Wer Bürgergeld bezieht, kann sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags (umgangssprachlich GEZ) befreien lassen. Diese Befreiung ist eine wichtige finanzielle Entlastung für Menschen mit geringem Einkommen. Doch wann genau besteht Anspruch, wie lange gilt die Befreiung und was ist bei der Antragstellung zu beachten? Hier in unserem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichten-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., finden Sie alle wichtigen Informationen im Überblick.
Wann besteht Anspruch auf GEZ-Befreiung?
Anspruch auf GEZ-Befreiung haben Empfänger von Bürgergeld (Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, BAföG (wenn nicht bei den Eltern lebend), Blindenhilfe, Pflegegeld nach bestimmten gesetzlichen Regelungen und weitere vergleichbare Sozialleistungen.
Auch in besonderen Härtefällen ist eine Befreiung möglich, wenn das Einkommen die Bedarfsgrenze nur um maximal die Höhe des Rundfunkbeitrags (aktuell 18,36 Euro pro Monat) überschreitet.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Die Befreiung muss aktiv beantragt werden – sie erfolgt nicht automatisch.
Der Antrag kann online oder per Post beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gestellt werden.
Notwendig ist ein Nachweis, meist der aktuelle Bürgergeld-Bewilligungsbescheid (Kopie genügt).
Die Befreiung gilt für alle Mitglieder des Haushalts, die zur Bedarfsgemeinschaft gehören, also Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder unter 25 Jahren, sofern sie im selben Haushalt leben.
Wie lange gilt die GEZ-Befreiung bei Bürgergeld?
Die Dauer der Befreiung richtet sich nach der Gültigkeitsdauer des Leistungsbescheids.
Ist der Bewilligungsbescheid befristet, gilt die Befreiung für diesen Zeitraum. Bei unbefristeten Bescheiden wird die GEZ-Befreiung in der Regel für drei Jahre erteilt.
Nach Ablauf muss ein neuer Antrag gestellt werden, sofern weiterhin Anspruch besteht .
Wichtig: Wird der Bürgergeldbezug vor Ablauf der ursprünglich bewilligten Zeit beendet (zum Beispiel durch Arbeitsaufnahme), muss dies dem Beitragsservice umgehend mitgeteilt werden. Die Befreiung endet dann mit dem Wegfall des Anspruchs auf Bürgergeld.
Rückwirkende Befreiung und Erstattung
Eine rückwirkende Befreiung ist bis zu drei Jahre möglich, sofern für den Zeitraum ein entsprechender Bewilligungsbescheid vorliegt.
Bereits gezahlte Beiträge können für diesen Zeitraum erstattet werden.
Tabelle: GEZ-Befreiung bei Bürgergeld – Anspruch, Dauer, Antrag
Kriterium | Details |
---|---|
Anspruch auf Befreiung | Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, BAföG (außerhalb Elternhaus), Blindenhilfe, Pflegegeld, Härtefallregelung |
Antragstellung | Aktiv, online oder per Post, Nachweis durch Bewilligungsbescheid |
Gültigkeit der Befreiung | Entspricht der Dauer des Leistungsbescheids, maximal 3 Jahre bei unbefristetem Bescheid |
Rückwirkende Befreiung möglich | Bis zu 3 Jahre rückwirkend, Nachweis durch frühere Bewilligungsbescheide |
Erstreckung auf Haushalt | Bedarfsgemeinschaft: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder unter 25 |
Erstattung gezahlter Beiträge | Möglich für rückwirkend befreite Zeiträume |
Zusammenfassung zur GEZ-Befreiung bei der Grundsicherung
Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist für Bürgergeld-Empfänger eine finanzielle Erleichterung. Sie muss rechtzeitig beantragt und bei fortbestehendem Anspruch regelmäßig erneuert werden. Wer den Antrag beim ARD, ZDF, Deutschlandfunk – Beitragsservice zu spät stellt, kann bis zu drei Jahre rückwirkend eine Befreiung und Erstattung gezahlter Beiträge erhalten.