Extra-Rentenzuschlag von 7,5 Prozent: Haben Sie den Anspruch ab 1.7.2024?

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Der Juli 2024 ist nicht nur der Monat der allgemeinen Rentenerhöhung, sondern dann wird auch der Extra-Rentenzuschlag ausgezahlt. Einen Anspruch haben etwa 3 Millionen Rentner. Sie erhalten eine um bis zu 7,5 Prozent höhere Rente. Konkret geht es um die Erwerbsminderungsrente.

Doch wer genau hat überhaupt  Anspruch auf den Extra-Renten-Zuschlag? Sind diejenigen, die Anspruch haben, schon von der Rentenversicherung benachrichtigt worden? Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserem Artikel zum Extra-Rentenzuschlag für EM- und andere Rentner.

Rentenzuschlag für EM-Rentner

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Im Juli 2024 wird die 1. Stufe des Extra Rentenzuschlags für EM-Rentner ausgezahlt. Doch wer genau hat den Anspruch?

Rentner, die eine Erwerbsminderungsrente mit Beginn zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 beziehen, erhalten einen Extra-Zuschlag auf ihre  Erwerbsminderungsrente. Dieser beträgt bis zu 7,5 Prozent.

Den Anspruch auf den Extra-Rentenzuschlag hat man auch,

  • wenn man eine Altersrente bezieht, die sich unmittelbar an eine Erwerbsminderungsrente anschließt, die wiederum in der o.g. Zeitspanne begonnen hat. 
  • wenn man eine  Hinterbliebenenrente (z.B. Witwenrente) bezieht, die sich entweder an eine Erwerbsminderungsrente anschließt , die in o.g. Zeitspanne begonnen hat (2001 – 2018) oder an eine Anschluss-Altersrente (s. vorheriger Punkt) anschließt. (Hier gibt es zusätzlich bestimmte Altersgrenzen zu beachten.)
  • wenn man eine Erziehungsrente, bezieht, die in der Zeit zwischen Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen hat,
  • wenn man eine Altersrente bezieht, die unmittelbar an die gerade beschriebene Erziehungsrente anschließt,

Warum wird ein Rentenzuschlag gezahlt?

Hintergrund für den EM-Rentenzuschlag ist das 2022 beschlossene Gesetz zur Rentenanpassung und zur Verbesserung von Leistungen für Erwerbsminderungsrentner.

Antrag nicht erforderlich

Alle Rentner, die Anspruch auf den EM-Renten-Zuschlag haben, erhalten den Zuschlag automatisch. Sie müssen keinen Antrag stellen.  Die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags findet in zwei Stufen statt:

  • Stufe 1: Ab Juli 2024 wir ein vereinfachter Zuschlag gezahlt. Die Überweisung wird getrennt von der laufenden Rente Mitte des Monats erfolgen.
  • Stufe 2: Ab Ende 2025 wird dann der durch die Deutsche Rentenversicherung berechnete Zuschlag ausgezahlt, und zwar zusammen mit der laufenden Rente in einer Summe.  Es erfolgt keine rückwirkende Verrechnung mit dem bereits ausgezahlten vereinfachten Zuschlag.  

Weitere Informationen zum Extra Rentenzuschlag 2024

Extra Rentenzuschlag 2024

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