So hoch muss der Mindestlohn sein, damit die spätere Rente oberhalb der Armutsgrenze liegt

Viele Menschen in Deutschland arbeiten jahrzehntelang zum Mindestlohn und fragen sich, wie hoch das Einkommen eigentlich sein müsste, damit sie im Alter nicht unter die Armutsgrenze fallen. In diesem Artikel zeigen wir, wie hoch der Mindestlohn sein müsste, damit die spätere Rente nach 45 Jahren über der Armutsgrenze liegt – und warum der aktuelle Mindestlohn dafür nicht ausreicht, selbst dann nicht, wenn er auf 15 Euro erhöht werden würde!

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Autor: Experte:

In Deutschland steigt die Armutsgefährdung im Alter – ein Problem, das viele Menschen bewegt. Besonders betroffen sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr gesamtes Berufsleben zum Mindestlohn arbeiten. Doch wie hoch müsste der Mindestlohn eigentlich sein, damit die spätere Rente nach 45 Jahren über der Armutsgrenze liegt? Wir erklären es hier auf Bürger & Geld Schritt für Schritt.

Die Armutsgrenze in Deutschland

Die Armutsgrenze liegt laut dem Paritätischen Armutsbericht 2025 für Alleinlebende bei 1.381 Euro netto im Monat. Das bedeutet: Wer nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben weniger als diesen Betrag monatlich zur Verfügung hat, gilt als armutsgefährdet. Die tatsächlichen Einkommen vieler Betroffener liegen sogar deutlich darunter – im Durchschnitt bei etwa 1.099 Euro.

Wie wird die Rente berechnet?

Die gesetzliche Rente wird in Deutschland anhand von Entgeltpunkten (EP) berechnet. Ein Entgeltpunkt entspricht einem Jahr Arbeit mit dem Durchschnittsentgelt (2025: 50.493 Euro brutto pro Jahr). Verdient jemand weniger, gibt es entsprechend weniger Entgeltpunkte.

Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen (derzeit etwa 12 %) bleibt von der Bruttorente nur ein Nettobetrag übrig.

Rente bei aktuellem Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2025 bei 12,82 Euro brutto pro Stunde. Wer 45 Jahre lang Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, erhält eine Nettorente von etwa 820 Euro pro Monat – und liegt damit weit unter der Armutsgrenze. Selbst nach 45 Beitragsjahren ist Altersarmut damit vorprogrammiert.

Mindestlohn für eine armutsfeste Rente

Um nach 45 Jahren Vollzeitbeschäftigung eine Rente über der Armutsgrenze (1.381 Euro netto) zu bekommen, ist ein deutlich höherer Mindestlohn nötig. Die Berechnung zeigt:

  • Notwendige Bruttorente: Da von der Rente noch 12 % für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden, muss die Bruttorente entsprechend höher sein.
  • Entgeltpunkte: Um die notwendige Rente zu erzielen, müssen über 45 Jahre hinweg genug Entgeltpunkte angesammelt werden.
  • Mindestlohn: Wer die Armutsgrenze überschreiten will, müsste mit einem Mindestlohn von etwa 21,53 Euro brutto pro Stunde arbeiten (bei 40 Stunden pro Woche, 52 Wochen pro Jahr).

Das ist mehr als doppelt so hoch wie der aktuelle gesetzliche Mindestlohn! Auch die aktuelle Forderung der SPD und der Partei Die Linke nach 15 Euro Mindestlohn ist vor diesem Hintergrund nicht ausreichend.

Vergleich: Aktueller Mindestlohn vs. notwendiger Mindestlohn

KriteriumAktueller Mindestlohn (2025)Notwendiger Mindestlohn für armutsfeste Rente
Stundenlohn12,82 Euro21,53 Euro
Monatsbrutto (40h/Woche)ca. 2.215 Euroca. 3.741 Euro
Nettorente nach 45 Jahrenca. 820 Euroüber 1.381 Euro
Armutsgrenze überschritten?NeinJa

Zusammenfassung: Mindestlohn und Rente oberhalb Armutsgrenze

Der aktuelle gesetzliche Mindestlohn in Deutschland reicht bei weitem nicht aus, um nach 45 Jahren Vollzeitbeschäftigung eine Rente über der Armutsgrenze zu erhalten. Dafür müsste der Mindestlohn auf 21,53 Euro pro Stunde steigen – ein Wert, der aktuell utopisch erscheint.

Ohne grundlegende Reformen im Renten- und Lohnsystem droht vielen Menschen im Alter die Armut, selbst wenn sie jahrzehntelang gearbeitet haben. Die Forderung nach einem armutsfesten Mindestlohn wird daher immer dringlicher – und ist aus Sicht vieler Experten und Sozialverbände, etwas VdK, längst überfällig. Wir vom Verein Für soziales Leben e.V. sehen das genauso!

Redakteure

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    Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.

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    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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