Neuer Schwerbehindertenausweis – was Sie wissen müssen!

Der neue Schwerbehindertenausweis bringt 2025 wichtige Verbesserungen und Anpassungen für Menschen mit Behinderung. In diesem Artikel erfahren Sie, was sich geändert hat, wie Sie den Ausweis beantragen und welche Vorteile er bietet.

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Der Schwerbehindertenausweis ist für viele Menschen mit Behinderung ein wichtiger Nachweis, um an gesellschaftlichem Leben teilzuhaben und verschiedene Vergünstigungen zu erhalten. 2025 gibt es einige wesentliche Neuerungen und Anpassungen, die für Betroffene und Angehörige relevant sind. In diesem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erfahren Sie alles Wichtige rund um den neuen Schwerbehindertenausweis, die aktuellen Änderungen und wie Sie davon profitieren können.

Wer bekommt einen Schwerbehindertenausweis?

Einen Schwerbehindertenausweis erhalten Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wurde. Die Feststellung erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt auf Basis ärztlicher Gutachten. Es ist notwendig, in Deutschland zu wohnen oder hier zu arbeiten, um Anspruch auf den Ausweis zu haben.

Was steht im neuen Schwerbehindertenausweis?

Seit 2015 wird der Schwerbehindertenausweis als Plastikkarte im Format einer Kreditkarte ausgegeben. Auf dem Ausweis finden Sie neben Ihren persönlichen Daten auch einen Hinweis zur Schwerbehinderung in englischer Sprache, was auf Reisen ins Ausland hilfreich sein kann. Für blinde Menschen gibt es einen zusätzlichen Hinweis in Braille-Schrift. Ab dem zehnten Lebensjahr ist ein Passbild auf dem Ausweis Pflicht.

Der Ausweis ist grundsätzlich grün. Bei bestimmten Merkzeichen wie „G“ (erheblich gehbehindert), „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert), „H“ (hilflos), „Bl“ (blind) oder „Gl“ (gehörlos) ist der Ausweis orange-grün. Damit können Inhaber bestimmte Vergünstigungen, etwa bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, in Anspruch nehmen.

Wie beantragt man den Schwerbehindertenausweis?

Den Antrag stellen Sie beim Versorgungsamt oder Bürgerbüro Ihrer Stadt oder Gemeinde. In den meisten Bundesländern ist der Antrag auch online möglich. Die Antragsformulare sind je nach Bundesland unterschiedlich, daher empfiehlt sich ein Blick auf die Webseite des zuständigen Amtes.

Welche Vorteile bietet der Schwerbehindertenausweis?

Mit dem Schwerbehindertenausweis erhalten Sie Zugang zu zahlreichen Nachteilsausgleichen:

  • Zusätzliche Urlaubstage im Beruf
  • Kostenlose oder vergünstigte Fahrten im öffentlichen Nahverkehr (mit orange-grünem Ausweis und gültiger Wertmarke)
  • Steuerliche Vorteile
  • Ermäßigter Eintritt in Museen, Schwimmbäder, Kinos und Theatern
  • Kostenlose Mitnahme einer Begleitperson im Nah- und Fernverkehr (bei Merkzeichen „B“)

Die Wertmarke für die Freifahrten kostet 104 Euro pro Jahr oder 53 Euro für ein halbes Jahr (Stand: 2025). Für blinde und hilflose Personen ist sie kostenlos. Auch Empfänger von Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter können die Wertmarke kostenfrei erhalten.

Was ist 2025 neu beim Schwerbehindertenausweis?

2025 bringt einige wichtige Änderungen für Menschen mit Schwerbehinderung:

  • Erhöhung des Vermögensfreibetrags: Der Vermögensfreibetrag für vermögensabhängige Leistungen der Eingliederungshilfe steigt auf 67.410 Euro.
  • Erhöhung des Einkommensfreibetrags: Auch dieser wird jährlich angepasst.
  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Ab Juni 2025 müssen Webshops, Apps und viele Produkte barrierefrei zugänglich sein, um Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.
  • Erhöhte Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber: Wer seine Beschäftigungspflicht für schwerbehinderte Menschen nicht erfüllt, muss ab 2025 bis zu 720 Euro monatlich pro unbesetzter Pflichtstelle zahlen.

Geplante Neuerungen auf EU-Ebene

In Zukunft soll es einen EU-Behindertenausweis und einen europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderung geben. Damit sollen Nachteilsausgleiche grenzüberschreitend einfacher nutzbar werden.

Zusammenfassung: Neuer Schwerbehindertenausweis – was beachten?

Der Schwerbehindertenausweis ist ein zentrales Dokument für Menschen mit Behinderung, um Teilhabe und Vergünstigungen zu sichern. Mit den Neuerungen 2025 werden die Rahmenbedingungen weiter verbessert, etwa durch höhere Freibeträge, mehr Barrierefreiheit und strengere Vorgaben für Arbeitgeber. Informieren Sie sich regelmäßig in nachfolgender Quelle über aktuelle Änderungen, um alle Vorteile optimal nutzen zu können.

Quelle

https://gesund.bund.de/schwerbehinderung

    Redakteure

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      Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich  abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.

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    • ik
      Experte:

      Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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