Rente 2025: Wer in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert ist und wer nicht

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Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist eine spezielle Form der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, die Rentnern unter bestimmten Voraussetzungen einen günstigen Versicherungsschutz bietet. Sie ist keine eigenständige Versicherung, sondern ein Status innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. In nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld zeigen wir Ihnen, wann und wie Sie die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der KVdR erfüllen!

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der KVdR

Rentner mit Arzt
Bildquelle: Canva

Welche Rentner dürfen in der KVdR, der Krankenversicherung der Rentner, versichert sein?

Um in der KVdR pflichtversichert zu sein, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Der Rentner muss eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen oder beantragt haben. Dies gilt für alle Arten von Renten, wie Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten oder Hinterbliebenenrenten.

Erfüllung der Vorversicherungszeit

Es muss eine Vorversicherungszeit gegeben sein. Die sogenannte 9/10-Regelung besagt, dass der Versicherte in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens 90 % der Zeit gesetzlich krankenversichert gewesen sein muss, um in der KVdR versichert zu sein.  Dabei zählen Zeiten als Pflichtmitglied, freiwilliges Mitglied oder Familienversicherter in gleichem Maß.

Anrechnung von Kindererziehungszeiten

Für jedes Kind können pauschal drei Jahre auf die Vorversicherungszeit angerechnet werden. Dies gilt für leibliche Kinder, Pflegekinder und unter bestimmten Bedingungen auch für Adoptiv- und Stiefkinder.

Kein hauptberuflich selbstständiges Einkommen

Rentner, die weiterhin hauptberuflich selbstständig tätig sind, sind von einer Pflichtmitgliedschaft in der KVdR ausgeschlossen.

Keine Wahl der freiwilligen Krankenversicherung

Eine Versicherung in der KVdR ist auch ausgeschlossen, wenn man dies so gewählt hat, also eine freiwillige Krankenversicherung anstelle einer Pflichtversicherung. Dies hat in einem aktuellen Urteil das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, und zwar am 05.11.2024 unter dem Aktenzeichen: B 12 KR 5/22 R.

Freiwillige Krankenversicherung: wenn man nicht in die KVdR aufgenommen wird

Personen, die die Vorversicherungszeit oder weitere Voraussetzungen für die Aufnahme in der KVdR nicht erfüllen, können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Das ist jedoch möglicherweise teurer, als in der KVdR versichert zu sein. Als freiwillig versicherte Person muss man nämlich  Beiträge auf seine sämtlichen Einkünfte zahlen, so etwa auch auf Mieteinnahmen und Kapitalerträge, also nicht nur auf die gesetzliche Alters-Rente.

Private Versicherung – bleibt im Alter bestehen

Privat krankenversicherte Personen bleiben auch im Alter privat versichert und können nicht automatisch in die KVdR wechseln

Vorteile der KVdR

Die Vorteile eine Krankenversicherung in der KVdR haben wir im vorherigen Absatz schon angerissen. Hier noch einmal ausführlich.

Günstigere Beiträge: In der KVdR werden Beiträge nur auf gesetzliche Renten und bestimmte weitere Einkünfte berechnet (z. B. Betriebsrenten), jedoch nicht auf Einnahmen aus Kapitalvermögen oder Vermietung.

Absicherung in der Pflegeversicherung: Wer in der KVdR versichert ist, ist automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung abgesichert.

Besonderheiten für Selbstständige und Freiberufler

Auch Selbstständige und Freiberufler können Mitglied in der KVdR werden. Das setzt voraus, dass sie

– die 9/10-Regelung erfüllen und

– Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben (mindestens fünf Beitragsjahre).

– nicht weiter oder nur nebenberuflich neben der Rente selbständig tätig sind.

Zusammenfassung: Wann greift die Krankenversicherung in Form der KVdR?

Die KVdR ist für Rentner eine kostengünstige Möglichkeit, im Ruhestand gesetzlich krankenversichert zu bleiben. Um diesen Status zu erreichen, sind allerdings einige Voraussetzungen zu erfüllen, u.a. Vorversicherungszeiten in der ges. Krankenversicherung.

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