Bürger & Geld ist das unabhängige Nachrichtenportal des gemeinnützigen Vereins (NGO) Für soziales Leben e.V. – Verlässliche News zu Rente, Grundsicherung und Finanzen.

Aktuelle Top‑News

Schwerbehinderung und Aktivrente: Welche Rentner keinen steuerfreien Zuverdienst bekommen

Peter Kosick

Sie mussten wegen Ihrer Gesundheit früher in Rente gehen, haben meist die kleinere Rente und die höheren Kosten für Medikamente und Arztfahrten. Trotzdem bleibt Ihnen der neue Steuerbonus beim Nebenjob verwehrt, den gesunde Rentner nach der Regelaltersgrenze bekommen. Wer genau ausgeschlossen ist und wie Sie trotzdem mehr aus Ihrem Zuverdienst machen.

Gefahr für die frühe Rente ohne Abschläge – die 24-Monatsregel!

Ingo Kosick

Viele Beschäftigte planen fest mit der abschlagsfreien Altersrente nach 45 Versicherungsjahren. Kurz vor dem Rentenbeginn kann jedoch ein häufig unterschätztes Risiko entstehen: Zeiten mit Arbeitslosengeld I werden nicht immer auf die erforderliche Wartezeit angerechnet. Besonders relevant ist die sogenannte 24-Monatsregel. Der Beitrag erklärt, wann dadurch wichtige Versicherungsmonate fehlen können und wie sich typische Fallstricke vermeiden lassen.

Wohngeld zusätzlich zur Rente 2026: Wie hoch darf sie maximal sein? Hilft Grundrentenfreibetrag?

Ingo Kosick

Viele Rentnerinnen und Rentner verzichten auf einen Wohngeldantrag, weil sie wegen ihrer Rentenhöhe keinen Anspruch vermuten. Das kann jedoch ein kostspieliger Irrtum sein: Abhängig von Mietenstufe, berücksichtigungsfähiger Miete und vorhandenen Grundrentenzeiten kann Wohngeld auch bei einer Bruttorente von knapp 2.000 Euro noch möglich sein. Wer seinen individuellen Anspruch nicht berechnen oder prüfen lässt, riskiert, finanzielle Unterstützung zu verschenken.

Aktuelle Nachrichten

Für Versicherte des Jahrgangs 1962 gilt nach der aktuellen Rechtslage: Wer die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt, kann mit 64 Jahren und acht Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Die Alterssicherungskommission schlägt allerdings vor, diese Rentenart langfristig abzuschaffen. Verbindlich beschlossen ist dies bislang nicht. Betroffene sollten deshalb ihren Versicherungsverlauf frühzeitig prüfen und klären, ob alle Voraussetzungen für die 45-jährige Wartezeit erfüllt sind.

Steigende Mieten bei unverändertem Einkommen: Für viele Mieterinnen und Mieter ist die Indexmiete zu einer schleichenden finanziellen Belastung geworden. Nun zeichnen sich mögliche Änderungen ab – während Vermieterseite bereits Widerstand signalisiert.

Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren könnte künftig neu ausgestaltet werden. In der Diskussion steht vor allem ein besonderer Schutz für Beschäftigte in körperlich besonders belastenden Tätigkeiten, etwa im Dachdeckerhandwerk, auf dem Bau oder in der Pflege. Konkrete Vorgaben, eine verbindliche Liste betroffener Berufe oder ein entsprechendes Gesetz liegen bislang jedoch nicht vor. Nach derzeit geltendem Recht bleibt die Altersrente für besonders langjährig Versicherte weiterhin bestehen.

Die Rentenkommission 2026 regt an, die gesetzliche Altersgrenze künftig stärker an die Entwicklung der Lebenserwartung zu binden. Langfristig soll ein ausgewogenes Verhältnis von ungefähr 40 Jahren im Erwerbsleben und rund 20 Jahren Rentenbezug erreicht werden.

Für besonders langjährig Versicherte könnte das frühestmögliche abschlagsfreie Rentenalter zunächst schrittweise von 63 auf 64 Jahre steigen. Danach wäre vorgesehen, diese Altersgrenze parallel zur regulären Regelaltersgrenze weiterzuentwickeln. Auch der bisherige Anspruch auf eine abschlagsfreie Frührente nach 45 Versicherungsjahren soll überprüft werden. Entscheidend für einen früheren Rentenbeginn könnte künftig stärker sein, ob Betroffene aus gesundheitlichen Gründen tatsächlich nicht mehr weiterarbeiten können.

Wohngeld wird monatlich im Voraus gezahlt. Für Oktober 2026 kann der Mietzuschuss deshalb bereits am Mittwoch, 30. September, auf dem Konto erscheinen. Ein fester Betrag von 300 Euro steht Rentnern und Familien allerdings nicht zu: Entscheidend sind Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnkosten. Was Betroffene bei einer ausbleibenden Zahlung prüfen sollten.

Geld von Eltern oder anderen Angehörigen kann bei Grundsicherungsgeld und Grundsicherung im Alter heikel sein. Ein echtes Familiendarlehen ist grundsätzlich kein Einkommen – doch Betroffene müssen die Rückzahlungspflicht nachvollziehbar belegen. Ein aktuelles BSG-Urteil zeigt zudem, wann selbst ein Geschenk ausnahmsweise anrechnungsfrei bleiben kann. Entscheidend sind Zweck, Nachweise und der konkrete Bedarf.

Eine lange Krankschreibung schützt nicht automatisch vor einer Kündigung. Beschäftigte sollten jetzt besonders auf das BEM, die Drei-Wochen-Frist bei Kündigung, die 78-Wochen-Grenze beim Krankengeld und die Risiken eines Aufhebungsvertrags achten. Der Artikel erklärt, wann Arbeitslosengeld nach Aussteuerung möglich ist und wann eine Erwerbsminderungsrente infrage kommt.

Ratgeber & Service

Rente – Alles zur gesetzlichen Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente ist der Grundbaustein der Altersvorsorge. Sie sollte so hoch sein, dass Rentner ihren Lebensunterhalt großzügig davon bestreiten können.

Es gibt unterschiedliche Rentenarten. Zu nennen sind etwa die reguläre Altersrente, die Erwerbsminderungsrente, die Witwenrente oder die Unfallrente.

Alle haben unterschiedliche Voraussetzungen. Die Rentenhöhe hängt von individuellen Faktoren ab. Die Rentenauszahlung erfolgt monatlich, meistens im Nachhinein.

Wichtig für Rentner: Jährlich findet eine Rentenerhöhung statt, die nächste zum 1. Juli 2026.

Gegebenenfalls kann die Rente durch die Grundsicherung im Alter ergänzt werden.

Ganz wichtig: die Rente gibt es immer nur auf Antrag. Deshalb hier die Infos zum Rentenantrag!

Grundsicherungsgeld

Voraussetzungen

Bürgergeld wurde zum 1. Juli 2026 zum Grundsicherungsgeld, zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende. (Vormals war es als Hartz IV bekannt.) Es ist die staatliche Grundsicherung für erwerbsfähige, arbeitsuchende Menschen und ihre Familien in Deutschland. Es setzt sich zusammen aus dem Regelsatz (Regelbedarf), den Kosten der Unterkunft und möglichen Mehrbedarfen. Es wird auf Antrag durch das örtliche Jobcenter ausgezahlt. Einzelheiten hier: Auszahlung und Termine

Zweck des Gesetzes zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (ehem. Bürgergeld) ist es, die arbeitsfähigen Menschen nachhaltig in Beschäftigung bzw. Arbeit zu bringen.

Höhe

Der aktuelle Grundsicherungsgeld Regelsatz 2026 beträgt 563 Euro pro Monat für eine alleinstehende, erwachse Person. 2027 wird der die Höhe angepasst werden, so die Prognose unserer Experten für die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende!

Der Regelsatz dient der Deckung des alltäglichen Bedarfs. Er wird in unterschiedlicher Höhe ausgezahlt: Alleinstehende, Paare und Kinder erhalten somit keine einheitlichen Summen. Wie hoch ist Ihr individueller Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende? Nutzen Sie den Grundsicherungsgeld Rechner!

Antrag

Bürgergeld muss beantragt werden. Wichtig ist, dass der Antrag auf Grundsicherungsgeld rechtzeitig gestellt wird. Rückwirkung kommt ihm grundsätzlich nicht zu.

Einkommen und Vermögen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende / Grundsicherungsgeld werden Einkommen und Vermögen grundsätzlich auf den Anspruch angerechnet. Allerdings gibt es Einkommensfreibeträge und Vermögensfreibeträge. Letzte werden auch Schonvermögen genannt.

Familie & Kinder – Leistungen und Unterstützung

Für Familien besonders wichtig sind der Unterhalt oder der Unterhaltsvorschuss sowie das Kindergeld, der Kinderzuschlag sowie das Wohngeld.

Finanzen & Sozialleistungen im Überblick

Der Bereich Finanzen vor sozialen Hintergrund umfasst u.a. die Leistungen Arbeitslosengeld, Wohngeld und Pflegegeld. Menschen mit Schwerbehinderung erhalten finanzielle Nachteilsausgleiche.

Über Bürger & Geld

Bürger & Geld ist das Online‑Nachrichtenmagazin des gemeinnützigen Vereins „Für soziales Leben e. V.“ aus Lüdinghausen (NRW). Mehr über unser Selbstverständnis, unsere Finanzierung und Arbeitsweise erfahren Sie auf unserer Seite „Über uns“. Unser Redaktionsteam bereitet komplexe Sozial‑ und Finanzthemen rund um neue Grundsicherung, Rente, Familie und Finanzen verständlich, unabhängig und praxisnah auf. Wenn Sie Fragen, Hinweise oder eigene Erfahrungen teilen möchten, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Alle rechtlichen Angaben finden Sie im Impressum sowie in unserer Datenschutzerklärung.

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