Das Bürgergeld sichert für viele Menschen in Deutschland den Lebensunterhalt und übernimmt dabei auch die Kosten für Miete und Heizung – allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze. Überschreiten die Wohnkosten diese sogenannte Angemessenheitsgrenze, leitet das Jobcenter ein Kostensenkungsverfahren ein. In diesem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erfahren Sie, wie das Verfahren abläuft, welche Fristen gelten und was Sie als Betroffene tun können.
Was ist das Kostensenkungsverfahren beim Bürgergeld?
Das Kostensenkungsverfahren wird eingeleitet, wenn die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) eines Bürgergeld-Empfängers über den von der jeweiligen Kommune festgelegten angemessenen Grenzen liegen. Die Mietobergrenzen werden von den Kommunen regelmäßig angepasst und können sich je nach Wohnort deutlich unterscheiden.
Das Ziel des Verfahrens ist es, die Wohnkosten dauerhaft auf ein angemessenes Maß zu senken. Dazu erhält der Betroffene eine schriftliche Kostensenkungsaufforderung vom Jobcenter. In diesem Schreiben wird die angemessene Bruttowarmmiete genannt, und es werden mögliche Maßnahmen zur Kostensenkung aufgezeigt.
Ablauf und Fristen beim Kostensenkungsverfahren
- Kostensenkungsaufforderung:
Das Jobcenter informiert schriftlich darüber, dass die Wohnkosten zu hoch sind und fordert zur Kostensenkung auf. - Maßnahmen zur Kostensenkung:
Es werden konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, z.B. Umzug in eine günstigere Wohnung, Untervermietung oder Reduzierung der Nebenkosten. - Sechsmonatige Frist:
Dem Betroffenen werden in der Regel sechs Monate Zeit eingeräumt, um die Wohnkosten zu senken. Während dieser Zeit werden die tatsächlichen Wohnkosten weiterhin übernommen, sofern ernsthafte Bemühungen zur Kostensenkung nachgewiesen werden können. - Nach Ablauf der Frist:
Gelingt es nicht, die Kosten zu senken, übernimmt das Jobcenter nur noch die als angemessen erachteten Kosten. Die Differenz muss dann aus eigener Tasche gezahlt werden, also aus dem Regelsatz oder eventuellem Schonvermögen.
Besonderheiten und Ausnahmen
- Karenzzeit:
Für Neubezieher von Bürgergeld gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die Angemessenheit der Miete nicht geprüft wird. Heizkosten werden jedoch immer nur in angemessener Höhe übernommen. - Nachweis der Bemühungen:
Das Jobcenter verlangt Nachweise über die Bemühungen zur Kostensenkung, z.B. Protokolle von Wohnungsbesichtigungen oder Anzeigen. Ein bloßes Vorbringen, dass keine günstigere Wohnung gefunden wurde, reicht nicht aus. - Unmöglichkeit der Kostensenkung:
Ist eine Kostensenkung trotz ernsthafter Bemühungen nicht möglich (z.B. wegen fehlender Alternativen am Wohnungsmarkt), kann das Verfahren ausgesetzt und die bisherige Unterstützung fortgeführt werden.
Was müssen Bürgergeld-Empfänger beachten?
- Aktive Mitwirkung:
Die Betroffenen müssen aktiv an der Kostensenkung mitwirken und entsprechende Nachweise vorlegen. - Rechtzeitige Kommunikation:
Bei Problemen oder fehlenden Alternativen sollte frühzeitig mit dem Jobcenter Kontakt aufgenommen werden. - Fristen einhalten:
Die sechsmonatige Frist zur Kostensenkung sollte unbedingt eingehalten werden, um Kürzungen zu vermeiden.
Fazit
Das Kostensenkungsverfahren beim Bürgergeld sorgt dafür, dass die Kosten für Miete und Heizung im Rahmen bleiben. Wer eine zu teure Wohnung bewohnt, erhält eine Frist zur Kostensenkung und muss aktiv mitwirken. Bei ernsthaften Bemühungen und Nachweisen kann das Jobcenter auch in Ausnahmefällen weiterhin die tatsächlichen Kosten übernehmen. Eine frühzeitige und offene Kommunikation mit dem Jobcenter ist dabei entscheidend.