Viele Menschen, die Bürgergeld beziehen, fragen sich, welche Pflichten sie erfüllen müssen, um weiterhin Anspruch auf die Leistung zu haben. Besonders wichtig ist dabei die sogenannte Bewerbungspflicht. In diesem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erfahren Sie, was die Bewerbungspflicht beim Bürgergeld bedeutet, wie Sie Ihre Mitwirkungspflichten erfüllen und welche Konsequenzen bei Verstößen drohen.
Was bedeutet Bewerbungspflicht beim Bürgergeld?
Als Empfänger von Bürgergeld sind Sie verpflichtet, aktiv an Ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt mitzuwirken. Das heißt, Sie müssen sich ernsthaft um einen Arbeitsplatz bemühen und sich auf Stellenangebote bewerben, die Ihnen vom Jobcenter vorgeschlagen werden. Auch eigene Initiativbewerbungen sind in der Regel erforderlich. Diese Bemühungen werden als Eigenbemühungen bezeichnet und sind ein zentraler Bestandteil der Mitwirkungspflicht.
Der Kooperationsplan: Ihre Aufgaben im Überblick
Beim Bürgergeld wird gemeinsam mit dem Jobcenter ein sogenannter Kooperationsplan erstellt. In diesem Plan werden Ihre individuellen Ziele, Schritte und Maßnahmen festgehalten, etwa wie viele Bewerbungen Sie schreiben müssen oder welche Weiterbildungen Sie besuchen sollen. Der Kooperationsplan ist die Grundlage für die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und hilft Ihnen, Ihre Pflichten zu erfüllen.
Wie viele Bewerbungen sind Pflicht?
Die genaue Anzahl der Bewerbungen, die Sie schreiben müssen, wird individuell im Kooperationsplan festgelegt. In der Praxis werden meist zwei bis drei Bewerbungen pro Woche als zumutbar angesehen, das entspricht etwa acht bis zwölf Bewerbungen pro Monat. Die konkrete Zahl hängt von Ihrer Qualifikation, Ihrer persönlichen Situation und der Lage am Arbeitsmarkt ab.
Nachweise und Dokumentation
Sie müssen Ihre Bewerbungsbemühungen regelmäßig nachweisen. Dazu gehören zum Beispiel Kopien von Bewerbungsschreiben, Eingangsbestätigungen von Arbeitgebern oder Nachweise über Vorstellungsgespräche. Fehlen diese Nachweise, kann das Jobcenter Ihre Bemühungen als unzureichend einstufen und Sanktionen verhängen.
Was passiert bei Verstößen gegen die Bewerbungspflicht?
Wenn Sie sich nicht ausreichend bewerben oder zumutbare Jobangebote ablehnen, können Sanktionen drohen. Bereits beim ersten Pflichtverstoß kann Ihr Bürgergeld gekürzt werden. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen sind auch höhere Kürzungen möglich. Die Sanktionen werden individuell festgelegt und berücksichtigen Ihre persönlichen Umstände.
Wichtige Ausnahmen und Hinweise
Nicht jedes Jobangebot müssen Sie annehmen. Als zumutbar gilt eine Arbeit, zu der Sie körperlich, geistig und seelisch in der Lage sind und die nicht gegen arbeitsrechtliche Vorschriften verstößt. Auch persönliche Faktoren wie die familiäre Situation werden berücksichtigt.
Wenn Sie sich mit dem Jobcenter nicht einigen können, gibt es ein Schlichtungsverfahren, um eine Lösung zu finden.
Tipps für Bürgergeld-Empfänger
- Lesen Sie den Kooperationsplan sorgfältig durch und halten Sie die vereinbarten Termine ein.
- Bewahren Sie alle Nachweise über Ihre Bewerbungsbemühungen gut auf.
- Suchen Sie bei Problemen oder Unsicherheiten frühzeitig das Gespräch mit dem Jobcenter.
- Nutzen Sie Beratungsangebote und informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten.
Zusammenfassung: Bürgergeld und Bewerbungspflicht
Die Bewerbungspflicht ist ein zentraler Bestandteil des Bürgergeldbezugs. Wer die Vorgaben des Kooperationsplans erfüllt und seine Bewerbungsbemühungen nachweist, bleibt auf der sicheren Seite. Bei Unsicherheiten oder Konflikten hilft eine Beratungsstelle weiter.