Anders als beim Bürgergeld gibt es bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende nur eine eingeschränkte bzw. gedeckelt Karenzzeit. Diese betrifft das Vermögen der Leistungsbezieher und die Kosten ihrer Unterkunft, also insbesondere die Miete für die Wohnung.
Was bedeutet Karenzzeit beim der Grundsicherung für Arbeitsuchende?
Doch was bedeutet Karenzzeit bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende genau? Das Wort Karenz stammt aus dem lateinischen und bedeutet soviel wie „Verzicht oder Entbehrung“. Beim Grundsicherungsgeld ist damit gemeint, dass der Staat während der Karenzzeit darauf verzichtet, dass die Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ihr gesamtes Vermögen für die Deckung des Lebensunterhalts einsetzen bzw, dass er teilweise auf die Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten verzichtet.
Wie lang dauert die Karenzzeit?
Die Karenzzeit dauert ein Jahr, wobei nicht ein Kalenderjahr, sondern 12 Monate gemeint sind. Sie beginnt mit dem Anfang des Monats, für den erstmals Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen werden.
Wenn der Leistungsbezug in der Karenzzeit für mindestens einen Monat unterbrochen wird, verlängert sich die Karenzzeit um volle Monate ohne Leistungsbezug.
Eine neue Karenzzeit beginnt nur, wenn zuvor mindestens zwei Jahre keine Leistungen nach dem SGB II bezogen worden sind.
Wenn Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende wegen des Einkommens nur für maximal einen Monat erbracht werden, gilt keine Karenzzeit. Wenn der Antragsteller jedoch in diesem Fall erklärt, er habe kein Vermögen, findet grundsätzlich keine Überprüfung statt.
Karenzzeit und Kosten der Wohnung / Miete
Während der einjährigen Karenzzeit gilt hinsichtlich der Kosten der Unterkunft, also der Kaltmiete und den Nebenkosten, dass sie vom Jobcenter auch übernommen werden, wenn sie nicht angemessen sind. Sie dürfen allerdings die Angemessenheitsgrenze nicht mehr als das 1,5 fache übersteigen. Das ist neu im Vergleich zum Bürgergeld; dort gab es keine Deckelung auf das 1,5 fache der ortsüblichen Miete. Es findet somit eine eingeschränkte Angemessenheitsprüfung der Miete innerhalt der Karenzzeit statt.
Das gilt aber nicht für die Heizkosten. Diese müssen zu jeder Zeit angemessen sein, um vom Jobcenter übernommen zu werden. Sind die Heizkosten nicht angemessen, übernimmt das Jobcenter die Heizkosten nur bis zu der Höhe, die angemessen sind. Der Rest müsste aus dem Regelsatz beglichen werden.
Nach Ablauf der Karenzzeit für die Wohnungskosten gilt, das die Kosten komplett nur bis zu der Höhe der Angemessenheit übernommen werden. Welche Miete angemessen ist, lässt sich nicht pauschal sagen, da die durchschnittlichen Mieten von Region zu Region unterschiedlich hoch sind. So muss in München oder Münster weit mehr für eine Mietwohnung gezahlt werden, als etwa in einer Kleinstadt oder in einer ländlichen Region. Eine genaue Auskunft über die Angemessenheitsgrenzen erteilen die örtlichen Jobcenter.
Das Wichtigste zur Karenzzeit zusammengefasst
Was ist die Karenzzeit bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende?
Zum 01.07.2026 wurde die einjährige Karenzzeit für die Mietkosten “gedeckelt”. In diesen ersten zwölf Monaten des Bürgergeld-Bezuges gelten “bürgerfreundliche” Sonderregelungen hinsichtlich der Angemessenheit der Miete bei der Übernahme der Wohnkosten durch das Jobcenter. Die Miete wird auch übernommen, wenn sie nicht angemessen ist, die ortsübliche Angemessenheitsgrenze aber nicht mehr als um das 1,5 fache überschreitet.
Hintergrund: Die Karenzzeit soll dazu beitragen, dass Hilfebedürftige nicht unmittelbar bei Hilfebedürftigkeit ihr Vermögens einsetzen müssen oder aufgrund zu hoher Mietkosten aus der Wohnung ausziehen müssen.