Ab dem 1. Juli 2025 erhalten Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland eine Rentenerhöhung von 3,74 Prozent. Doch wie sieht es mit dem Rentenzuschlag aus, den viele Erwerbsminderungsrentner seit Juli 2024 erhalten? Wird auch dieser Zuschlag angehoben? Hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erfahren Sie alle wichtigen Details zur Anpassung des Rentenzuschlags 2025.
Was ist der Rentenzuschlag?
Der Rentenzuschlag betrifft rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner, die zwischen 2001 und 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) oder eine daraus folgende Altersrente bezogen haben. Seit Juli 2024 erhalten sie einen zusätzlichen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent auf ihre monatliche Rente. Ziel ist es, ältere EM-Rentner finanziell besserzustellen und Unterschiede zu späteren Rentenreformen auszugleichen.
Wird der Rentenzuschlag zum 1. Juli 2025 erhöht?
Ja, der Rentenzuschlag wird zum 1. Juli 2025 im gleichen Verhältnis wie die allgemeine Rentenanpassung angehoben. Das bedeutet: Steigt die Rente um 3,74 Prozent, erhöht sich auch der Rentenzuschlag um diesen Prozentsatz. Die Anpassung erfolgt automatisch, es ist kein gesonderter Antrag notwendig. Die Auszahlung des erhöhten Zuschlags erfolgt wie gewohnt separat zur regulären Rente, meist zwischen dem 10. und 20. Tag des Monats.
Wer profitiert von der Erhöhung?
Profitieren werden alle Rentnerinnen und Rentner, die bereits seit Juli 2024 den Rentenzuschlag erhalten. Dazu zählen insbesondere frühere Erwerbsminderungsrentner und deren Hinterbliebene, wenn die Rente erstmals zwischen 2001 und 2018 bewilligt wurde. Auch wenn aus einer EM-Rente später eine Altersrente wurde, bleibt der Anspruch auf den Zuschlag bestehen.
Was ändert sich ab Dezember 2025?
Wichtig: Die aktuelle Berechnung des Rentenzuschlags gilt nur bis November 2025. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag nicht mehr auf Basis des aktuellen Rentenbetrags berechnet, sondern anhand der persönlichen Entgeltpunkte, die der Rente zugrunde liegen. Das kann für manche Rentner zu Änderungen bei der Höhe des Zuschlags führen. Über die neuen Regelungen informiert die Deutsche Rentenversicherung rechtzeitig per Bescheid.
Zusammenfassung: Wird der Rentenzuschlag zum 1. Juli 2025 erhöht?
Auch der Rentenzuschlag für frühere Erwerbsminderungsrentner wird zum 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent angehoben. Betroffene erhalten somit neben der regulären Rentenerhöhung einen zusätzlichen finanziellen Vorteil. Ab Dezember 2025 gelten jedoch neue Berechnungsgrundlagen, die zu Änderungen führen können.