatisch gezahlt?
Ja, die Rentenversicherung berücksichtigt die zusätzlichen Erziehungszeiten automatisch – vorausgesetzt, die entsprechenden Daten liegen vor. Fehlen Nachweise, muss eine Klärung der Kindererziehungszeiten beantragt werden.
Welche Rolle spielt die geplante „Mütterrente 3“?
Die Politik diskutiert aktuell über eine weitere Verbesserung der Mütterrente, oft als „Mütterrente 3“ bezeichnet. Ziel ist es, Eltern mit mehreren Kindern stärker zu entlasten. Ob und wann die Reform kommt, entscheidet die Bundesregierung im Rahmen der Rentenreformen bis 2026.
Muss die Mütterrente beantragt werden?
In den meisten Fällen nicht – sie wird automatisch berechnet. Wer jedoch feststellt, dass nicht alle Kindererziehungszeiten erfasst wurden, sollte bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Kontenklärung stellen.
Gibt es die Mütterrente auch bei Erwerbsminderungs- oder Witwenrente?
Ja. Die zusätzlichen Rentenpunkte aus der Mütterrente fließen auch in Erwerbsminderungsrenten, Witwen- oder Witwerrenten ein und erhöhen damit die jeweilige Leistung.