Rundfunkbeitrag und Bürgergeld – Wann und wie lange gilt die GEZ-Befreiung?

Wer Bürgergeld erhält, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Doch wie lange gilt die GEZ-Befreiung und was passiert, wenn der Bürgergeldbezug endet? Hier finden Sie die wichtigsten Infos im Überblick.

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Wer Bürgergeld bezieht, kann sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags (umgangssprachlich GEZ) befreien lassen. Diese Befreiung ist eine wichtige finanzielle Entlastung für Menschen mit geringem Einkommen. Doch wann genau besteht Anspruch, wie lange gilt die Befreiung und was ist bei der Antragstellung zu beachten? Hier in unserem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichten-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., finden Sie alle wichtigen Informationen im Überblick.

Wann besteht Anspruch auf GEZ-Befreiung?

Anspruch auf GEZ-Befreiung haben Empfänger von Bürgergeld (Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, BAföG (wenn nicht bei den Eltern lebend), Blindenhilfe, Pflegegeld nach bestimmten gesetzlichen Regelungen und weitere vergleichbare Sozialleistungen.

Auch in besonderen Härtefällen ist eine Befreiung möglich, wenn das Einkommen die Bedarfsgrenze nur um maximal die Höhe des Rundfunkbeitrags (aktuell 18,36 Euro pro Monat) überschreitet.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Die Befreiung muss aktiv beantragt werden – sie erfolgt nicht automatisch.

Der Antrag kann online oder per Post beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gestellt werden.

Notwendig ist ein Nachweis, meist der aktuelle Bürgergeld-Bewilligungsbescheid (Kopie genügt).

Die Befreiung gilt für alle Mitglieder des Haushalts, die zur Bedarfsgemeinschaft gehören, also Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder unter 25 Jahren, sofern sie im selben Haushalt leben.

Wie lange gilt die GEZ-Befreiung bei Bürgergeld?

Die Dauer der Befreiung richtet sich nach der Gültigkeitsdauer des Leistungsbescheids.

Ist der Bewilligungsbescheid befristet, gilt die Befreiung für diesen Zeitraum. Bei unbefristeten Bescheiden wird die GEZ-Befreiung in der Regel für drei Jahre erteilt.

Nach Ablauf muss ein neuer Antrag gestellt werden, sofern weiterhin Anspruch besteht .

Wichtig: Wird der Bürgergeldbezug vor Ablauf der ursprünglich bewilligten Zeit beendet (zum Beispiel durch Arbeitsaufnahme), muss dies dem Beitragsservice umgehend mitgeteilt werden. Die Befreiung endet dann mit dem Wegfall des Anspruchs auf Bürgergeld.

Rückwirkende Befreiung und Erstattung

Eine rückwirkende Befreiung ist bis zu drei Jahre möglich, sofern für den Zeitraum ein entsprechender Bewilligungsbescheid vorliegt.

Bereits gezahlte Beiträge können für diesen Zeitraum erstattet werden.

Tabelle: GEZ-Befreiung bei Bürgergeld – Anspruch, Dauer, Antrag

KriteriumDetails
Anspruch auf BefreiungBürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, BAföG (außerhalb Elternhaus), Blindenhilfe, Pflegegeld, Härtefallregelung
AntragstellungAktiv, online oder per Post, Nachweis durch Bewilligungsbescheid
Gültigkeit der BefreiungEntspricht der Dauer des Leistungsbescheids, maximal 3 Jahre bei unbefristetem Bescheid
Rückwirkende Befreiung möglichBis zu 3 Jahre rückwirkend, Nachweis durch frühere Bewilligungsbescheide
Erstreckung auf HaushaltBedarfsgemeinschaft: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder unter 25
Erstattung gezahlter BeiträgeMöglich für rückwirkend befreite Zeiträume

Zusammenfassung zur GEZ-Befreiung bei der Grundsicherung

Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist für Bürgergeld-Empfänger eine finanzielle Erleichterung. Sie muss rechtzeitig beantragt und bei fortbestehendem Anspruch regelmäßig erneuert werden. Wer den Antrag beim ARD, ZDF, Deutschlandfunk – Beitragsservice zu spät stellt, kann bis zu drei Jahre rückwirkend eine Befreiung und Erstattung gezahlter Beiträge erhalten.

Redakteure

  • dt e1691505015533

    Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich  abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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